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ROHRBRUNN
Gaffer abgespritzt: Ermittlungen gegen Feuerwehrmann?
Nach Unfall mit drei Toten: Feuerwehr spritzt Handygaffer mit Wasser ab       -  Bei dem schweren Autobahnunfall mit drei Toten am Mittwoch bei Rohrbrunn hat er Gaffer mit dem Schlauch bespritzt: Dem Feuerwehrmann droht nun ein Ermittlungsverfahren.
Foto: NEWS5 / Merzbach (NEWS5) | Bei dem schweren Autobahnunfall mit drei Toten am Mittwoch bei Rohrbrunn hat er Gaffer mit dem Schlauch bespritzt: Dem Feuerwehrmann droht nun ein Ermittlungsverfahren.
Andreas Jungbauer
 und  Ralf Thees
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:31 Uhr

Drei Tote bei einem Autobahnunfall - und die Leute sprechen vor allem darüber, dass ein Feuerwehrmann Lkw mit gaffenden Fahrern nass spritzt. Thomas Rollmann, Kreisbrandmeister und Pressesprecher der Feuerwehr Aschaffenburg, ist darüber verwundert.

Bei dem Unfall auf der A 3 bei Rohrbrunn kippte am Donnerstag ein beladener Kieslaster im Baustellenbereich um, ein Paketlaster geriet beim Ausweichen in den Gegenverkehr und prallte gegen einen Kleintransporter. Zwei Menschen starben an der Unfallstelle, ein weiterer dann im Krankenhaus. Bei der Bergung der Leichen zückten einige Fahrer im Vorbeifahren ihr Handy und machten Bilder und Videos davon.

Feuerwehr: Verhalten war verständlich, aber nicht korrekt

„Da ist dem Kollegen einfach der Kamm geschwollen und hat Wasser in ihre Richtung gespritzt“, sagte Rollmann, der auch an der Unfallstelle in Einsatz war. „Im Nachhinein ist allen klar, dass das nicht korrekt war, wir Führungskräfte hätten da schnell einschreiten sollen.“

Am Donnerstagabend hätte man sich zusammengesetzt und darüber geredet. „So was darf nicht mehr passieren“, fasst der Pressesprecher das Ergebnis zusammen, „da darf kein Nachahmereffekt entstehen.“ Sonst würde sich das hochschaukeln. Sich um die Gaffer zu kümmern, sei klar Aufgabe der Polizei. „Bloß die hat bei solchen Unfällen meist anderes zu tun“, sagt Rollmann.

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Nur wenige Fahrzeuge von der Aktion betroffen

Doch auch wenn sie die Aktion hinterher als falsch betrachten, die Feuerwehr macht ihrem Kameraden keinen Vorwurf. „Er war in dem Augenblick einfach emotional, die Konsequenzen waren ihm da nicht bewusst“, sagt Rollmann. Der Feuerwehrmann habe auch nur kurz den Schlauch in Richtung der Gaffer gehalten, „keine zehn Fahrzeuge haben was abbekommen“. Sollte eine Strafanzeige gegen den Kameraden gestellt werden, fände Rollmann das maßlos übertrieben.

Dass die Aktion solche Ausmaße in den Medien annimmt, hat Rollmann am Donnerstag nicht gedacht. Und er findet es schade, dass dadurch das eigentliche Leid in den Hintergrund gerückt wird. „Schon wieder ein Unfall im Baustellenbereich“, erinnert Rollmann, Familien und Freunde haben einen geliebten Menschen verloren. Und dass gerade Lkw-Fahrer nichts anderes zu tun hatten, als bei der Bergung der Leichen Fotos zu machen, versteht der Pressesprecher der Feuerwehr gar nicht. „Das sind Kollegen von ihnen gewesen, wo bleibt da der Respekt?“

Offizialdelikt: Ermittlungsverfahren ist sehr wahrscheinlich

Rein juristisch gesehen ist die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Feuerwehrmann sehr wahrscheinlich, wie der Würzburger Rechtsanwalt Hans-Erich Jordan bestätigt.

