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GEMÜNDEN
Schulgelder aus Spielsucht veruntreut
Andreas Brachs
 |  aktualisiert: 11.12.2019 14:43 Uhr

Seine Spielsucht und Zockereien an der Terminbörse brachten einen stellvertretenden Schulleiter aus dem Landkreis Main-Spessart vor Gericht. Wegen Untreue in elf Fällen erhielt er eine Freiheitsstrafe von elf Monaten und zwei Wochen, ausgesetzt zur Bewährung.

Um seine chronisch negativen Kontostände bei 14 Banken auszugleichen, bediente sich der Pädagoge über drei Jahre bei Konten seiner Schule, die für Klassenfahrten gedacht waren oder EU-Fördermittel enthielten. Auf das Geld hatte er wegen seiner Vertrauensstellung jahrelang unkontrolliert Zugriff. Ein interner Kontrollausschuss erkannte durch ein cleveres System von Umbuchungen nicht, dass der Lehrer immer wieder etwas abzweigte.

Rund 68 000 Euro veruntreute der stellvertretende Schulleiter, wie das Schöffengericht Gemünden (Lkr. Main-Spessart) am Montag feststellte. Erst als er krankheitsbedingt wochenlang ausfiel, bemerkte die Schulleitung Ungereimtheiten.

Alle Vorwürfe eingeräumt

Der 63-jährige Angeklagte räumte vor Gericht alle Vorwürfe ein. Wohl aus Scham hatte er sich lange nicht einmal seiner Frau anvertraut. Das Schulgeld hat der Lehrer immer wieder zurückgezahlt, indem er sich erneut verschuldete. Noch drücken ihn Kredite von 160 000 Euro.

Seit Juni ist der Pädagoge suspendiert. Seine Weiterbeschäftigung als Beamter und seine Pension sind in Gefahr. Darüber befindet ein Disziplinarverfahren der Landesanwaltschaft. Der 63-Jährige bereute, „absoluten Scheiß“ gemacht und die Familie in „eine desaströse finanzielle Situation manövriert“ zu haben.

Das Strafverfahren in Gemünden endete für den Angeklagten mit einer Strafe von elf Monaten und zwei Wochen wegen Untreue, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Staatsanwalt und Verteidiger hatten das Gleiche gefordert. Ab einer Strafe von einem Jahr hätte der Angeklagte automatisch alle Beamtenrechte verloren. Außerdem muss der Pädagoge, der wie der Staatsanwalt das Urteil sofort akzeptierte, 240 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und die ambulante Therapie wegen seiner Spielsucht, die einem stationären Aufenthalt folgte, fortsetzen.

Das Gericht hielt dem Lehrer trotz der Untreue in einem besonders schweren Fall zugute, dass er geständig war und bei der Aufklärung mithalf. Er habe den Schaden wiedergutgemacht und sei vorher nie straffällig gewesen.

 
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  • B. L.
    Bei dieser Strafe fehlen zwei Wochen um Sagen zu können es wäre eine Strafe.Mit einem Jahr wäre der Herr kein Beamter mehr. Mit diesem Urteil kann er sehr gut Leben !!
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  • J. S.
    Mit diesem Urteil kann er nicht lange gut leben, denn es läuft bereits ein Disziplinarverfahren bei der Landesanwaltschaft. Der Noch-Beamte ist suspendiert und bekommt zur Zeit nur noch die Hälfte seiner Bezüge. Dies war dem Hohen Gericht bekannt und sie wollten und konnten sich daher eine längere Verhandlung "sparen". Denn das Disziplinarverfahren ist sehr aufwändig. Und die Aussichten sind für den verurteilten Nochbeamten sind alles andere als rosig. Die Beamten, wie Lehrer, Polizisten auch Richter haben nicht nur einen Bonus, sondern einen Malus, den der doppelten Bestrafung, was eigentlich "ungerecht" ist. Und bei diesem Noch-Beamten wiegt die Tatsache besonders schwer, weil seine strafbewehrten Handlungen im Dienst stattgefunden haben. Einer Eilbeschwerde des Anwalts bei der Landesanwaltschaft wurde nicht stattgegeben. Das Hohe Gericht wollte und konnte diese Entscheidung über die Entlassung aus dem Dienst daher mit gutem Gewissen dem Dienstherr überlassen. Gut und klug gemacht!
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