
Inzwischen ist die außergewöhnliche Rampe an einer Garage in der Bergstraße in Retzbach asphaltiert. Das ändert aber nichts daran, dass der Bauherr sie auf öffentlichem Grund errichtete, ohne Zustimmung der Gemeinde. Diese wird deshalb nun die Bauaufsicht einschalten.
Wie Zellingens Bürgermeister Stefan Wohlfart gegenüber der Redaktion erklärte, gibt es für die Garage einen Bauantrag, der vor neun Jahren im zweiten Anlauf vom Landratsamt genehmigt wurde. Bei genauem Blick auf die Pläne falle auf, dass die Rampe im Eingabeplan eingezeichnet ist, nicht jedoch im Lageplan.
Der Dorferneuerungsarchitekt habe damals eine positive Stellungnahme abgegeben, wenn die Gemeinde der Rampe auf öffentlichem Grund zustimmt. Das tat sie jedoch nie, insbesondere gebe es dazu kein Schriftstück im Rathaus, noch nicht einmal zu einer Anfrage. Aus der Zeit liege nur ein Brief des Bauherren vor, dass er einen Spiegel und eine Rundumleuchte anbringen will. Denn der Standort der Garage ist eng und die Ausfahrt aus Richtung der Bergstraße verdeckt.
Ehemaliger Bürgermeister weiß nichts von einem Vertrag
Das passt zu den Erinnerungen des damaligen Bürgermeisters Wieland Gsell. Er habe vor dem Bauantrag einmal in anderer Sache mit dem Bauherren zu tun gehabt, zum Bauantrag habe es nicht einmal eine telefonische Rücksprache gegeben. Wegen der schwierigen Stelle habe der Bauausschuss damals ein funkferngesteuertes Tor und einen Verkehrsspiegel gefordert, danach habe das Landratsamt den Bauantrag genehmigt. Von einem Vertrag, wie ihn die Gemeinde zur Überbauung öffentlichen Grundes abschließen würde, weiß er nichts.
Ein genehmigter Bauantrag erlaubt grundsätzlich nicht, auf fremdem Grund bauen zu können. Dafür bedürfte es der Zustimmung des Eigentümers. Theoretisch könnte sogar jeder für ein fremdes Grundstück einen Bauantrag einreichen. Der Bauherr der Garage und Rampe war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Die Rampe in der Bergstraße macht den Gehweg auf den ersten Metern komplett unpassierbar. Deshalb ist fraglich, ob nachträglich ein Vertrag zustande kommt. "Wir stellen gerade die Unterlagen zusammen und geben das an die Bauaufsicht des Landratsamtes", erklärte Bürgermeister Stefan Wohlfart. Dass die Rampe kürzlich bei den Asphaltierungsarbeiten für den Glasfaserkabelgraben in der Straße nicht nur eine Asphaltschicht erhielt, sondern auch ein Keil in die Wasserrinne einasphaltiert wurde, ändere grundsätzlich nichts. Er gehe davon aus, dass der Bauherr dazu eine Vereinbarung mit der Baukolonne getroffen hat. Die Kosten dafür werde auf keinen Fall die Gemeinde übernehmen, schon weil es sich beim Glasfaserausbau um ein Projekt der Telekom handelt.
War es "Stauraum"?
Da war doch was .
Vor/bei Genehmigung einer jeden Garage wird dieser Raum "normalerweise" routinemäßig gecheckt.
Von daher verstehe ich nicht ganz wie es so weit kommen konnte.
Pachtzahlung @mainheini klingt gut.
Sie meinten 100 Euro pro Rampe, oder?
Die Rampe ist nicht schön, aber wenn man dort eine Garage zugestimmt hat, ist auch klar das sie befahren wird. Wenn man ehrlich ist: ob eben oder mit Rampe, macht an der Ecke keinen Unterschied.
Bei der Genehmigung de Baus in dieser Form wurde doch auch "gepennt". Vor allem dann, wenn "das Ding" eine "Garage" sein soll.
Aber: Das Gebäude incl. Tor muss doch irgendwann einmal genehmigt worden sein? Höheneinstellung? Was ist der Nutzungszweck? Seltsame Konstruktion? Garage? Wenn ja, muss doch schon da offensichtlich gewesen sein, dass man irgendwie rein-/rauskommen muss? Klar auf öffentlichem Grund, also fremden Grund einfach mal was bauen ist ein No Go. Allerdings wenn ich mir die Gehsteigbreite auf dem Foto bei der Dachrinne anschaue, dann ist die kaum breiter als bei der Rampe.
Fazit für mich: Entweder ist hier Ignoranz bzw. totale ICH-Einstellung am Werk oder ist hier auf von Planungs- bzw. Genehmigungsseite etwas total schief gelaufen?
Unser Bundeskanzler kann sich (CumEx) an nichts erinnern. 🙈🤣
Seltsame Konstruktion.
Aber wenn die Gemeinde es duldet, soll sie jeden Monat 100,- Pacht verlangen. Die Gastronomie muss ja auch zahlen, wenn sie Stühle auf öffentlichen Grund stellt.