Fünf Monate nach dem Urteil des Landgerichts Aschaffenburg gegen einen Vater wegen Mordversuchs an dem Freund der Tochter ist das Urteil rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten, dessen Tochter 2017 verschwand und eineinhalb Jahre später tot aufgefunden wurde, als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht am Dienstag mit.Die Revision des Nebenklägers gegen die Entscheidung vom 22. April sei zudem unzulässig.
Der Fall hatte die Ermittler am Untermain jahrelang beschäftigt. Das wahrscheinlich 19 Jahre alte Flüchtlingsmädchen aus Syrien war 2017 nach der Berufsschule in Aschaffenburg verschwunden. Kurz darauf hatte der Vater der jungen Frau den Freund seiner Tochter mit einem Messer attackiert - nach dem Landgerichtsurteil strafbar als versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung.
Das Schwurgericht verurteilte den 46 Jahre alten Angeklagten dafür zu einer Haftstrafe von acht Jahren und neun Monaten. Zudem soll er an das Opfer, welches im Prozess als Nebenkläger auftrat, 6000 Euro Schmerzensgeld plus Zinsen zahlen.
Mord an Mezgin nicht bewiesen
Der damals 23 Jahre alte Mann hatte den Angriff schwer verletzt überlebt. Seine Freundin blieb jedoch verschwunden. Erst rund eineinhalb Jahre später fanden Spaziergänger ihr Skelett verscharrt in einem Wald bei Aschaffenburg.
Wer das Mädchen umgebracht hat, konnte bisher nicht geklärt werden. Der für Gewaltausbrüche bekannte Vater wurde vom Mordvorwurf mangels Beweisen freigesprochen.
Der Syrer aus Aleppo hatte im Prozess nie etwas öffentlich zum Tod seiner Tochter gesagt. Das Alter des Opfers war zunächst mit 16 angegeben worden. Ein Altersbestimmungsgutachten kam später zu dem Schluss, dass die junge Frau wahrscheinlich 19 Jahre alt war.