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Gemünden
Trotz Bedenken zur Rechtmäßigkeit: Gemündener Stadtrat gewährt Vereinsring Wernfeld Darlehen für Dachsanierung
Ein Investor will das Dach der Festhalle sanieren. So spart sich der Vereinsring rund 150.000 Euro für die Beseitigung der Eternitplatten. Fragen zur Rechtmäßigkeit des Beschlusses blieben offen.
Das marode und asbesthaltige Dach der Wernfelder Festhalle soll erneuert werden. Über die Frage nach einem speziellen Zuschuss für die Maßnahme entbrannte im Gemündener Stadtrat eine intensive Diskussion.
Foto: Björn Kohlhepp | Das marode und asbesthaltige Dach der Wernfelder Festhalle soll erneuert werden. Über die Frage nach einem speziellen Zuschuss für die Maßnahme entbrannte im Gemündener Stadtrat eine intensive Diskussion.
Simon Hörnig
 |  aktualisiert: 27.11.2024 17:00 Uhr

Zu einer "Schwergeburt" entwickelte sich die Debatte um die geplante Dachsanierung der Wernfelder Festhalle zu Beginn der Gemündener Stadtratssitzung am Montagabend. Betitelt hatte sie als solche Stadtrat und Tierarzt Gerhard Thumes (FWG), der der Diskussion nach einer halben Stunde mit dem Antrag ein Ende setzen wollte, dem Vereinsring Wernfeld die benötigten 40.000 Euro für den Innenausbau und die Isolierung ihres Hallendachs vonseiten der Stadt ohne Auflagen zuzuschießen.

Ein Antrag, der letztlich mit 17 zu vier Stimmen abgeschmettert wurde, aber zeigte, wie weit das Gremium in Teilen von dem ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung abwich, das Anliegen des Vereinsrings Wernfeld komplett abzulehnen. Der hatte beantragt, für die dringend nötige Sanierung einen Zuschuss aus der Sonderrücklage "Alte Kirche Wernfeld" zu erhalten.

Verwendungszweck für Rücklage klar definiert

Bei dieser Rücklage handelt es sich um einen Geldbetrag, den der Förderverein zur Erhaltung der Julius-Echter-Kirche in Wernfeld bei seiner Auflösung im Jahr 2016 der Stadt Gemünden als Treuhänderin mit einem bestimmten Verwendungszweck übertragen hatte. Verwenden darf die Stadt das Vermögen gemäß der Satzung ausschließlich zur Erhaltung folgender Objekte:

Nach Ansicht von Bürgermeister Jürgen Lippert (BfB) handelt es sich dabei um eine abschließende Aufzählung: "Man war sehr genau in der Formulierung dieses Paragrafen, weshalb die Festhalle nach meinem Verständnis nur berücksichtigt werden kann, wenn sie in der Denkmalliste eingetragen ist."

Diskussion von 2016 legt Unrechtmäßigkeit eines Zuschusses für die Festhalle nahe

Stadtrat Hans-Joachim Schüßler (Öko-Kreis, Mitte) formulierte nach langer Debatte den Antrag, der dem Vereinsring ein Darlehen zusprach.
Foto: Simon Hörnig | Stadtrat Hans-Joachim Schüßler (Öko-Kreis, Mitte) formulierte nach langer Debatte den Antrag, der dem Vereinsring ein Darlehen zusprach.

Eine Lesart, die, mit Blick auf einen Bericht dieser Redaktion über die Auflösungsversammlung im Jahr 2016, offenbar auch dem Ansinnen der ehemaligen Fördervereinsmitglieder entsprach. Die hatten in jener Versammlung angeregt, dass sich der Vereinsring um Anerkennung der ehemaligen Dreschhalle als vorläufiges Baudenkmal bemühen sollte. Ohne diesen Status bewertete man auch 2016 einen Zuschuss für die Dachsanierung als nicht mit der Vereinssatzung vereinbar.

Bemühungen um eine Anerkennung als Baudenkmal hat es laut dem Wernfelder Stadtrat Robert Lampert (CSU) zwar gegeben, das zuständige Amt habe aufgrund des noch zu geringen Alters des Gebäudes jedoch abgelehnt.

Einstufung als Baudenkmal würde Sanierungsplänen entgegenstehen

Dass die Einstufung der Halle als Baudenkmal den konkreten Sanierungsplänen des Vereinsrings zudem komplett entgegenstehen würde, betonten Lippert und Parteikollege Klaus Strohmenger. So soll die eigentliche Dachsanierung nämlich ein Investor übernehmen, der die kostenaufwändige Entsorgung der asbesthaltigen Eternitplatten vornimmt und die Dachfläche im Anschluss im Gegenzug für Photovoltaik nutzen darf.

Ein Glücksfall für den Vereinsring, der die Kosten von 150.000 bis 200.000 Euro für die Beseitigung des Gefahrenstoffs nicht selbst hätte tragen können. Die zusätzliche Isolierungsmaßnahme an der Dachinnenseite, für die der Verein selbst aufkommen muss, soll wiederum die Heizkosten reduzieren. Warten kann der Vereinsring mit der Maßnahme nicht, weil das Projekt für den Investor mit dem Wegfall der Einspeisevergütung im Januar 2025 nicht mehr attraktiv wäre.

"Es wird so oder so gemacht", erklärte der Vereinsringsvorsitzende Sandro Gold, der der Sitzung zusammen mit 12 Vereinskolleginnen und -kollegen beiwohnte, gegenüber der Redaktion. Das Geld habe man zusammen, ein Zuschuss aus dem Vermögen des ehemaligen Fördervereins wäre jedoch hilfreich, um den Darlehensgebern ihr Geld möglichst schnell zurückzahlen zu können. "Und jetzt hoffen wir, dass das irgendwie möglich ist und deshalb haben wir diesen Antrag gestellt."

Stadtrat gewährt 20.000-Euro-Darlehen und städtischen Zuschuss

Wie sich am Ende der mehr als einstündigen Debatte herausstellte: mit Erfolg. Mit 13 zu acht Stimmen wurde dem Antrag von Hans-Joachim Schüßler (Öko-Kreis) stattgegeben, dem Vereinsring aus der Sonderrücklage ein zinsloses Darlehen über 20.000 Euro zu gewähren. Sollte eine nachträgliche Überprüfung ergeben, dass die Maßnahme doch der Satzung des ehemaligen Fördervereins entspricht, muss keine Rückzahlung erfolgen, ansonsten innerhalb von 15 Jahren.

Dass an diesem Beschluss noch zu rütteln sein könnte, legten Einschätzungen Lipperts, Wolfgang Remelkas (BfB) und Ferdinand Heilgenthals (SPD) nahe. Womit der Vereinsring hingegen sicher planen kann, ist der städtische Zuschuss zur Vereinsförderung im Rahmen von Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Diese voraussichtlichen 4000 Euro gewährte das Gremium einstimmig.

 
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