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Lohr
Sachgebietsleiter des Finanzamts Lohr: Grundsteuererklärung muss auch ohne Aufforderung abgegeben werden
Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gibt es besondere Dinge zu beachten. Die Grundsteuererklärung können im Auftrag auch Familienmitglieder oder Bekannte abgeben.
Das Finanzamt in Lohr.
Foto: Roland Pleier | Das Finanzamt in Lohr.
Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 08.02.2024 13:40 Uhr

Für alle Grundstücke, Häuser und Wohnungen müssen bis Ende Oktober Grundsteuererklärungen abgegeben werden. Manche haben aber offenbar keine Aufforderung erhalten, eine solche abzugeben. Carsten Ott, als Sachgebietsleiter für Grundsteuer zuständig beim Finanzamt Lohr, sagt, dass die Schreiben reinen Infocharakter hätten. "Eine Erklärungspflicht haben Sie als Eigentümer, auch wenn Sie kein Infoschreiben bekommen haben." Denn diese ergebe sich aus einer Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 30. März. Pro Haus, Eigentumswohnung, unbebautem Grundstück und Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müsse eine Erklärung abgeben werden.

Wenn ein Grundstück mehrere Eigentümerinnen oder Eigentümer hat, erhalte immer nur einer die Aufforderung, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Das sei immer der erste im Datensatz gespeicherte Eigentümer. Da die Erklärungspflicht aber grundsätzlich bei allen Miteigentümern, etwa bei einer Erbengemeinschaft, bestehe, müssten sich diese untereinander einig werden, wer die Erklärung abgibt. Wenn die Grundsteuererklärung nicht bis zur gesetzten Frist abgegeben werde, erhalte die Mahnung oder Erinnerung auch wieder der Erste im Stammsatz des Finanzamts.

Besonderer Fall Land- und Forstwirtschaft

Bei der Abgabe der Grundsteuererklärung muss das im Anschreiben angegebene Aktenzeichen angegeben werden. Dieses finde sich auch auf dem Einheitswertbescheid, der allerdings schon Jahrzehnte alt sein kann, so Ott. Die Aktenzeichen fänden sich pro Objekt gegebenenfalls auch im Grundsteuerbescheid.

Bei einem aktiven land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gebe es in der Regel ein Einheitswert-Aktenzeichen für alle landwirtschaftlichen Grundstücke. Sei die Landwirtschaft hingegen aufgegeben, dann gebe es ein Aktenzeichen je Gemarkung. Bekomme jemand mehrere Anschreiben, müsse eventuell beim Finanzamt angefragt werden, welche Flurstücke in welchem Aktenzeichen stecken.

Ott sagt, dass manche Grundstücke bisher ohne Berechnung der Grundsteuer waren, weil sie etwa zu klein waren. Das könne sich künftig ändern. Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gebe es unter bestimmten Voraussetzungen eine Grundsteuer-Ermäßigung für das Wohnhaus, die man beantragen müsse.

Grundsteuererklärung kann auch der Nachbar für einen abgeben

Normalerweise sei die Grundsteuererklärung online über das Elster-Portal abzugeben. Dabei brauche der Erklärungspflichtige selbst keinen eigenen Elster-Zugang. Theoretisch könne auch ein anderes Familienmitglied oder auch ein Nachbar die Erklärung über seinen Zugang abgeben, sagt Ott.

In Bayern ist es aber, anders als im Rest Deutschlands, auch möglich, die Erklärung in Papierform abzugeben. Die Vordrucke lägen in jedem Finanzamt oder bei den Gemeindeverwaltungen aus. Alternativ könne auch unter www.grundsteuer.bayern.de das Formular ausgefüllt und dann ausgedruckt werden. Er empfiehlt jedoch Elster, weil man dort auch eine Bestätigung bekomme, dass die Erklärung abgegeben wurde. Allerdings sei www.grundsteuer.bayern.de grundsätzlich für alle Fragen zur Grundsteuererklärung empfehlenswert.

Wie hoch ist die Arbeitsbelastung im Finanzamt Lohr aufgrund der Grundsteuererklärungen?

Wie hoch derzeit die Arbeitsbelastung im Finanzamt Lohr mit seinen Außenstellen in Karlstadt und Marktheidenfeld aufgrund der Grundsteuererklärungen ist, dazu wollte sich das Finanzamt selbst nicht äußern. Die Pressestelle des Bayerischen Landesamts für Steuern schreibt auf die weitergeleitete Anfrage vieldeutig: "Derzeit gehen bei allen bayerischen Finanzämtern vermehrt Nachfragen zur Grundsteuer ein."

Auf die Frage, ob es beim Finanzamt Lohr viele fehlerhafte Grundsteuererklärungen gebe, schreibt wiederum die Pressestelle des Landesamts: "Da die Feststellungsarbeiten erst am Beginn stehen, können zu einer Fehlerquote derzeit noch keine validen Aussagen getroffen werden."

Wie die Quote der eingegangenen Grundsteuererklärungen in Main-Spessart ist, werde nicht erfasst, so die Pressestelle. Nur bayernweite Zahlen gebe es: Bis zum 19. September wurden 22,7 Prozent der abzugebenden Erklärungen erfasst.

 
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