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Retzbach
Retzbach: Gemeinde schaltet wegen Rampe auf dem Gehweg jetzt die Bauaufsicht ein
Die "Raketenabschussrampe" an einer Garage in der Bergstraße wurde inzwischen asphaltiert. Sie steht auf dem öffentlichen Gehweg, es gibt jedoch keinen Vertrag mit der Gemeinde dafür.
Anfang der Woche erhielt die skurril wirkende Rampe vor einer Garage in der Retzbacher Bergstraße sogar eine Asphaltschicht und einen Keil in der Wasserrinne. Die Gemeinde hat dem Bau auf dem öffentlichen Gehweg jedoch nie zugestimmt und wird nun die Bauaufsicht einschalten.
Foto: Jürgen Kamm | Anfang der Woche erhielt die skurril wirkende Rampe vor einer Garage in der Retzbacher Bergstraße sogar eine Asphaltschicht und einen Keil in der Wasserrinne.
Jürgen Kamm
 |  aktualisiert: 10.05.2023 09:17 Uhr

Inzwischen ist die außergewöhnliche Rampe an einer Garage in der Bergstraße in Retzbach asphaltiert. Das ändert aber nichts daran, dass der Bauherr sie auf öffentlichem Grund errichtete, ohne Zustimmung der Gemeinde. Diese wird deshalb nun die Bauaufsicht einschalten.

Wie Zellingens Bürgermeister Stefan Wohlfart gegenüber der Redaktion erklärte, gibt es für die Garage einen Bauantrag, der vor neun Jahren im zweiten Anlauf vom Landratsamt genehmigt wurde. Bei genauem Blick auf die Pläne falle auf, dass die Rampe im Eingabeplan eingezeichnet ist, nicht jedoch im Lageplan.

Der Dorferneuerungsarchitekt habe damals eine positive Stellungnahme abgegeben, wenn die Gemeinde der Rampe auf öffentlichem Grund zustimmt. Das tat sie jedoch nie, insbesondere gebe es dazu kein Schriftstück im Rathaus, noch nicht einmal zu einer Anfrage. Aus der Zeit liege nur ein Brief des Bauherren vor, dass er einen Spiegel und eine Rundumleuchte anbringen will. Denn der Standort der Garage ist eng und die Ausfahrt aus Richtung der Bergstraße verdeckt.

Ehemaliger Bürgermeister weiß nichts von einem Vertrag

Das passt zu den Erinnerungen des damaligen Bürgermeisters Wieland Gsell. Er habe vor dem Bauantrag einmal in anderer Sache mit dem Bauherren zu tun gehabt, zum Bauantrag habe es nicht einmal eine telefonische Rücksprache gegeben. Wegen der schwierigen Stelle habe der Bauausschuss damals ein funkferngesteuertes Tor und einen Verkehrsspiegel gefordert, danach habe das Landratsamt den Bauantrag genehmigt. Von einem Vertrag, wie ihn die Gemeinde zur Überbauung öffentlichen Grundes abschließen würde, weiß er nichts.

Ein genehmigter Bauantrag erlaubt grundsätzlich nicht, auf fremdem Grund bauen zu können. Dafür bedürfte es der Zustimmung des Eigentümers. Theoretisch könnte sogar jeder für ein fremdes Grundstück einen Bauantrag einreichen. Der Bauherr der Garage und Rampe war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Die Rampe in der Bergstraße macht den Gehweg auf den ersten Metern komplett unpassierbar. Deshalb ist fraglich, ob nachträglich ein Vertrag zustande kommt. "Wir stellen gerade die Unterlagen zusammen und geben das an die Bauaufsicht des Landratsamtes", erklärte Bürgermeister Stefan Wohlfart. Dass die Rampe kürzlich bei den Asphaltierungsarbeiten für den Glasfaserkabelgraben in der Straße nicht nur eine Asphaltschicht erhielt, sondern auch ein Keil in die Wasserrinne einasphaltiert wurde, ändere grundsätzlich nichts. Er gehe davon aus, dass der Bauherr dazu eine Vereinbarung mit der Baukolonne getroffen hat. Die Kosten dafür werde auf keinen Fall die Gemeinde übernehmen, schon weil es sich beim Glasfaserausbau um ein Projekt der Telekom handelt.