Persönlich empfinde er große Sympathien für das Verhalten des Feuerwehrmannes, allerdings sei die Gafferabwehr unüberlegt erfolgt – es dürfte sich um einen „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ handeln. Das wäre dann ein so genanntes Offizialdelikt, das heißt: Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, unabhängig von einer möglichen Strafanzeige. Ein solches Verfahren könne aber wegen geringer Schuld eingestellt werden.

Rechtsanwalt: „Hoffe auf sehr maßvolle Entscheidung“

„Ich hoffe hier, dass man zu einer sehr maßvollen Entscheidung gelangt“, so Jordan auf Anfrage. Nachdem der Verkehr sehr langsam am Unfallort vorbeigeflossen ist, sei die Spritzaktion des Feuerwehrmanns vergleichsweise ungefährlich gewesen.

 
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  • 1958kosb
    Na denn, dann führen wir die Selbstjustiz wieder ein. Ist es das was die meisten hier, die das Geschehene befürworten, wollen?
    Das sind dann meist die, die zuerst schreien wenn es sie selber trifft.
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  • MedDeeg@web.de
    Da geht wohl mal wieder die Phantasie mit den Würzburger Juristen durch!
    Das ist keine "Selbstjustiz" sondern dringend notwendige Zivilcourage!

    Hier liegt m.E. auch kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor. Erkennbar sind weder Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet noch fremde Sachen von bedeutendem Wert. Als "Untergrenzen werden in Rechtsprechung und Wissenschaft hierfür zwischen 750 € und 1.300 € veranschlagt". Und das wegen ein bißchen "nass"? Bitte!

    Und wo bitte ist die "Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet" wenn man Gaffer davon abhält, sich weiter durch Fotografieren und Filmen ablenken zu lassen. Ist das nicht im Gegenteil geboten im Sinne der Verkehrssicherheit? "Schau nach vorne, Typ, hier gibt's nichts zu Filmen!"

    Falls die Polizei dazu aufgefordert hat, was nachvollziehbar ist, dann sollte sie auch dazu stehen, oder eben klar dementieren. Einen Feuerwehrmann mit gesundem moralischen Kompass vorzuschieben, wenns Kritik hagelt, wäre schäbig.
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  • Und ob ein mäßiger Wasserstrahl gegen eine Seitenscheibe eines langsamfahrenden Fahrzeuges als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet wird, muss auch erstmal ein Staatsanwalt entscheiden. Es gibt eben auch andere Auffassungen dazu:
    https://youtu.be/6d334iYRLEA
    Was wird die Folge sein? Am besten ab sofort bei Unfällen ab 2 LKW total gesperrt, dann kann schön die Rettungsgasse geübt werden und alle stehen erstmal fest im Stau. Wer nicht hören kann, muss fühlen.
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  • Vielleicht beruhigen sich alle wieder mal. Es ist noch gar nichts passiert. Die Meinung, dass es ein Offizialdelikt mit Ermittlungszwang sei, hat ein Rechtsanwalt geäußert nicht der Staatsanwalt oder eine andere Behörde. Und wieweit auch um Rechtlichen Meinungen auseinandergehen können, kann man jeden Tag an deutschen Gerichten erleben. Sonst gäbe es nicht so viele Verhandlungen im privaten Sektor.
    Zum einen gibt es eine offizielle Aussage der Polizei, dass es eine abgesprochene Maßnahme war. Der Feuerwehrmann hat also auf Anweisung gehandelt. Dann ist die Frage, welcher Schaden bei geöffnetem Fenster von einem Wasserstrahl ausgegangen sein soll? Es war regnerisch zu der Zeit, wenn die Feuerwehr die Unfallstelle abspritzen muss und Wasser abgeleitet in ein offenes Fenster spritzt - persönliches Unvermögen, an solchen Unfallstellen muss ich mit Wasser oder Funkenflug oder Staub rechnen. Also selbst schuld.
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  • hartmut.eppler@grabfeldradtouren.de
    Das angedachte "Ermtttlungsverfahren"gegen den Feuerwehrmann spricht Bände und widerspiegelt die "Bananenrepublik".
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  • Rolando-07
    ..da wiehert der Amtsschimmel, den begeht man wie täglich in Deutschland üblich, eine Vergewaltigung,schwere Körperverletzung,schwere Diebstähle z.T. mit Waffen oder schlimmeres, so gehen die Täter meist,fast immer nach ein paar Stunden mit dem Wissen straffrei bzw. mit einer lächerlichen Strafe auferlegt wider "on Tour" ... WARUM, nun das sind "traumatisierte ausländische Gäste" unserer Regierung... Dieser Feuerwehrmann,sollte er bestraft werden, wird einen gewaltigen Prodest erzeugen und alle seiner Kollegen von der FW sollten ihre Bereitschaft ehrenamtlich zu helfen neu überdenken....(dieser Kommentar hat wohl keine Chance zu erscheinen) mfg.: r.m.
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  • roswitha.oehrlein@aol.com
    Say never ever never zwinkern
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  • jebusara@web.de
    Wie kann jemand emotional = spontan! handeln wenn er es angeblich mit der Polizei abgesprochen hat? Dadurch ist es nicht mehr spontan sondern vorsätzlich. Unter ganz kurz verstehe ich etwas anderes als auf Videos zu sehen ist. Ganz kurz ist allenfalls EIN Auto aber nicht mehrere!

