Bundesweit sorgte dieser Einsatz der Feuerwehr für Schlagzeilen: Bei einem schweren Autounfall mit drei Toten auf der A 3 bei Rohrbrunn (Lkr. Aschaffenburg) richtete am Donnerstag die Feuerwehr ihren Wasserschlauch gegen sogenannte Gaffer. Im Internet wurde das Eingreifen des Feuerwehrmanns in vielen Leserkommentaren gelobt. Die Polizei war dagegen nicht begeistert. Ein juristisches Nachspiel wird die Aktion allerdings wohl nicht haben.
Ein Würzburger Jurist hatte gegenüber dieser Redaktion erklärt, dass womöglich gegen den Feuerwehrmann ein Ermittlungsverfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet werden könnte. Der Leitende Oberstaatsanwalt Bernhard Pöpperl wies jedoch am Montag in einer Presseerklärung darauf hin, dass bislang keine entsprechende Strafanzeige eines betroffenen Gaffers bei ihr eingegangen sei. „Auch werden derzeit allein aufgrund der vorliegenden Bildberichte keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer strafbaren Handlung der betreffenden Feuerwehrleute gesehen.“ So bestehe auch kein hinreichender Anlass für eine Verfahrenseinleitung von Amts wegen.
Pöpperl erläuterte weiter, dass auf den veröffentlichten Bildern und Filmen ersichtlich sei, dass die Fahrzeuge der „Gaffer“ in der sehr langsam fahrenden Kolonne nur mit geringem Druck bespritzt und vor allem die geschlossenen Fenster der Beifahrerseite getroffen worden seien. Ein versuchter oder vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne von Paragraf 315 des Strafgesetzbuchs „kann hierdurch nicht festgestellt werden“, so Pöpperl.
Kein „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“
Dieser Paragraf besagt unter anderen, dass eine Person mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden kann, wenn sie die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt, in dem sie Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt – und so Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Den Ausführungen des Aschaffenburger Staatsanwalts zufolge, setzt ein „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ voraus, dass jemand eine konkrete Gefahr bewirkt oder bewirken will. Mit anderen Worten: Der Feuerwehrmann hätte billigen müssen, dass durch sein Bespritzen der Fahrzeuge es zu einem Unfall kommen könnte. Dies ist laut Pöpperl „nach den vorliegenden Erkenntnissen aber nicht anzunehmen“.
Die Polizei betonte am Montag erneut, dass sie sich mit der Feuerwehr für künftige Einsätze einig sei, dass das Anspritzen von „Gaffern“ mit Wasser kein adäquates Vorgehen für Einsatzkräfte darstelle. Für die Ahndung und Unterbindung von Ordnungswidrigkeiten und/oder Straftaten sei die Polizei zuständig. So habe sie am Donnerstag Lkw-Fahrer angehalten, Personalien festgestellt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. „Darüber hinaus wurden mögliche Verstöße gefilmt, welche jetzt ausgewertet werden.“
„Solche Aktionen dürfen auf keinen Fall Schule machen“
Das Problem der Schaulustigen habe sich durch Smartphones verstärkt, sagte ein Sprecher der Polizeigewerkschaft. Die Politik hat bereits darauf reagiert. Seit Mai gilt es als Straftat, bei Unglücksfällen vorsätzlich Einsatzkräfte zu behindern, die Hilfe leisten wollen. Seit rund drei Monaten testet die Polizei spezielle Sichtschutzwände, die Unfallstellen vor neugierigen Blicken abschirmen sollen. Die Konstruktionen sind bislang nur auf der A 6 und A 9 im Einsatz, wie ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums mitteilt. Dort schätzt man die Spritzaktion auf der A 3 als Notlösung ein – unkonventionell obendrein.
Nach dem Vorfall hat Otto Hofmann, der bei diesem schweren Unfall den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren geleitet hatte, das Gespräch mit seinem Floriansjünger gesucht. „Solche Aktionen dürfen auf keinen Fall Schule machen“, sagte er.
