Am 22. April sprach das Landgericht Aschaffenburg Hashem N, den Vater der getöteten Mezgin, vom Verdacht des Mordes frei. Es konnte nicht bewiesen werden, dass er seine 19-jährige Tochter getötet hat. Dennoch wurde der 46-jährige Hashem N. zu einer Haftstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt -für den Mordversuch am Freund seiner Tochter. Dagegen hat sein Verteidiger Jürgen Vongries nun Revision eingelegt. Dies teilte der Anwalt gegenüber dieser Redaktion mit.
Freispruch des Verdachts des Mordes bleibt bestehen
Auch der Nebenkläger hat Revision einlegen lassen. Er kann aber nur wegen der an ihm begangenen Tat auf ein anderes Urteil hoffen. Die Staatsanwaltschaft habe keine Revision eingelegt. Das erklärte am Freitag Ingo Krist, der Sprecher des Gerichts. Der Freispruch wegen des Verdachts des Mordes an Mezgin bleibt bestehen.
Die Revision des Verteidigers "richtet sich allein gegen die Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung", erklärt Krist. Der Teilfreispruch des Landgerichts Aschaffenburg "wird daher voraussichtlich keiner Überprüfung durch den Bundesgerichtshof mehr unterzogen werden", sagt der Gerichtssprecher. Diese beschränkt sich auf die Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Dafür ist der im vorigen Jahr neu geschaffene 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Leipzig zuständig.
Hashem N. war unter Mordverdacht geraten, nachdem seine Tochter Mezgin 2017 spurlos verschwunden war. Zwischen der jungen Frau und ihrem Vater gab es Konflikte. Er störte sich an der Lebensweise seiner Tochter. Die Familie war vor einigen Jahren aus Syrien nach Deutschland gekommen. Der Vater war Mezgin gegenüber gewalttätig und war deshalb auch zu einer kurzen Haftstrafe verurteilt worden.
Mezgins Leiche wurde im Wald gefunden
Für die Kripo erhärtete sich schließlich der Verdacht, Hashem N. könne etwas mit Mezgins Verschwinden zu tun haben. Da setzte er sich heimlich in die Türkei ab - nachdem er den Freund seiner Tochter zu einer nächtlichen Aussprache bestellt hatte. Dabei soll er in mörderischer Absicht unvermittelt auf den 23-Jährigen eingestochen haben, erzählte das schwer verletzte Opfer. Eineinhalb Jahre später fanden Spaziergänger im Wald Mezgins Leiche - so verwest, dass kaum noch Spuren gesichert werden konnten, die ein Tatgeschehen nachweisen könnten.
Der Richter kann, z.B. durch eine erdrückende Last an Indizien, zum Urteil kommen "schuldig", ohne daß es bewiesen ist.
Also, dreist ist der Typ ja überhaupt nicht...