
Das juristische Nachspiel der "Rechte Laus"-Nachricht von Unterfrankens Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel (CSU) ist beendet. Das Oberlandesgericht Bamberg hat die Berufung des klagenden Parteikollegen gegen das zivilrechtliche Urteil des Landgerichts Aschaffenburg zurückgewiesen.
Nach der Wahl eines Digitalbeauftragten im CSU-Kreisverband Miltenberg im September 2021 bezeichnete Dotzel in einer CSU-internen WhatsApp-Gruppe den neu gewählten Parteikollegen als "rechte Laus". Rund 20 Mitglieder waren zu diesem Zeitpunkt in der Gruppe. Dotzel lag mit dem CSU-Kollegen schon seit 2019 im Clinch.
Mitte Juli des vergangenen Jahres sprach das Landgericht Aschaffenburg dem Parteikollegen im zivilrechtlichen Verfahren ein Schmerzensgeld in Höhe von 750 Euro zu. Außerdem müsse der 73-jährige Bezirkstagspräsident noch außergerichtliche Anwaltskosten von etwa 160 Euro zahlen – insgesamt aber weit weniger als die ursprünglich von dem Parteikollegen geforderte Summe in Höhe von über 12.750 Euro. Der Kläger legte daraufhin Berufung ein.
Oberlandesgericht: Vorgehen des Landgerichts war "beanstandungsfrei"
Die Berufung wurde Ende Januar vom Oberlandesgerichts Bamberg zurückgewiesen, wie Pressesprecher Stefan Tratz nun auf Anfrage mitteilte. Das Landgericht Aschaffenburg habe sich "umfassend, vollständig und beanstandungsfrei mit dem Prozessstoff auseinandergesetzt", erklärt der Senat ihm zufolge. Dotzels Parteikollege wird sich also mit den 750 Euro zufriedengeben müssen. Zu dem Ergebnis kam das Gericht auf dem Schriftweg. Eine mündliche Verhandlung fand nicht statt.
Aus strafrechtlicher Sicht ist der Fall ebenfalls abgeschlossen. Unterfrankens Bezirkstagspräsident ist Ende August des vergangenen Jahres vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen worden. Nach Ansicht des Amtsgerichts in Obernburg (Lkr. Miltenberg) war es nicht nachweisbar, dass Dotzel die Nachricht vorsätzlich in den Gruppen-Chat gestellt hatte. Es sei auch möglich, dass das ein Irrtum gewesen sei, und der Angeklagte die Nachricht eigentlich an eine andere Person habe senden wollen, hieß es zur Begründung.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung war in einer Zwischenüberschrift die Rede von dem beanstandungsfreien Vorgehen des Amtsgerichts Aschaffenburg. Gemeint war, wie im Text beschrieben, das Landgericht Aschaffenburg. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
Wenn man in Politischen Ämtern ist, merkt man offensichtlich Nicht, wann es Zeit ist, aufzuhören.
Und ein Kreis- und ein Bezirksvorsitzender sind offensichtlich auch zu feige, einzugreifen und dem Theater ein Ende zu bereiten ?!
Das Gericht hat entschieden!
Viel Wind um nichts!
Die Opposition hätte gerne ein Skandälchen, aber daraus wurde nichts!
Zitat: "Nach Ansicht des Amtsgerichts in Obernburg (Lkr. Miltenberg) war es nicht nachweisbar, dass Dotzel die Nachricht vorsätzlich in den Gruppen-Chat gestellt hatte. Es sei auch möglich, dass das ein Irrtum gewesen sei, und der Angeklagte die Nachricht eigentlich an eine andere Person habe senden wollen, hieß es zur Begründung."
Den Satz sollten sich alle auf der Zunge zergehen lassen, welche wegen strafrechtlich relevanter Nachrichten in Gruppenchats verurteilt wurden.
https://www.morgenpost.de/politik/article207020845/Beatrix-von-Storch-hat-abstruse-Erklaerung-fuer-Schiessbefehl.html
So gesehen ist die "rechte Laus" doch nur eine Bagatelle ...
Geschieht das nicht, bzw. kann man den berechtigten Ansprüchen nicht gerecht werden dann läuft man eben Gefahr auf eine Stufe mit Beatrix von Storch gestellt zu werden.
Wenn ich mir in diesem konkreten Fall den Kontext und den Inhalt besagter Nachricht ansehe, dann halte ich das für sehr unwahrscheinlich …😉
Was er (vermutlich) mit Frau Storch gemeinsam hat: Beide haben das, was sie geschrieben hatten, exakt genauso gemeint – und es ist für mich vollkommen unerheblich, wo sie es veröffentlicht haben oder ob sie es in dieser Form an dieser Stelle veröffentlichen wollten …
Sie waren beide in einem kurzen Moment der Schwäche authentisch/ehrlich.
Aber wenn ich mir den Inhalt ansehe … sorry, eine „rechte Laus“ ist für mich nur ein Fliegenschiss in der Geschichte der politischen Auseinandersetzung Deutschlands …