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold !
Aber: diese Schritte sind im Gesetzgebungsverfahren noch nicht durch und damit ist dieses Teil noch kein gueltiges Gesetz, sondern nur ein Gesetzesvorhaben!! Und damit duerfen die Gerichte diese Strafen die hier im neuen geplanten Gesetz angedroht werden, noch gar nicht verhängen, weil es noch kein gueltiges Gesetz ist!
Und aus dem Grund sind auch diese ganzen Bußgeldbescheide die hier wohl noch ergehen werden:
https://www.mainpost.de/regional/main-spessart/Aktionen-Aufnahmen-Feuerwehrleute;art776,9794985#anker
"So habe sie am Donnerstag Lkw-Fahrer angehalten, Personalien festgestellt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. „Darüber hinaus wurden mögliche Verstöße gefilmt, welche jetzt ausgewertet werden.“
möglicherweise sogar illegal, weil das Gesetz noch nicht in Kraft ist!
http://www.nordbayern.de/politik/gaffen-wird-zur-straftat-politik-hofft-auf-signalwirkung-1.6120045
"MÜNCHEN - Gaffer bei Verkehrsunfällen müssen mit empfindlichen Strafen rechnen, wenn sie Hilfe für Verletzte behindern. Ihnen drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen, kündigte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius am Freitag im Bundesrat an."
So eine Absichtserklärung ist noch kein Gesetz!! Oder dazu hier beim Merkur:
https://www.merkur.de/politik/gaffen-wird-zur-straftat-zr-8300180.html
"München - Der Bundesrat hat beschlossen, dass Gaffen zum Straftatbestand gemacht werden soll. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßt das: Auch er ärgert sich über Schaulustige bei Verkehrsunfällen."
Nur: dieses Gesetz muss jetzt erst mal durch den Bundestag und da muss es auch erst mal debattiert und gelesen und dann beschlossen werden!
https://www.mainpost.de/regional/main-spessart/Aktionen-Aufnahmen-Feuerwehrleute;art776,9794985#anker
"Die Polizei betonte am Montag erneut, dass sie sich mit der Feuerwehr für künftige Einsätze einig sei, dass das Anspritzen von „Gaffern“ mit Wasser kein adäquates Vorgehen für Einsatzkräfte darstelle. Für die Ahndung und Unterbindung von Ordnungswidrigkeiten und/oder Straftaten sei die Polizei zuständig"
Darueber hinaus ist dieser Punkt der Mainpost:
https://www.mainpost.de/regional/main-spessart/Aktionen-Aufnahmen-Feuerwehrleute;art776,9794985#anker
"Seit Mai gilt es als Straftat, bei Unglücksfällen vorsätzlich Einsatzkräfte zu behindern, die
Hilfe leisten wollen."
da dass hier noch kein Gesetz ist, sondern lediglich eine Absichtserklärung von Pistorius im Bundesrat, dass er vor hat, ein solches Gesetz zu machen! Aber: bislang ist im Bundesrat KEIN solcher Gesetzentwurf eingebracht worden!
Von daher:
ich meine schon, dass das hier ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr war und damit eigentlich strafrechtlich verfolgt werden muesste und damit stehe ich nicht alleine. Etliche User gestern bei der TZ, bei t-online und anderen Quellen sind gleicher Meinung mit mir.
https://www.mainpost.de/regional/main-spessart/Aktionen-Aufnahmen-Feuerwehrleute;art776,9794985#anker
"Pöpperl erläuterte weiter, dass auf den veröffentlichten Bildern und Filmen ersichtlich sei, dass die Fahrzeuge der „Gaffer“ in der sehr langsam fahrenden Kolonne nur mit geringem Druck bespritzt und vor allem die geschlossenen Fenster der Beifahrerseite getroffen worden seien. Ein versuchter oder vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne von Paragraf 315 des Strafgesetzbuchs „kann hierdurch nicht festgestellt werden“, so Pöpperl.
