
Drei Sätze als Kommentar auf einer Facebook-Seite eines beliebten Lokals brachten einen Mann aus dem Raum Lohr jetzt vor Gericht. Dabei ging es im September 2022 um stolze Eltern, die ihrem Sohn zur eigenen Gastronomie gratulierten. Diesen hielt der Angeschuldigte offenbar irrtümlich für einen Asylbewerber aus dem arabischen Raum und kommentierte, er solle in sein Land zurückgehen. Dazu würdigte der Angeklagte noch die Religion des Mannes herab. Tatsächlich lebt die Familie aus dem südeuropäischen Raum schon sehr lange in Deutschland.
Zu diesem Kommentar gab es damals auf Facebook reichlich "Gegenwind" – und auch die Staatsanwaltschaft erfuhr davon. Sie stufte die Äußerungen als Volksverhetzung ein und beantragte einen Strafbefehl. Der wurde vom Amtsgericht Gemünden kurz vor Weihnachten erlassen und lautete auf 10.500 Euro. Weil der Mann jedoch Einspruch einlegte, kam es nun zur Hauptverhandlung. Die Strafe fiel hier mit 2250 Euro finanziell betrachtet zwar deutlich geringer aus – aber nur, weil der Verurteilte derzeit arbeitslos ist. Juristisch blieb es bei 150 Tagessätzen.
Der Angeklagte beantragte zu Beginn einen Richterwechsel
Die Verhandlung begann ungewöhnlich. Nach Feststellung der Personalien verlas Richter Sven Krischker einen Ablehnungsantrag. Darin bat der ohne Anwalt erschienene Anklagte um Verschiebung und Richterwechsel wegen Befangenheit, da der Richter das Lokal und den Wirt kenne. "Ich war da in meinem Leben noch nicht", erklärte Krischker und wies den Antrag ab.
Die Tat selbst räumte der 50-Jährige, der selbst einen Migrationshintergrund hat, ein. Vor über 30 Jahren war er nach Deutschland gekommen und hatte eine Lehre im Handwerk absolviert. Seine Einlassung machte deutlich: Der Mann ist frustriert über "gewalttätige Ausländer" wie den Messerstecher von Würzburg.
Diese würden weder abgeschoben, noch landeten sie im Gefängnis, sondern aufgrund gutachterlich festgestellter Schuldunfähigkeit in einer forensischen Psychiatrie. Das schädige das Ansehen aller Ausländer, die ein ordentliches Leben führen. Er sei "wegen der Sache" sogar gekündigt worden, habe Bürgergeld beantragen müssen und wolle Deutschland nun verlassen.
Gastronom hat keine Anzeige wegen Beleidigung erstattet
Richter Sven Krischker erklärte dem Mann, dass in Deutschland die freie Meinungsäußerung erlaubt ist, es aber die Grenzen zu Straftaten gibt. Er riet ihm, den Einspruch auf die Tagessatzhöhe zu beschränken. Die Staatsanwältin unterstützte dies, bei einer kompletten Verhandlung werde sicher keine geringere Strafe herauskommen. Sie erwähnte auch, der Gastronom habe keine Anzeige wegen Beleidigung erstattet.
Der Angeklagte wirkte zeitweise, als würde er die Welt nicht mehr verstehen, nahm den Vorschlag aber dankbar an. Dem Geschädigten ersparte er damit, vor Gericht aussagen zu müssen. Aufgrund der Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen beantragte die Staatsanwältin, die Tagessatzhöhe von 70 auf 15 Euro zu verringern. Der Richter änderte den Strafbefehl entsprechend ab, zu den 150 Tagesätzen kommen noch die Kosten des Verfahrens hinzu.
Der 50-Jährige nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.