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Karlstadt
Umsatzsteuer und knapper Haushalt treiben Gebühren der Karlstadter Turnhallen und des Grundschulschwimmbads nach oben
Vereine wie der TSV Karlstadt oder der Ruder-Club müssen für die Nutzung der Grundschulturnhallen künftig tiefer in die Tasche greifen. Es ist die erste Erhöhung seit 23 Jahren.
Auch die Gebühren des Karlstadter Grundschulschwimmbads werden steigen.
Foto: Karlheinz Haase (Archivbild) | Auch die Gebühren des Karlstadter Grundschulschwimmbads werden steigen.
Felix Hüsch
 |  aktualisiert: 03.03.2025 02:34 Uhr

Im Sinne der Vereinsförderung wurden die Nutzungsgebühren in den Grundschulturnhallen in Karlstadt und Wiesenfeld und im Karlstadter Grundschulschwimmbad seit 2002 nicht mehr erhöht. Das wird sich aufgrund der kommunalen Umsatzsteuerpflicht seit 1. Januar 2025 und der prekären Haushaltslage in Karlstadt nun ändern, wie der Stadtrat am vergangenen Donnerstag entschied. Der Fachbereich Finanzen und Vermögen schlägt eine Erhöhung der Gebühren in zwei Stufen vor – erst zum 1. März 2025 und dann nochmal am 1. Januar 2027.

Bisher lagen die Gebühren in den Turnhallen pro Stunde bei fünf Euro bis 20 Uhr und bei zehn Euro ab 20 Uhr. Im Lehrschwimmbecken der Grundschule fallen aktuell stündlich 12,50 Euro an. Ab 2027 – nach den beiden geplanten Anpassungen – müssen in den Turnhallen pro Stunde bis 20 Uhr 8,57 Euro und ab 20 Uhr 17,14 Euro entrichtet werden. Für das Grundschulschwimmbad steigen die Gebühren im übernächsten Jahr auf einen Stundensatz von 19,26 Euro. 

Vergleicht man die prognostizierten Gesamteinnahmen der Stadt im Jahr 2027 mit denen aus 2024, ergibt sich so ein Plus von etwa 6.500 Euro (16.827 Euro statt 10.364 Euro). Knapp 2.300 Euro davon gehen allein auf die kommunale Umsatzsteuer zurück.

Die erste Erhöhung im März 2025 wird vorerst zu folgenden Gebühren führen: Turnhallen bis 20 Uhr: 7,14  Euro pro Stunde; Turnhallen ab 20 Uhr: 14,28 Euro pro Stunde; Lehrschwimmbecken: 16,05 Euro pro Stunde. 

Erhöhung der Musikschulgebühren in drei Schritten

Etwas teurer werden auch die Unterrichtsstunden in der Städtischen Sing- und Musikschule. Nach zwei Erhöhungen in den Jahren 2023 und 2024 um jeweils fünf Prozent, soll nun ein drittes und vorerst letztes Mal erhöht werden – ebenfalls um fünf Prozent. Die Verwaltung hatte vor zwei Jahren erkannt, dass die Gebühren etwa 15 Prozent unter den Sätzen vergleichbarer Musikschulen in der Umgebung liegen. Dieses Defizit wird mit der dritten Erhöhung nun ausgeglichen.

Auch wurde dem Gremium der kaufmännische Abschluss für das Geschäftsjahr 2022 der Stadtwerke Karlstadt vorgestellt, der bereits im Werkausschuss vorberaten worden war. Festgestellt wurde ein Jahresgewinn in Höhe von gut 25.000 Euro, der den Rücklagen zugeführt wird.

 
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