teile ich so nicht. Denn was wäre gewesen, wenn dass längere Zeit so gegangen wäre und sich ein Wasserfilm auf dieser Fahrbahn gebildet hätte, auf der die Fahrzeuge an dem Unfall vorbeigeleitet wurden und dadurch es zum Beispiel passiert wäre, dass jemand weggerutscht und in den Graben gefahren wäre?? Alles gar nix, Herr Oberstaatsanwalt??
https://www.mainpost.de/regional/main-spessart/Aktionen-Aufnahmen-Feuerwehrleute;art776,9794985#anker
"Der Leitende Oberstaatsanwalt Bernhard Pöpperl wies jedoch am Montag in einer Presseerklärung darauf hin, dass bislang keine entsprechende Strafanzeige eines betroffenen Gaffers bei ihr eingegangen sei. „Auch werden derzeit allein aufgrund der vorliegenden Bildberichte keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer strafbaren Handlung der betreffenden Feuerwehrleute gesehen.“ So bestehe auch kein hinreichender Anlass für eine Verfahrenseinleitung von Amts wegen.
nicht einverstanden bin. Denn wenn man sich anschaut, dass es hier unter Anderem um einen Autotransporter mit Neufahrzeugen darauf geht:
https://www.tz.de/bayern/debatte-nach-unfall-auf-a3-feuerwehrmann-stoppt-gaffer-mit-schlauch-wo-war-eigentlich-polizei-9357439.html
dann hätten die Fahrzeuge beschädigt werden können!
Darueber hinaus stimmt auch dieses zweite Argument von Ihnen:
https://www.mainpost.de/regional/main-spessart/Aktionen-Aufnahmen-Feuerwehrleute;art776,9794985#anker
"Das in der Presse mitgeteilte Argument dass niemand Anzeige erstattet hat und somit keine Ermittlungen stattfinden müssen könnte darauf zurückzuführen sein, dass es vorwiegend (wenn nicht gänzlich) ausländische Fahrer "erwischt hat" die nicht wissen, dass man in Deutschland so ein Verhalten zur Anzeige bringen muss."
ebenfalls nicht. Es gibt nirgendwo in der Berichterstattung Aussagen dazu, dass es ueberwiegen ausländische Fahrer erwischt hat und darueber hinaus hat die Staatsanwaltschaft klargestellt, dass dieser Fall ein sogenanntes Offizialdelikt ist bei dem auch OHNE Anzeige ermittelt werden muss!
Wie wäre es denn mit einer Entschuldigung der Mainpost bei dem Feuerwehrmann!?
Der Mann wurde hier schließlich völlig zu Unrecht tagelang als Straftäter verdächtigt - obwohl das Gesetz das erkennbar nicht hergibt!
Die Frage ist, wieso man hier - kritiklos von anderen Medien übernommen - diese Kuh mit dem "Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" durchs Dorf jagen musste.
Nur weil ein Würzburger Strafrechtler mit guten Kontakten zur Redaktion das geraunt hat, eventuell beim gemeinsamen Schoppen? Oder gab es dafür noch andere Anhaltspunkte?
Der BGH hat nach neuerer Rechtsprechung bspw. festgestellt, dass selbst das Bewerfen eines Pkw mit aufplatzenden Farbbeuteln von einer Brücke nicht den Tatbestand erfüllt. Das ist kein Herrschaftswissen sondern für jedermann nachlesbar.
Es ist befremdlich, wie die Mainpost gerade bei juristischen Belangen falsche Einschätzungen, oft von interessierter Seite, kritiklos übernimmt, sobald jemand mit Titel und "Erfahrung" sie äußert.
