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Aschaffenburg
Vater hatte 16-Jähriger schon vorher Mord angedroht
Ein Prozess zeigte: Mit dem neuen Leben in Deutschland kam Flüchtlingskind Mezgin besser zurecht als sein Vater. Er wurde der 16-Jährigen gegenüber handgreiflich.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:17 Uhr

Unter Hochdruck fahnden Aschaffenburger Ermittler nach dem Vater der ermordeten 16-jährigen Mezgin Nassan. Recherchen dieser Redaktion zeigten: Mit einer bezeichnenden Geste des Hals-Durchschneidens hatte der Vater ihr den Tod zuvor angedroht. Als Hashem Nassan am 17. Mai 2017 dann wegen gewalttätigen Verhaltens gegen seine Tochter  vom Aschaffenburger Gericht verurteilt wurde, war es bereits zu spät. Das seit 4. Mai 2017 vermisste Mädchen lag zu diesem Zeitpunkt schon tot im Wald. Wie der Prozess damals zeigte, fühlte sich der Vater nicht einmal im Unrecht, seine Tochter mit Schlägen malträtiert zu haben.

"Sie tanzte gerne"

Offenbar kam der Vater nur schwer damit zurecht, dass sich seine 16-Jährige rasch den hiesigen Lebensgewohnheiten junger Mädchen anpasste. „Sie sprach Deutsch, tanzte gerne", erzählt ihre Mutter Hevin (44). Sie kam ein Jahr später als ihr Mann, ihre Tochter und der Stiefsohn nach Deutschland. Aber die Ehe zerbrach. Hevin behauptet, ihr Ex-Mann verstecke sich in Istanbul: Er habe ihr ein Video geschickt, das ihn zeige, wie er dort feiere.

Als am Mittwoch die Identität des toten Mädchens feststand, hatten Polizeisprecher Michael Zimmer und Leitender Oberstaatsanwalt Alexander Weihprecht bereits Handgreiflichkeiten des Vaters bestätigt: Gegen den 44-Jährigen bestehe ein internationaler Haftbefehl zur Vollstreckung einer Haftstrafe von neun Monaten. Die habe das Amtsgericht Aschaffenburg durch Urteil vom 17. Mai 2017 gegen ihn verhängt.

Diese Redaktion erfuhr auf Nachfrage von Weihprecht sowie Claudia Weinand-Härer, Pressesprecherin des Amtsgerichts, Details, die bei der Einschätzung des Falles helfen können. Auch Informationen des Landratsamtes belegen: Lange bevor Mezgin verschwand, wurde mehrfach die Polizei wegen Übergriffen des Vaters zu Hilfe gerufen. Aber immer wieder wollte das Mädchen zum Vater zurück.

Laut Anklage hatte Hashem Nassan seine Tochter schon ein Jahr vor ihrem Verschwinden, im Mai 2016, geschlagen. Laut Weihprecht – der aus dem rechtskräftigen Urteil zitierte – erlitt sie Blutergüsse und Schmerzen in den Armen.

Geschlagen, geohrfeigt, bedroht

Einen Monat darauf ohrfeigte er seine Tochter, weil sie sich ein eigenes Facebook-Profil angelegt hatte. Er las ihre Chat-Nachrichten auf dem Handy und zertrümmerte es mit einem Hammer. Er ohrfeigte sie und drohte ihr mit einer Geste, sie zu töten, wenn sie darüber rede.

Die Leiterin der vom Mädchen besuchten Mittelschule erstattete Anzeige, als sie Mezgins blaue Flecken bemerkt hatte. Doch die Drohung des Vaters zeigte offenbar Wirkung, wie Weihprecht berichtet: Bereits vor Anklageerhebung teilte der vom Amtsgericht Aschaffenburg für die Jugendliche im Strafverfahren bestellte Ergänzungspfleger mit: Mezgin würde nicht im Zeugenstand gegen den eigenen Vater aussagen, sondern von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. 

Aber selbst wenn sie dazu bereit gewesen wäre: Als der Prozess im Mai 2017 stattfand, hätte sie nicht mehr aussagen können – zu dem Zeitpunkt lag Mezgin bereits tot im Wald.

