Ab 2024 müssen der Kreistag und seine Ausschüsse ihre Sitzungsprotokolle genehmigen. Das vorgesehene Procedere für die Protokolle der nichtöffentlichen Sitzungen sorgte im Kreisausschuss für Diskussionen. Diese dürfen nämlich weder verschickt noch online gestellt werden. Vielmehr werden sie im Büro des Sitzungsdienstes ausliegen. Das hat zur Folge, dass interessierte Räte nach Karlstadt fahren müssen, um sie einzusehen. Protokolle der öffentlichen Sitzungen werden die Räte dagegen zusammen mit der Sitzungsladung per E-Mail bekommen.
Grund für die Umstellung ist die Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes vom 24. Juli. Wie der geschäftsführende Beamte Otto Streitenberger erklärte, zieht das Änderungen der Geschäftsordnung des Kreistags nach sich, insbesondere in zwei Punkten. Neben den Protokollen geht es dabei um die Einberufung des Kreistages auf Verlangen des Kreisausschusses oder eines Drittels der Kreistagsmitglieder innerhalb von 14 Tagen. Diese neue Frist sei "sportlich".
Problem für entfernt wohnende Kreisratsmitglieder
Mit der Genehmigungspflicht der Niederschriften durch das Gremium wird letztlich die Landkreisordnung an die bayerische Gemeindeordnung angeglichen. Gemeinde- und Stadträte stimmen seit Jahrzehnten über Niederschriften ab. Wie Pressesprecher Markus Rill auf Anfrage erläuterte, wurden die Protokolle im Landratsamt bisher intern genehmigt: Nach Erstellung durch den Sitzungsdienst prüften und unterschrieben Landrätin Sabine Sitter und Otto Streitenberger die Protokolle. Im Anschluss wurden sie archiviert und die Niederschrift der öffentlichen Sitzungen zusätzlich ins Ratsinformationssystem eingestellt.
Dass die nichtöffentlichen Protokolle nur im Amt ausliegen werden, bezeichnete Kreisrat Gerhard Kraft als hohe Hürde für weiter entfernt wohnende Kreisräte. Jürgen Lippert schilderte, im Gemündener Stadtrat gingen während der Sitzung mehrere Kopien des nichtöffentlichen Teils herum. Darin sahen andere Räte mangelnde Vertraulichkeit, da jemand "über die Schulter schauen könnte". Sven Gottschalk bemerkte zudem, Ratsmitglieder, die Protokolle anschauen, könnten der Sitzung nicht folgen.
Geänderte Geschäftsordnung ab 1. Januar 2024
Letztlich stimmte der Ausschuss einstimmig für eine Beschlussempfehlung an den Kreistag, die Geschäftsordnung wie vorgeschlagen zum 1. Januar 2024 zu ändern. Die Änderung betrifft auch die Entschädigungssatzung des Landkreises. Sie wird auf Personen erweitert, die ehrenamtlich Angehörige pflegen und für die Teilnahme an Sitzungen eine alternative Betreuung organisieren müssen.
Der Kreisausschuss bewilligte zwei Haushaltsüberschreitungen im investiven Bereich des Finanzhaushaltes 2023. Dabei geht es um den Fehlbetrag des Zweckverbands Schul- und Sportzentrum Lohr aus der Jahresrechnung 2022 von rund 162.000 Euro. Davon muss der Kreis gemäß Verbandssatzung 58,8 Prozent übernehmen, was knapp 95.500 Euro sind, der Rest geht zu Lasten der Stadt Lohr.
Weitere Server für Infrastruktur notwendig
Die Unterdeckung beim Zweckverband entstand vor allem, weil von 365.000 Euro Fördermitteln aus dem Digitalpakt Bund im Jahr 2022 nur 142.000 Euro eingingen. Aus Sicht der Kreiskämmerei handelt es sich um eine außerplanmäßige Investitionsförderung.
Bei einer außerplanmäßigen Investitionsauszahlung von knapp 36.000 Euro geht es um Lizenzen für Server. Die bisher vom Landkreis genutzten vier Server reichen nicht für die komplette Ablösung der alten Serverfarm aus, deren Wartung schon vor zwei Jahren endete. Ihre Speicherkapazität und Rechenleistung ist bereits voll ausgeschöpft. Zur Erweiterung der Infrastruktur sind weitere Server samt entsprechender Software nötig. Dafür steht auch Geld im Ergebnishaushalt zur Verfügung, die Software-Lizenzen gelten aber als Investition. Im Finanzhaushalt reichte der Ansatz für Software-Lizenzen der zentralen IT von 40.000 Euro nicht mehr aus.