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Heßlar
Kurz nach tödlichem Hundekampf: Husky-Besitzerin aus Heßlar verstößt gegen Maulkorb- und Leinenpflicht
Ein Dackel musste eingeschläfert werden, seine Besitzerin kam ins Krankenhaus. Die Polizei hat deshalb Auflagen zur Hundehaltung erlassen. Doch gegen diese gab es bereits Verstöße.
Vier Hunde, darunter zwei Huskys, haben einen Dackel in einem Kampf am Grillplatz in Heßlar tödlich verletzt. 
Foto: Symbolbild: Hendrik Schmidt/lsn | Vier Hunde, darunter zwei Huskys, haben einen Dackel in einem Kampf am Grillplatz in Heßlar tödlich verletzt. 
Corbinian Wildmeister
Corbinian Wildmeister
 |  aktualisiert: 12.02.2024 04:40 Uhr

Was sind Konsequenzen der brutalen Auseinandersetzung mehrerer Hunde am Grillplatz in Karlstadt-Heßlar? Welches Tier zuerst angegriffen hat, ist strittig. Sicher ist, dass eine 66-Jährige Ende April ihren Dackel nach einem Kampf mit zwei Huskys, einem Australian Shepard und einem westsibirischen Laika vom Tierarzt wegen seiner schweren Verletzungen einschläfern lassen musste.  Sie selbst hat Blessuren davongetragen, als sie versucht hat, ihr Haustier zu retten, und musste später ins Krankenhaus in Lohr. 

Ablauf des Vorfalls ist strittig

Über ihre Anwältin wies die andere Tierhalterin, die beim Joggen mit den vier Hunden unterwegs war, die Verantwortung von sich. Sie ließ dieser Redaktion mitteilen, dass der Dackel "ohne Halsband und Leine auf die Huskys bellend zugeschossen" sei. Sie selbst und das Hunderudel sind laut dem Schreiben über den Angriff des Dackels erschrocken gewesen. Die Huskys hatten ihr zufolge dann "artgerecht" darauf reagiert. Die vier Hunde will sie an der Leine geführt haben. Die 66-Jährige hält dagegen, dass ihr Dackel "völlig arglos" gewesen sei und die anderen Hunde "wie aus dem Nichts" auf ihn "zugestürmt" seien.

Folgen hat der Vorfall für die Joggerin in jedem Fall. Unter anderem liegt gegen sie eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung vor. Die strafrechtlichen Ermittlungen laufen noch. Wie die Redaktion nun auf Nachfrage von der Polizei erfahren hat, erhielt die Hundehalterin zudem einige Auflagen. Demnach darf die Beschuldigte seit dem Vorfall nur noch mit zwei Hunden gleichzeitig spazieren gehen. Während die beiden Huskys ihr gehören, befinden sich die anderen beiden Hunde im Besitz von Personen aus ihrem Umfeld, heißt es von Seiten des Polizeipräsidiums Unterfranken. 

Maulkorbzwang und nicht verstellbare Leine

Für alle vier an dem Vorfall beteiligten Hunde wurde laut Polizei ein Maulkorbzwang und ein Führen an einer drei Meter langen, nicht verstellbaren Leine angeordnet. Offenbar hat sich die Joggerin aber nicht immer an diese Auflagen gehalten. Bereits einen Tag nach dem Hundekampf hat eine Polizeistreife einen Verstoß – Flexi-Leine und kein Maulkorb– festgestellt und bei der Stadt Karlstadt zur Anzeige gebracht. 

Der Grillplatz in Heßlar, wo der Kampf zwischen den Hunden stattgefunden hat.
Foto: Karlheinz Haase | Der Grillplatz in Heßlar, wo der Kampf zwischen den Hunden stattgefunden hat.

Die Stadt hat die polizeilichen Auflagen im Mai in einen Bescheid übernommen und um die Auflage, dass die Hunde nur von einer "geeigneten und zuverlässigen sowie ausreichend kräftigen Person geführt werden", ergänzt. Am 15. Mai hat die Polizei erneut einen Verstoß gegen die Auflagen festgestellt. Offenbar waren ihre Hunde nicht angeleint und wieder ohne Maulkorb unterwegs. 

