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Aschaffenburg
Nach Mordprozess: Mezgins Vater will Gefängnisstrafe nicht akzeptieren
Der Verteidiger von Hashem N. legt in dem Aschaffenburger Mordverfahren Revision ein: Er will auch einen Freispruch für die Verurteilung wegen Mordversuches am Freund von Mezgin.
Am 22. April ist Hashem N. vom Landgericht Aschaffenburg vom Verdacht des Mordes an seiner Tochter freigesprochen worden. Für den Mordversuch an ihrem Freund wurde er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa | Am 22. April ist Hashem N. vom Landgericht Aschaffenburg vom Verdacht des Mordes an seiner Tochter freigesprochen worden. Für den Mordversuch an ihrem Freund wurde er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 16.02.2024 13:29 Uhr

Am 22. April sprach das Landgericht Aschaffenburg Hashem N, den Vater der getöteten Mezgin, vom Verdacht des Mordes frei. Es konnte nicht bewiesen werden, dass er seine 19-jährige Tochter getötet hat. Dennoch wurde der 46-jährige Hashem N. zu einer Haftstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt -für den Mordversuch am Freund seiner Tochter. Dagegen hat sein Verteidiger Jürgen Vongries nun Revision eingelegt. Dies teilte der Anwalt gegenüber dieser Redaktion mit.

Freispruch des Verdachts des Mordes bleibt bestehen

Auch der Nebenkläger hat Revision einlegen lassen. Er kann aber nur wegen der an ihm begangenen Tat auf ein anderes Urteil hoffen. Die Staatsanwaltschaft habe keine Revision eingelegt. Das erklärte am Freitag Ingo Krist, der Sprecher des Gerichts. Der Freispruch wegen des Verdachts des Mordes an Mezgin bleibt bestehen.

Die Revision des Verteidigers "richtet sich allein gegen die Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung", erklärt Krist. Der Teilfreispruch des Landgerichts Aschaffenburg "wird daher voraussichtlich keiner Überprüfung durch den Bundesgerichtshof mehr unterzogen werden", sagt der Gerichtssprecher. Diese beschränkt sich auf die Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Dafür ist der im vorigen Jahr neu geschaffene 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Leipzig zuständig.

Wie die 19-jährige Mezgin ums Leben kam, ist noch immer ungeklärt.
Foto: Polizei | Wie die 19-jährige Mezgin ums Leben kam, ist noch immer ungeklärt.

Hashem N. war unter Mordverdacht geraten, nachdem seine Tochter Mezgin 2017 spurlos verschwunden war. Zwischen der jungen Frau und ihrem Vater gab es Konflikte. Er störte sich an der Lebensweise seiner Tochter. Die Familie war vor einigen Jahren aus Syrien nach Deutschland gekommen. Der Vater war Mezgin gegenüber gewalttätig und war deshalb auch zu einer kurzen Haftstrafe verurteilt worden.

Mezgins Leiche wurde im Wald gefunden

Für die Kripo erhärtete sich schließlich der Verdacht, Hashem N. könne etwas mit Mezgins Verschwinden zu tun haben. Da setzte er sich heimlich in die Türkei ab - nachdem er den Freund seiner Tochter zu einer nächtlichen Aussprache bestellt hatte. Dabei soll er in mörderischer Absicht unvermittelt auf den 23-Jährigen eingestochen haben, erzählte das schwer verletzte Opfer. Eineinhalb Jahre später fanden Spaziergänger im Wald Mezgins Leiche - so verwest, dass kaum noch Spuren gesichert werden konnten, die ein Tatgeschehen nachweisen könnten.

 
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  • ManfredSchweidler
    Finde ich nicht: So hart das in dem Fall ist: Die Schuld darf nicht mit irgendeiner Wahrscheinlichkeit vermutet werden. Sie muss bewiesen sein.
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  • steffen.cyran@freenet.de
    Als Journalist sollten Sie das besser wissen.

    Der Richter kann, z.B. durch eine erdrückende Last an Indizien, zum Urteil kommen "schuldig", ohne daß es bewiesen ist.
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  • jutta.noether@web.de
    Herr Nogel, so schwer es mir fällt, aber hier muss ich Ihnen zustimmen.
    Also, dreist ist der Typ ja überhaupt nicht...
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  • rolandroesch@web.de
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  • flyarcus@gmx.de
    Unser Rechtssystem ist zahnlos....
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