    Das war ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr, dieser Feuerwehrmann kann froh sein dass er keinen Unfall provoziert hat.
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  • Wenn hier ein Richter den Feuermann bestraft, dann gehört er seines Richteramtes enthoben, weil ihm offensichtlich der gesunde Menschenverstand abhanden gekommen ist.
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  • Uncle-Sam@kabelmail.de
    Wieso sollte man ihn des Richteramtes entheben? Er hätte lediglich geltendes Recht umgesetzt. Nochmal, was der Feuerwehrmann gemacht hat geht nicht! So schlimm wie das mit der Gafferei ist, wir haben keine Selbstjustiz. Auch wenn das gegen den gesunden Menschenverstand geht, wir leben in einem Rechtsstaat.
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  • MedDeeg@web.de
    Selbst wenn man hier eine Sachbeschädigung sehen wollte, die allerdings kein Offizialdelikt ist, so dass die Fahrer Strafantrag stellen müssten, greift hier m.E. im Rahmen der Rechtsgüterabwägung § 34 StGB, so wie auch in diesem kürzlich ergangenen Urteil:

    ..."Machen sich Aktivisten wegen Hausfriedensbruchs strafbar, die in Tierzuchtbetriebe „einbrechen“, dort Misstände filmen und die Videos veröffentlichen? Nein, sagt das Landgericht Magdeburg in einem bemerkenswerten Urteil. Ein Hausfriedensbruch liege zwar vor, jedoch sei das Verhalten wegen Notstandes gerechtfertigt (§ 34 StGB)."....