Verbot der Hundehaltung als letztes Mittel

Auf Nachfrage erklärt Uli Heck, Geschäftsführender Beamter der Stadt Karlstadt, dass "als letztes Mittel" in solchen Fällen theoretisch auch das Verbot der Hundehaltung in Betracht kommt. Dies erfolge nur in Zusammenarbeit mit anderen Behörden wie dem Veterinäramt oder der Polizei. Die Hunde könnten dann bei Familienangehörigen, beim Züchter oder im Tierheim untergebracht werden. Im konkreten Fall seien bereits Hunde freiwillig abgegeben worden, berichtet Heck.

Weitere Auskünfte in dieser Angelegenheit will die Stadt im Moment nicht geben, "da es sich sowohl bei der Polizei als auch beim Ordnungsamt der Stadt Karlstadt um ein laufendes Verfahren" handele.

 
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  • R. A.
    Bin selbst Hundehalter eines großen Rüden. Der Verstoß gegen die Auflagen nach dem Unglück, das normalen Menschen noch lange im Magen liegt, zeigt die Arroganz, Unfähigkeit, aber auch die Kaltschnäuzigkeit dieser Person, durch die andere Menschen und Tiere zu schwerem Schaden kommen. Ich verstehe die Behörden nicht, die nicht sofort die Huskys einziehen. Es besteht doch Gefahr für Leib und Leben, oder muß erst noch mehr passieren.
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  • R. B.
    Für beinahe Alles benötigen wir eine Erlaubnis, ein Führungszeugnis oder einen Führerschein. Kinder und Tier jedoch kann jeder haben, ob geeignet oder nicht.
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  • S. S.
    Politiker kann leider auch jeder werden
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  • J. K.
    Es gibt leider keine offizielle Statistik über Angriffe von wildernden und frei laufenden Hunden. Die Opfer dürften bundesweit geschätzt jedoch in die Hunderttausende gehen, alleine nur im jagdlichen Bereich.

    Auch die Landwirtschaft/Tierhaltung weiß hiervon ein Lied zu singen.

    Hinzu kommen Schäden an Menschen infolge von Hundebissen und anderen Verletzungen, wie Stürze.

    Und da verfallen wir in Panik wegen ein paar Wölfen, die zudem natürliche Fluchtreaktionen gegenüber Menschen und anderen Hunden zeigen?

    Wenn unsere einzige Reaktion "abschießen" oder in diesem Fall "einschläfern" ist, dann haben wir wohl nix verstanden.

    Da die Halterin offensichtlich völl uneinsichtig reagiert, ist grundsätzlich Gefahr im Verzug und dies erfordert sofortige Reaktionen - natürlich gegenüber der Halterin.
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    Es gibt leider immer uneinsichtige Hundehalter, die sich um nichts scheren selbst wenn tragische Vorfälle passierten!
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  • U. A.
    Sofort einschläfern. Die großen Hunde meine ich. Und schmerzhafte Geldstrafe, Schmerzensgeld und Hundehaltungsverbot. Und konsequent ÜBERPÜFEN.

    Sehr leid tut mir die Frau mit dem kleinen Dackel. Ein Haustier ist oft wie ein Familienangehöriger.
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  • R. A.
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • T. K.
    Die Hunde können vordergründig nichts für diesen Zwischenfall. Schuld ist, wie so oft, der Mensch am anderen Ende der Leine. Da die Hundehalterin offensichlich beratungsresistent ist und ihre Hunde auch weiterhin nicht wie vorgegeben behandelt hat, gehört ihr ein Halteverbot und eine empfindliche Strafe.
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  • F. B.
    warum einschläfern? Ich denke nicht, dass diese Hunde was dafür können.
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    Auf eigenen Wunsch entfernt.
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  • U. S.
    Wie will die Hundehalterin 4 so grosse und gewichtige Hunde halten wenn die losgehen?

    Das sollte generell einmal überprüft werden denn es gibt immer mehr Mehrhundehalter mit grossen kräftigen Hunden die im Ernstfall wohl kaum gehalten werden können. Die Leid tragenden sind dann kleine Hunde die entweder schwer verletzt oder gar getötet werden.
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    Das frage ich mich auch, wie das gehen soll.

    Selbst kleine Hunde können an der Leine richtig Kraft entwickeln, wenn sie ziehen.
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    Dieser Hundehalterin glaube ich kein Wort, es müsste ihr verboten werden Hunde zu halten.
    Die Besitzerin des getöteten Dackels hat mein Mitleid, schlimme Sache.
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