
Von Donnerstag, 28. Oktober, an bietet das Bayerische Testzentrum Main-Spessart am Klinikum Marktheidenfeld nun auch Schnelltests während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.30 - 14 Uhr) an. Die Tests (Schnelltests und PCR) können in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14 Uhr auch von Fußgängern wahrgenommen werden. In der Zeit von 8.30 bis 11.30 Uhr werden die Tests (Schnelltest und PCR) im Fahrzeug abgenommen. Termine für die Schnelltests können ab 27. Oktober, 14 Uhr, unter www.termin.klinikum-msp.de oder unter Tel.: (09391) 502 2220 gebucht werden.
Sowohl PCR- als auch Schnelltests können in den Bayerischen Testzentren in Marktheidenfeld und Gemünden nur jenen Personengruppen angeboten werden, die Anspruch auf eine kostenfreie Testung haben. Das teilt das Landratsamt mit. Kostenpflichtige Tests sind ausschließlich bei privaten Anbietern wie zum Beispiel Apotheken oder Ärzten möglich.
Wann benötigen Kinder welchen Test für den Besuch in der Kita?
Mit dem neuen Testangebot soll gerade auch Eltern in und um Marktheidenfeld eine Möglichkeit gegeben werden, einen kostenlosen Antigenschnelltest für ihre Kinder zu erhalten, wenn diese eine Kindertageseinrichtung besuchen. Denn dieser ist nach wie vor erforderlich, wenn Kinder, die schwer erkranken und zum Beispiel Fieber, Halsschmerzen oder starken Husten haben, nach Abklingen der Symptome wieder in die Kita zurückmöchten.
Dann benötigen sie entweder einen negativen PCR- oder einen Antigenschnelltest. Zu beachten ist dabei, dass die PCR-Tests in diesem Fall – im Gegensatz zu den Antigenschnelltests – kostenpflichtig sind und deshalb leider nicht am Testzentrum vorgenommen werden können.
Wann genügt ein Selbsttest?
Haben Kinder nur leichte Symptome wie Schnupfen und wollen in die Kita, genügt ab sofort ein zu Hause durchgeführter Selbsttest. Eltern müssen die Durchführung und das (negative) Testergebnis schriftlich bestätigen und der Kindertageseinrichtungen vorlegen. Berechtigungsscheine für zwei kostenlose Selbsttests pro Kind pro Woche erhalten Eltern über die Kindertageseinrichtungen oder Heilpädagogischen Tagesstätten. Diese können in Apotheken eingelöst werden.
Wann ist ein PCR-Test kostenfrei?
- Für Personen, die Kontakt zu einem COVID-19 positiven Patienten hatten
- Für Personen bei denen ihre Unternehmen, ihre Einrichtungen oder das öffentliche Gesundheitsamt eine Testung zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus verlangen
- Für Personen, die aufgrund eines positiven Befunds nachgetestet werden müssen
- Für Beschäftigte oder Besuchende einer Pflegeeinrichtung oder Einrichtung für Menschen mit Behinderung
Wann ist ein Antigen-Schnelltest kostenlos?
- Für Kinder, die unter 12 Jahre und drei Monate alt sind (auch Kinder mit leichten Symptomen, sogenannte Schnupfenkinder)
- Für Jugendliche, die unter 18 Jahre alt sind (gültig bis zum 31. Dezember 2021)
- Für Studierende (gültig bis zum 30. November 2021)
- Für Schwangere und Stillende
- Für Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnten (unter anderem Schwangere, Stillende oder vormals Schwangere)
- Für Beschäftigte einer Pflegeeinrichtung oder Einrichtung für Menschen mit Behinderung
- Für Personen, deren Unternehmen bzw. Einrichtungen oder das öffentliche Gesundheitsamt eine Testung zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus verlangen
- Für Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen COVID-19 teilnehmen oder in den letzten Monaten an solchen Studien teilgenommen haben
- Für Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 selbst in Absonderung begeben mussten. Sie können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist
Die Berechtigung für einen kostenfreien Test muss durch die Vorlage des entsprechenden Nachweises (zum Beispiel Kinderausweis für Kinder) belegt werden