
Die brutale Auseinandersetzung zwischen mehreren Hunden Ende April auf dem Grillplatz in Karlstadt-Heßlar (Lkr. Main-Spessart) dürfte Rathaus, Polizei und Justiz noch länger beschäftigen. Wie das Verwaltungsgericht Würzburg kürzlich entschieden hat, müssen vier an dem Zwischenfall beteiligte Hunde vorerst keinen Maulkorb tragen, obwohl das Gericht keine Zweifel daran habe, dass von allen oder einem Teil der ausgeführten Hunde "eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Menschen" ausgehe.
Dackel ist gestorben, Besitzerin erlitt Bisswunden
Was war passiert? Der Dackel einer 66-Jährigen erlitt bei einem Kampf mit zwei Huskys, einem Australian Shepard und einem westsibirischen Laika tödliche Verletzungen. Die Besitzerin selbst zog sich Bisswunden bei dem Versuch zu, ihrem Dackel zu helfen, und musste später zur Behandlung ins Krankenhaus in Lohr.
Die Joggerin, die mit den anderen vier in den Kampf verwickelten Hunden unterwegs war, erhielt unmittelbar nach dem Vorfall von der Polizei einige Auflagen. Dazu gehörte, dass die Hunde außerhalb von Privatgrundstücken nur noch mit einem Maulkorb ausgeführt werden dürfen. Ähnliche Auflagen hat die Stadt Karlstadt in ihren Bescheid vom 11. Mai aufgenommen.
Das Ordnungsamt habe sich in der Pflicht gesehen, zeitnah zu reagieren, erläutert Petra Simon, Mitarbeiterin der Stadt Karlstadt, das Vorgehen des Rathauses auf Anfrage dieser Redaktion. Der Bescheid sollte dazu dienen, eine "weitere Gefährdung für die Öffentlichkeit auszuschließen". Wie berichtet hat eine Polizeistreife die Hundehalterin bereits einen Tag nach dem Vorfall ohne den Beißschutz für ihre Tiere erwischt. Am 15. Juni habe eine Polizeistreife die Hunde erneut ohne Maulkorb angetroffen.
Klage gegen Maulkorbpflicht
Die Anwältin der Hundehalterin aus Heßlar sieht darin allerdings keine Verstöße ihrer Mandantin gegen die Auflagen der Stadt. Das teilt sie in einem Schreiben an diese Redaktion mit. Gegen die Maulkorbpflicht hat die Anwältin beim Verwaltungsgericht Würzburg Klage eingereicht. Eine solche Klage habe eigentlich den Effekt, dass behördliche Auflagen erst von einem Gericht überprüft werden müssen, bevor sie wirksam werden, erklärt die Juristin.

Da das Rathaus aber eine "sofortige Vollziehbarkeit" der Auflagen angeordnet hat, hätte die Maulkorbpflicht auch trotz der Klage ihre Gültigkeit bewahrt. Das Verwaltungsgericht hat auf ihren Antrag hin jedoch am 22. Juni in einem Eilverfahren beschlossen, die "aufschiebende Wirkung" der Klage wiederherzustellen, so die Anwältin. Das bedeutet, dass ein Maulkorb bis zur Entscheidung der Hauptsacheklage nicht getragen werden muss. Aus ihrer Sicht gilt das auch rückwirkend, weshalb durch die Stadt Karlstadt kein Bußgeld erhoben werden könne.
Verwaltungsgericht kritisiert: Unklar, für welche Hunde die Anordnung gelten soll
In dem Beschluss des Verwaltungsgerichts heißt es, dass auch die Klage der Hundehalterin "mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird". Nach vorläufiger Bewertung sei die Maulkorbpflicht rechtswidrig. "Es besteht daher kein öffentliches Interesse an deren sofortiger Vollziehung."
In seiner Begründung spricht das Gericht von "mehreren gravierenden Mängeln" der Anordnung. So werden darin zum Beispiel nicht die Hunde konkret aufgeführt, für die der Maulkorbzwang überhaupt gelten soll. Weiter heißt es in dem Beschluss, dass es aufgrund "fehlender Sachverhaltsermittlung" durch die Stadt Karlstadt "bereits an der Tatsachengrundlage" fehle, aufgrund derer die Frage der Haltereigenschaft hätte geklärt werden können.
Dabei ist zu erwähnen, dass zum Zeitpunkt des Vorfalls wohl nur die zwei Huskys der Joggerin selbst gehörten, während sich die beiden anderen Hunde, der Australian Shepard und der westsibirischer Laika, im Eigentum von Personen aus ihrem Umfeld befanden. Nach Angaben der Anwältin hat die Hundehalterin inzwischen freiwillig einen ihrer Huskys an die Züchterin zurückgegeben.
Die Stadt hat laut dem Verwaltungsgericht nicht aufgeklärt, "welche konkreten Hunde an dem Vorfall beteiligt gewesen sind, und hat ungeprüft die polizeilichen Angaben, dass es sich um vier Huskys handeln solle, übernommen".
Stadt Karlstadt: Maßnahmen müssen lediglich konkretisiert werden
Stadtsprecherin Petra Simon verweist darauf, dass auf Grundlage des Gerichtsbeschlusses "von einer Einschlägigkeit des Tatbestandes auszugehen ist". Die verordneten Maßnahmen müssten "lediglich noch konkreter bestimmt und die vorgenommene Abwägung im Einzelnen weiter ausgeführt werden". Konkreter wolle man sich nicht zu dem Fall äußern, da es sich um ein laufendes Verfahren handele.
Generell handele es sich bei so einem Beschluss jedoch lediglich um eine "vorläufige und nicht abschließende Einschätzung der Rechtmäßigkeit der getroffenen Maßnahmen". Einen Termin für das Hauptsacheverfahren gebe es noch nicht, solche Verfahren könnten einige Monate dauern, so Simon.
Wurde überprüft ob besagte Halterin überhaupt körperlich in der Lage ist vier grosse und sicher auch starke Hunde zu halten?
Ich finde es traurig, dass die Main-Post solche respektlosen Vergleiche überhaupt veröffentlicht und dass es nicht möglich ist, auf einer Sachebene über solche Themen zu diskutieren, ohne dass es gleich persönlich wird. Vielleicht erklären Sie mir noch, was an meinem Kommentar sachlich falsch oder - im Sinne vom Ekel Alfred - reaktionär war.