
Die geplanten "Handwerkerhöfe" in Schwebenried sind in trockenen Tüchern und es wurde in der jüngsten Sitzung des Arnsteiner Stadtrats auch schon der erste Bauantrag eines Holzbaufertigungs- und Montagebetriebes bewilligt. Ermöglicht wurde das durch die kurz zuvor abgeschlossene Bauleitplanung für den Flächennutzungs- und den Bebauungsplan. In der Beratung über die zweite öffentliche Auslegung der Pläne hatte der Stadtrat lediglich über einzelne Einwände von Behörden und Verbänden zu beraten, diese zur Kenntnis zu nehmen und stellenweise zu ändern. Einwände von Privatpersonen hatten nicht vorgelegen. So konnte die abschließende Satzung beschlossen werden.
Zum Bauantrag für den Neubau des Holzbaufertigungs- und Montagebetriebs wurden Zisternen für die Löschwasserversorgung des gesamten Bebauungsplansgebietes direkt an der Kaistener Straße eingeplant. Die Erschließung muss bis zur Betriebsaufnahme hergestellt sein. Außerdem lag dem Stadtrat eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Nahwärmegebäudes mit Pufferspeicher für die "Handwerkerhöfe" vor. Das Gremium signalisierte Einvernehmen.
Erster Bauantrag für Sichersdorfer Berg
Eine Premiere gab es auch im Neubaugebiet "Sichersdorfer Berg". Dort wurde der erste Antrag für den Bau eines Einfamilienhauses gestellt. Weil alle Festsetzungen des Neubaugebietes eingehalten werden, musste kein eigener Bauantrag gestellt werden, es genügte eine Genehmigungsfreistellung.
In der Binsbacher Brunnenstraße wird eine Dachgaube am bestehenden Wohnhaus eingebaut, in Halsheim ist der Neubau einer nichtgewerblichen Gerätehalle geplant. Für beide Vorhaben gab es grünes Licht. Schwieriger war die Situation an der "Seemühle" bei Heugrumbach. Dort soll an ein bestehendes Wohnhaus ein weiterer Wohnhausanbau erfolgen. Das Anwesen liegt zwar im privilegierten Außenbereich für Landwirtschaft, aber doch nahe an der Wohnbebauung. Weil der zusätzliche Wohnraum für die dort lebende Familie genutzt werden soll, wurde hier eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
Im Dezember hatte es in der Max-Balles-Straße noch Differenzen wegen eines Gartenzauns von geplanten zwei Metern Höhe gegeben. Die Maße wurden nun auf 1,70 Meter zur Straße und 1,50 Meter zum Nachbargrundstück hin geändert.