    https://www.lawblog.de/index.php/archives/2017/10/11/tierwohl-kann-notstand-begruenden/
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  • Eigentlich müßten den Gaffern die Scheiben eingeschlagen werden und dann die ganze
    Kiste unter Wasser gesetzt werden.
    Dieser Fall beweist doch wiedereinmal, daß bei uns kein Opferschutz, sondern ein Täterschutz gilt.
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  • weisdergeier@gmx.net
    Ich glaube ja wohl mein Hamster bohnert. Das wahr voll in Ordnung,und wer einen Nassen*******hat,Pech.Hätte net gegafft hät er keinen Nassen******* Ich möchte nicht das ich den LKW meines Mannes,Papa oder oder irgendwo im Internet finde.Aber wie immer um die Täter wird ein Gedöns gemacht. Sauerei
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  • eveline.vierrether@t-online.de
    Da handelt ein Feuerwehrmann korrekt um die schaulustigen zu behindern und bekommt eine auf das Dach... Absolut unverständlich...
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  • jebusara@web.de
    @FamVier es war eben NICHT korrekt, für jeden erkennbar da es nun zu einer Ermittlung kommt.
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  • Erding
    "Ein Schuss vor dem Bug" das Ganze
    Es ist Gott sei Dank nichts passiert, außer dass viel Wasser verspritzt wurde. Diese Warnung und das Geschehen und das zeigen auch die Kommentare ist eine gute Chance, um wieder runter zu kommen. Auch die Verantwortlichen bei der Feuerwehr haben und werden reagieren: Kümmert euch allein um euren Job. Der ist aufregend und gefährlich genug. Wo käme man sonst hin? Mit dieser Warnung genauer Verwarnung werden auch die Ermittlungen gegen den Feuerwehrmann eingestellt werden. Da muss "er" jetzt halt durch. Und seine "Geschichte", die er "gemacht" hat, bekommt dadurch quasi "Vorbild"charakter: Bitte nicht so! So was kann ganz schnell "ins Auge gehen". Kann, muss aber nicht.
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  • schnuffelteddybaer@yahoo.de
    Ich finde die Aktion des Feuerwehrmannes super. Endlich reagiert einer auch wenn es nur aus Wut gegenüber der Gaffer ist. Irgendwann geht jedem die Hutschnur hoch und man reagiert nur noch auf die eine oder andere Art und Weise und Wasser tut keinem weh,es macht nur nass wenn man vor lauter gaffen das Fenster offen hat. Die Aktion ist nicht so gefährlich wie mit dem Handy Bilder zu machen oder Videos zu drehen. Ich drücke beide Daumen für den Feuerwehrmann das es für ihn keine Konsequenzen hat den Courage sollte eigentlich belohnt und nicht bestraft werden. Toi toi toi
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  • fuereinefreiemeinung
    Was ist DAS denn jetzt??
    Der Feuerwehrmann schützt die Opfer vor den Gaffern - sicherlich etwas unkonventionell, aber immerhin wirksam.
    Und der Feuerwehrmann wird angezeigt?? Und nicht der Gaffer???
    Ich dachte immer, es seien jetzt härtere Strafen für Gaffer in Kraft getreten, wenn sie Hilfs- und Rettungskräfte behindern, und nicht umgekehrt. Kein Wunder, dass die Bürger das Vertrauen in die Rechtsprechung und den gesunden Menschenverstand verlieren. Wir sind auf einem guten Weg zu amerikanischer Rechtsauffassung, dass immer der andere Schuld ist.
    Man sollte eine Crowdfunding-Aktion eröffnen um dem Feuerwehrmann einen guten Anwalt zu ermöglichen!
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  • ToDietz@web.de
    Der genannte Anwalt, bzw. die Kanzlei sind sehr gut. Gehören wahrscheinlich zu den besten Strafverteidigern Unterfrankens.

    Dem Feuerwehrmann alles Gute für seine Zivilcourage!
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  • Die Getöteten haben das Recht NICHT gefilmt zu werden. Da diese dieses Recht nicht mehr durchsetzen konnten, hat die Feuerwehr im Namen und im Schutz der sog. Nothilfe dieses Recht durchgesetzt. Eine Gefährdung des Straßenverkehrs bestand nicht. Alles andere wäre zu beweisen.
    Das 1. Gesetz im Land, also der 1.Artikel des Grundgesetzes, der daher über aller anderen Rechtsprechung steht wurde ausgeführt.
    Alles andere steht hinten an.

    Die Würde des Menschen ist unantastbar,
    sie zu schützen ist Aufgabe aller staatlicher Gewalt.

    Die FW im Einsatz ist Teil der staatlichen Gewalt. Das Verfahren, wenn es denn eins gibt, sollte durchgezogen werden.
    Dann gibt es Rechtssicherheit, um in Zukunft zu ähnlichen Maßnahmen greifen zu können.
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