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Böttigheim
Schwarzbauten im Naturschutzgebiet: Holzhütten in Böttigheim können vorerst bis Mai stehen bleiben
Im August will das Landratsamt die Gemeinde Neubrunn aufgefordert haben, die Hütten abzubauen. Doch die Gemeinde bestreitet, dass diese Aufforderung erhalten zu haben.
Gefördert mit ILE-Mitteln wurden drei Picknickhütten von der Gemeinde Neubrunn unrechtmäßig im Naturschutzgebiet errichtet.
Foto: Jens-Eberhard Jahn | Gefördert mit ILE-Mitteln wurden drei Picknickhütten von der Gemeinde Neubrunn unrechtmäßig im Naturschutzgebiet errichtet.
Jens-Eberhard Jahn
 |  aktualisiert: 28.03.2024 02:49 Uhr

Im Naturschutzgebiet (NSG) "Böttigheimer Trockenhänge" wurden 2021 von der Gemeinde Neubrunn drei Picknickhütten unrechtmäßig errichtet. Das gab die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Würzburg im vergangenen Sommer bekannt. Bis Ende Februar hätten die Hütten nach Anordnung des Landkreises abgebaut werden müssen. Denn laut Auskunft des Landratsamts sei mit deren Errichtung gegen verschiedene Verbote der Schutzgebietsverordnung verstoßen worden. Die Gemeinde Neubrunn habe auch keine Ausnahmeregelungen beantragt. Doch die illegalen Hütten befinden sich immer noch an Ort und Stelle.

Gemeinde Neubrunn bestreitet Posteingang vom Landratsamt

Denn laut Dagmar Hofmann vom Landratsamt Würzburg habe die Gemeinde Neubrunn im Dezember bestritten, die Beseitigungsanordnung vom August überhaupt erhalten zu haben. Im Dezember 2023 wurde daher nochmals eine Anordnung erlassen. Dagmar Hofmann erklärt deren Inhalt so: "Die Hütten sind binnen vier Monaten nach Unanfechtbarkeit des Bescheids zu beseitigen. Die Unanfechtbarkeit ist mit Ablauf des 22. Januar eingetreten. Somit sind die Hütten bis spätestens 22. Mai zu beseitigen."

Ein Abbau der Hütten im Winter, außerhalb der Vegetationsperiode, wäre im NSG freilich schonender möglich gewesen als während der Vegetationsperiode und Blütezeit. Schließlich wurde in der Anordnung an die Marktgemeinde vom Landkreis vorgeben, "dass der Rückbau der Sitzgruppen sowie die Beseitigung und der Abtransport der Baustoffe so zu erfolgen hat, dass Schädigungen des Naturschutzgebietes ausgeschlossen werden".

Bürgermeister Heiko Menig (CSU) verweigert gegenüber der Staatsanwaltschaft die Aussage

Das NSG "Böttigheimer Trockenhänge" ist bekannt für seine in Süddeutschland nahezu einmaligen Orchideenbestände und weitere schützenswerte Flora und Fauna. Daher hatte auch Klaus Henning von der "Arbeitsgemeinschaft Heimische Orchideen" die Behörden auf die unrechtmäßige Errichtung der Hütten aufmerksam gemacht. Erst nachdem Landkreis und Marktgemeinde untätig geblieben seien, habe Henning schließlich Strafanzeige erstattet. Seitdem befassen sich auch die Naturschutzbehörden mit dem Fall. Und bei der Staatsanwaltschaft wird der Vorgang als "Anzeige gegen Unbekannt" geführt. Die Staatsanwaltschaft tritt bei ihren Ermittlungen allerdings auf der Stelle. Denn laut Oberstaatsanwalt Tobias Kostuch gebe die Gemeindeverwaltung in Neubrunn keine Antwort auf die Frage, wer den Bau der Hütten beauftragt hat. Kostuch wörtlich: "Die Problematik bei der Aufklärung der Verantwortlichkeit liegt aktuell darin, dass sich niemand von den in Betracht kommenden Personen zur Tat äußert, was natürlich das Recht der potenziell Beschuldigten ist".

Menig bestätigte, dass die Polizei da gewesen sei und nachgeschaut habe, ob die Hütten noch stehen. Zum weiteren Vorgehen der Gemeinde bezüglich der überdachten Sitzplätze wollte sich Menig nicht weiter äußern.

 
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  • Thomas Diener
    Wie schön wäre es gewesen :
    Man hätte dort die Orchideen bewundern können , sich gemeinsam mit Freunden oder
    Familien einen Aufenthalt gegönnt und die natur genießen können . Schon kommt der
    erste " Besserwisser " und beschäftigt Gerichte , Landratsamt und Gemeinde .
    Warum diese drei Hütten die Natur schädigen und sich als Frevel herausstellen,
    bleibt mir ein Rätsel . Einige wenige bestimmen wie überall , ohne Kommunikation
    und auch ohne Rücksicht auf die Allgemeinheit .
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