Es ist nunnal leider so, dass hier in der Region immer wieder strafbare Tatbestände gegen Einzelne irgendwie zusammengeschustert werden, üblicherweise von der Staatsanwaltschaft: erinnert sei an den Studienrat mit seinem "Blutbad" bspw. oder den Fall des Generalmusikdirektors Jin Wang.....
Und ja: "persönliche Sympathien" spielen in Juristenkreisen eine sehr große Rolle, das sehe ich auch so! Macht es aber nicht besser, Herr Jungbauer.
Es kann nicht angehen, dass ein einfacher Feuerwehrmann entscheidet, wer denn nun ein "Gaffer" ist und wer nicht!
Bei aller Empörung über Schaulustige Zeitgenossen, die genüßlich das Smartphone zücken und dabei auch noch Rettungskräfte behindern, kann man nicht alle Autofahrer, die wegen einer Unfallstelle ihre Geschwindigkeit verringern, in einen Topf werfen.
Man lernt schließlich auch in der Fahrschule, dass bei möglicher Gefahr die Geschwindigkeit zu verringern ist. Und gerade bei einem schweren Autobahnunfall können auch Wrackteile bis auf die Gegenfahrbahn geschleudert werden. Da mit Tempo 150 zügig vorbeizuzischen ist unverantwortlich!
Und einem Feuerwehrmann zu überlassen, ob ich nun zügig genug oder zu langsam unterwges bin, na ja, da hab ich doch meine Zweifel.
Es maßen sich im übrigen auch immer mehr Warnwestenträger an, verkehrsregelnde Aufgaben zu übernehmen. Das ist auch so ein zweischneidiges Schwert.
Ich halte es zwar auch für richtig, den Feuerwehrmann nicht zu bestrafen. Einwandfrei war sein Verhalten aber nicht. Man könnte durchaus auch eine zusätzliche Gefährdung hineininterpretieren, wenn Fahrer, die ohnehin schon durch ihr eigenes "Gaffen" vom Verkehr abgelenkt sind, auch noch durch Anspritzen erschreckt werden.
Die Aktion war durchaus gut gemeint, hätte m.E. aber auch "ins Auge gehen" können.
Es ist allerdings ein Trauerspiel, wenn wir mittlerweile mehr Einsatzkräfte damit beschäftigt sind, Gaffer zu ahnden oder ihnen die Sicht zu versperren, als für die eigentlichen Rettungsmaßnahmen eingesetzt sind.
Das in der Presse mitgeteilte Argument dass niemand Anzeige erstattet hat und somit keine Ermittlungen stattfinden müssen könnte darauf zurückzuführen sein, dass es vorwiegend (wenn nicht gänzlich) ausländische Fahrer "erwischt hat" die nicht wissen, dass man in Deutschland so ein Verhalten zur Anzeige bringen muss.
Dieser Punkt von Ihnen dass die Aktion abgesprochen gewesen sein soll:
https://www.mainpost.de/regional/main-spessart/Aktionen-Aufnahmen-Feuerwehrleute;art776,9794985
"Völlig richtig, @Semistar. Man muss langsam vorbei fahren, was diese Fahrer auch allesamt getan haben. Ich frage mich warum die Tatsache dass die Aktion mit der Polizei abgesprochen wurde gar nicht berücksichtigt wurde. Ganz im Gegenteil, nun wird es geleugnet. Dabei ist ein Video im Netz auf dem dieses Argument vorgebracht wird. "
wird in sämtlichen anderen Quellen dementiert! Die Polizei sagt ausdruecklichst, dass die Aktion NICHT abgesprochen war:
https://www.welt.de/regionales/bayern/article170563823/Polizei-sieht-Aktion-der-Feuerwehr-kritisch.html
"Die Polizei kritisiert nun diese Aktion, die nicht abgesprochen gewesen sei. „Für die Unterbindung und Ahndung bei Verkehrsbehinderungen sind ausschließlich wir zuständig“, betonte ein Sprecher des unterfränkischen Präsidiums."