Vater ging davon aus, dass er die Tochter züchtigen durfte

Der Vater bekam dennoch eine neunmonatige Haftstrafe. Bewährung kam für das Amtsgericht im Fall des 44-Jährigen nicht infrage - nicht, weil die Geschädigte die Todesdrohung ernst nahm, betont der Chef der Aschaffenburger Anklagebehörde: „Vielmehr ging das Gericht von einer negativen Sozialprognose aus, weil der Angeklagte trotz mehrfacher Vorhalte des Gerichts weiterhin davon ausging, dass es sein gutes Recht als Vater sei, seine Tochter durch Schläge zu züchtigen.“

Er muss wohl von der Beziehung seiner Tochter zu dem 23-jährigen Landsmann Shekho R. erfahren haben. Laut der Mutter soll Mezgins Stiefbruder dem 23-jährigen Freund gedroht haben: Er enthülle dem Vater die Beziehung, wenn ihm Shekho nicht Schweigegeld zahle. Stattdessen soll er Prügel gekriegt haben.

Auf den Freund der Tochter eingestochen

Vier Wochen nach dem Verschwinden seiner 16-jährigen Tochter traf sich Hashem Nassan nach 1 Uhr morgens mit Shekho am Aschaffenburger Floßhafen – und soll dabei zugestochen haben. Mit schweren Halsverletzungen brach der 23-Jährige zusammen. Er hatte Glück, dass ihn Anwohner fanden und der Rettungsdienst in eine Klinik brachte. Mezgins Vater ist seitdem verschwunden.

Nach Hashem Nassan wird jetzt wegen beider Delikte mit internationalem Haftbefehl gefahndet – wegen Mordes an seiner Tochter und dem Versuch, ihren Freund zu töten.

 
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  • FischersFritz
    Mir ist egal, was in der Bibel oder im Koran steht.

    Vögel wie dieser und deren Opfer sind für mich der Beweis, dass es keinen Gott geben kann.

    Da gibt’s nur eins: suchen, finden, verurteilen, einbuchten und den Schlüssel wegwerfen …
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  • roswitha.oehrlein@aol.com
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • Funkenstern
    Mach das mal denen klar, die nicht lesen kirnnen wollen, sondern nur nach Ueberlieferungen handeln, weils schon immer so war und der Pfaffe, gleich welcher Religion, ihm das einklopft.
    Ich bleibe dabei, wir brauchen den Islam und sein Mittelalter nicht.
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  • Hery.Mennig@web.de
    Egal was in der Bibel, im Koran und sonstigen religiösen Schriften stehen mag: Erst kommt unser Gesetz!!! Dann noch lange nix und erst dann die Religion!
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  • DieWahrheit
    Giacomo, sagen Sie das mal denen, die an den Koran glauben.

    Mich würde interessieren, was im Koran über andere Religionen steht und vor allem wie viele Seiten das umfasst.

    Gruß
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  • uwe.luz@t-online.de
    2. Sure, 228
    Und die Männer stehen eine Stufe über ihnen (den Frauen).
    2. Sure, 33
    Die Männer sind den Frauen überlegen wegen dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat, und weil sie von ihrem Vermögen (für die Frauen) auslegen. Die rechtschaffenen Frauen sind gehorsam und sorgsam in der Abwesenheit (ihrer Gatten), wie Allah für die sorgte. Diejenigen aber, für deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet – warnet sie, verbannt sie aus den Schlafgemächern und schlagt sie. Und so sie euch gehorchen, so suchet keinen Weg wider sie; siehe Allah ist hoch und groß.

    Mehr ist dazu nicht zu sagen.
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  • tommy33
    Interessant! Neulich hatte ich auch aus dem Koran zitiert, leider wurde mein Kommentar nicht veröffentlicht. 🤔
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  • DieWahrheit
    Vater hatte 16-Jähriger schon vorher Mord angedroht

    Giacomo, sagen Sie das mal denen, die an den Koran glauben.

    Mich würde interessieren, was im Koran über andere Religionen steht und vor allem wie viele Seiten das umfasst.

    Gruß
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