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Rieneck
Der Stadtrat will Rieneck ein Gesicht geben
Eine neue Erhaltungs- und Gestaltungssatzung verabschiedete  der Rienecker Stadtrat. Darin sich auch Regelungen für stadtblidprägende Gebäude enthalten.
Foto: Helmut Hussong | Eine neue Erhaltungs- und Gestaltungssatzung verabschiedete  der Rienecker Stadtrat. Darin sich auch Regelungen für stadtblidprägende Gebäude enthalten.
Helmut Hussong
 |  aktualisiert: 20.02.2024 14:20 Uhr

Konsequent verfolgt der Stadtrat seit einigen Jahren sein Ziel, verschiedene Aufgaben und Vorstellungen zur Stadtentwicklung in ein Konzept zusammen zu bringen und umzusetzen. Ein integriertes nachhaltiges Entwicklungskonzept (INSEK) wurde mit Hilfe eines Stadtplanungsbüros erstellt und im Dezember 2021 gebilligt. Nun verabschiedete das Gremium ein neues Gestaltungshandbuch.

Mit eher freiwilligen Gestaltungsempfehlungen "als gute Beispiele und Ratschläge", aber auch mit einer dokumentierten Erhaltungs- und Gestaltungssatzung mit festen, verpflichtenden Vorgaben und Regelungen will die die Kommune das Bild in der Altstadt nachhaltig erhalten, formen und prägen und damit die eigene Identität stärken.

Steuerersparnis ist möglich

Da neben städtischen Gebäuden vor allem die Bürger mit ihren Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen einen großen Einfluss auf das Ortsbild haben, können diese bei entsprechenden Voraussetzungen mit finanzieller Unterstützung aus dem kommunalen Förderprogramm oder Mitteln aus der Städtebauförderung rechnen.

Bis zu 80 Prozent Zuschuss soll es über die Städtebauförderung geben. Das Kommunale Förderprogramm interstützt mit bis zu 30 Prozent der entsprechenden Kosten, allerdings nur bis maximal 50.000 Euro je wirtschaftliche Einheit, besonders bei umfassenden Sanierungen.

"Über das kommunale Förderprogramm hinaus kann der Steuerpflichtige in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegene Gebäude Kosten für umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beim Finanzamt geltend machen", erläuterte Stadtplanerin Sylvia Haines dem Gremium. Dies könne im Laufe von zwölf Jahren zu einer wesentlichen Steuerersparnis führen.

"Hochattraktives Förderbündel"

Die Satzungsentwürfe wurden im Juni in einer Ratsklausur und nochmals im November im Gremium intensiv besprochen. Vor der jetzigen Genehmigung sprachen sich erneut einige Stadträte für erweiterte Nutzungsmöglichkeiten von Solaranlagen auf den Dächern im Altstadtbereich aus. Sie hielten die restriktiven Regelungen für zu streng.

Die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung wurde schließlich mit zwei Gegenstimmen und das kommunale Förderprogramm einstimmig  beschlossen.

"Die Stadt bietet damit ihren Bürgerinnen und Bürgern ein hochattraktives Förderbündel im Bereich des großzügig festgelegten Sanierungsgebiets an", stellte Bürgermeister Sven Nickel abschließend fest. Man hoffe mit dem Programm im nächsten Jahr durchstarten zu können. Das Gestaltungshandbuch soll Ende Januar in einer Bürgerversammlung vorgestellt werden.

Umbettung übernimmt die Stadt

Zum dritten Mal innerhalb kurzer Zeit stand nun die Anpassung der Friedhofssatzung zur Abstimmung. Dabei ging es erneut um die Übernahme der Kosten für anfallende hoheitlichen Tätigkeiten bei Umbettungen im Rahmen einer Sanierung zweier Friedhofsabteilungen.

Die Verwaltung hatte zwei alternative Varianten ausformuliert. Nach kurzer Diskussion entschied sich das Gremium für die bürgerfreundlichere Variante. Demnach trägt die Stadt Rieneck immer die Kosten für eine Umbettung, solange das Grab nicht aufgelöst wurde. Das fand eine knappe Mehrheit von 7:6 Stimmen.

 
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