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Marktheidenfeld
Trotz Algen in Schwimmbecken: Gericht setzt keinen unabhängigen Dritten ein, der sich um das Wonnemar kümmert
Die Stadt Marktheidenfeld ist mit dem Urteil nicht zufrieden, sie warnt, dass immer größere Schäden am Bad entstehen. Der Betreiber sieht sich mit der Entscheidung dagegen bestätigt.
Das Schwimmerbecken im Marktheidenfelder Wonnemar Anfang Dezember: Auf dem Boden des Schwimmerbeckens hat sich ein grüner Film aus Algen gebildet.
Foto: Jörg Suchanka | Das Schwimmerbecken im Marktheidenfelder Wonnemar Anfang Dezember: Auf dem Boden des Schwimmerbeckens hat sich ein grüner Film aus Algen gebildet.
Katrin Amling
 |  aktualisiert: 08.12.2024 02:31 Uhr

Als Betreiber des Marktheidenfelder Wonnemar muss die "0815 Men&Sta GmbH" dafür sorgen, dass in dem Bad keine Schäden entstehen, solange es nicht geöffnet ist. Denn Leitungen verkeimen schnell, wenn Wasser darin steht, und Fliesen können abplatzen, wenn sie nicht gleichmäßig feucht gehalten werden. Doch was genau dafür nötig ist, darüber sind sich die Stadt Marktheidenfeld und die 0815 GmbH uneinig. In der Verhandlung vor dem Landgericht Würzburg Mitte November hatte deshalb die Stadt einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt. Damit wollte sie erreichen, dass ein unabhängiger Dritter - ein Sequester - sich um das Bad kümmert, um Schäden während der Schließung zu vermeiden.

An diesem Dienstag hat das Landgericht verkündet, welche Pflichten die 0815 GmbH hat. Die Betreiberfirma wurde dazu verurteilt, die Badewasserpumpen in den mit Wasser gefüllten Becken laufen zu lassen, erklärt der Anwalt der Stadt Marktheidenfeld, Dr. Klaus Tappmeier. Außerdem muss sie die Chlorierungsanlage in diesen Becken laufen lassen, sobald die Anlage wieder funktionstüchtig ist. Seit September ist diese defekt. Dem Antrag der Stadt, einen Sequester einzusetzen, ist das Gericht laut Tappmeier nicht nachgekommen.

Gericht: Einsatz eines Sequester wäre zu kompliziert

"Wir sind mit dem Urteil nicht zufrieden", sagt Tappmeier. Denn das Gericht habe zwar bestätigt, dass Wasser in den Becken ohne eine funktionstüchtige Chlorierungsanlage zu Schäden führe. Das habe die Stadt auch noch einmal mit Bildern belegt: Auf dem Boden des Schwimmerbeckens hat sich inzwischen ein grüner Film aus Algen gebildet. Außerdem habe das Gericht eingeräumt, dass es vermutlich "nicht unproblematisch" werde, diese neu entstandenen Schäden auszugleichen. Hinzu komme, dass das Gericht einen Sequester eigentlich als geeignetes Mittel ansieht, um weitere Schäden zu vermeiden.

Dennoch entscheidet sich das Gericht gegen den Einsatz eines Sequesters. Das wird laut Tappmeier damit begründet, dass es sich dabei um ein "komplexes Unterfangen" handele und zahlreiche Angestellte benötigt würden. Der Betrieb eines Bades erfordere zahlreiche unternehmerische Entscheidungen, die nicht durch einen Sequester getroffen werden könnten, ohne zugleich erheblich in die Rechte der 0815 GmbH einzugreifen, so die Einschätzung des Gerichts.

Anwalt der Stadt findet das Urteil angreifbar

"Das Gericht traut sich nicht, das ist uns zu wenig", sagt Tappmeier. Die Begründung, dass der Einsatz eines Sequesters zu kompliziert sei, könne er nicht nachvollziehen. "Das Verhindern von Schäden darf nicht davon abhängen, ob es kompliziert ist oder nicht", meint Tappmeier. Auch einen Eingriff in die Rechte des Betreibers sieht er nicht: "0815 betreibt und nutzt das Bad nicht." Dass die Becken mit Wasser gefüllt wurden, obwohl der Betreiber von der defekten Chlorierungsanlage wusste, macht das Urteil in Tappmeiers Augen angreifbar.

Er will deshalb Berufung einlegen. Der Fall geht dann vor das Oberlandesgericht Bamberg. Ob dabei in diesem Jahr noch etwas passiere, kann Tappmeier zwar nicht sagen. "Aber es handelt sich um eine eilige Sache", so der Anwalt. Ein Sachverständiger habe der Stadt am Dienstag noch einmal bestätigt, dass sich die Algen in kurzer Zeit auch auf die Beckenwände niederschlagen und in die Fugen eindringen können. Das sei dann nur mit großem Aufwand zu beheben.

0815 GmbH ist mit dem Urteil zufrieden

Die 0815 GmbH ist mit der Entscheidung hingegen zufrieden. "Das Urteil spricht für sich", sagt Berthold Straetmanns, der die Betreiberfirma als Anwalt vertritt, auf Anfrage der Redaktion. Das Bad werde gepflegt, niemand wolle es verlottern lassen, so Straetmanns. Deshalb habe man den Einsatz eines Sequesters auch nicht für notwendig erachtet.

Im Zentrum der Verhandlung von Mitte November stand aber eigentlich eine andere Frage: Mit einer Herausgabeklage gegen die 0815 GmbH will die Stadt Zugang zum Bad bekommen. Knackpunkt dabei ist die Frage, ob ein Nachtrag zum regulären Pachtvertrag rechtmäßig ist. Der Anwalt der Stadt sieht darin Formfehler, die diesen in seinen Augen ungültig machen. Dazu verkündet das Gericht seine Entscheidung am 20. Dezember.

 
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Kommentare
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  • Bernhard Schebler
    Mich würde es mal interessieren, wie der Vergleich gewesen wäre?
    Somit gibt es jahrelange Streits mit den Gerichten. Was ist jetzt billiger?
    Es ist schon sehr schade, wenn man solche Richter im Gericht hat und zu keiner Einigung kommt!
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  • Jette Kreissl
    So oft wie das schon Stillstand war kann man eigentlich schon davon ausgehen, dass die Filter verkeimt sind. Diese müssen also mal zuerst gereinigt und neu gefüllt werden. Dann muss die Wasserchemie funktionieren und die Becken gereinigt werden. Vorher braucht man nicht mal dran denken Wasser in die Becken zu lassen…
    Das merkt man das hohe Ross, auf den das Gericht sitzt. Keine Ahnung vom Thema, aber die, die sich auskennen lässt man nicht ran. Die armen Rechte der Bad-Besetzer…
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  • Barbara Fersch
    eine Schande, wie lange diese 2 Parteien um dieses Wonnemar streiten...... der Badegast steht absolut fern jeder Debatten....hier geht es wieder mal um Macht !
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  • Klaus B. Fiederling
    reist doch die Bude ab und macht einen Spielplatz für unsre Kinder drauß.
    Da haben die Kids auch was davon und der ist kostenlos!
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