 
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  • M. P.
    Es gibt doch einen Fachbegriff für den Raum ist die Fläche vor einer Garage?
    War es "Stauraum"?
    Da war doch was .
    Vor/bei Genehmigung einer jeden Garage wird dieser Raum "normalerweise" routinemäßig gecheckt.
    Von daher verstehe ich nicht ganz wie es so weit kommen konnte.

    Pachtzahlung @mainheini klingt gut.
    Sie meinten 100 Euro pro Rampe, oder? zwinkern
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  • C. N.
    Wenn man sich das Foto genau anschaut ist der Gehweg ab der hellen Mauer eh zu Ende.
    Die Rampe ist nicht schön, aber wenn man dort eine Garage zugestimmt hat, ist auch klar das sie befahren wird. Wenn man ehrlich ist: ob eben oder mit Rampe, macht an der Ecke keinen Unterschied.
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  • R. D.
    Die einen bauen sowas auf öffentlichem Grund um in ihre Garage zu kommen, die anderen parken ihren Privat-PKW auf der Straße auf öffentlichem Grund der Allgemeinheit. Beides gehört nicht gestattet.
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  • C. G.
    Wer da mit Kinderwagen oder Rollator vorbei muss hat verloren. Das geht einfach nicht - Abriss!
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  • M. S.
    Das ist doch Pfusch hoch Zehn und vom Besitzer eine Sauerei und einzige Frechheit. Kürzlich stand bereits ein Bericht darüber in der Zeitung und nun ist das Teil noch asphaltiert... Abriss und gut ist. Was für ein Schandfleck.
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  • P. F.
    Irgendwie komisch das Ganze, zu was eine Garage in dieser Höhe die von vornherein nicht befahrbar ist. Schilda lässt grüßen...
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  • J. S.
    Der Bauherr scheint in mehrfacher Hinsicht ein einfach gestrickter Mensch zu sein wenn er denkt, daß das Befahren der Rampe mit einem normalen PKW funktionieren wird um in die "Garage" zu kommen.
    Bei der Genehmigung de Baus in dieser Form wurde doch auch "gepennt". Vor allem dann, wenn "das Ding" eine "Garage" sein soll.
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  • C. B.
    Naja, im Nachhinein kann man sich immer rausreden, ob das jetzt Bürgermeister ist oder gemeinderat oder ex Bürgermeister. Warum nimmt der Eigentümer nicht seine Garage trägt den Boden komplett ab macht diesen ebenerdig mit der Straße und dann macht er halt von innen eine Treppe ins Haus.
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  • E. W.
    Ich vermute mal, der Garagenboden ist gleichzeitig auch die Kellerdecke. Da ist es mit einfachem Bodenabtragen nicht getan. Er müßte wohl aufwendige statische Maßnahmen treffen um einen Teil des Erdgeschoßbodens auf Straßenniveau abzusenken und hätte dann im Keller auch einige bauliche Probleme.
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  • H. A.
    So wie das ganze aussieht war dies wohl nie als Garage geplant gewesen, die wollte man wohl hinter einfach so haben so nach Motto, das merkt schon niemand. Kein Wunder wenn der Besitzer und Bauherr nichts sagt oder sagen will.
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  • W. H.
    Kann nicht sein. Die Baustelle ist direkt am Weg hoch zur Benediktushöhe - da kommen schon ein paar Ausflugler mehr vorbei grinsen
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  • H. A.
    Kannst du mir und den anderen mitteilen was Ausflüger mit einem Hausbesitzer zu tun haben sollen?
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  • E. F.
    Ich kenne weder den/die Besitzer/-in, noch die Lage vor Ort, noch bin ich Bauspezialist und schon gar kein Baurechtler.
    Aber: Das Gebäude incl. Tor muss doch irgendwann einmal genehmigt worden sein? Höheneinstellung? Was ist der Nutzungszweck? Seltsame Konstruktion? Garage? Wenn ja, muss doch schon da offensichtlich gewesen sein, dass man irgendwie rein-/rauskommen muss? Klar auf öffentlichem Grund, also fremden Grund einfach mal was bauen ist ein No Go. Allerdings wenn ich mir die Gehsteigbreite auf dem Foto bei der Dachrinne anschaue, dann ist die kaum breiter als bei der Rampe.
    Fazit für mich: Entweder ist hier Ignoranz bzw. totale ICH-Einstellung am Werk oder ist hier auf von Planungs- bzw. Genehmigungsseite etwas total schief gelaufen?
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  • E. W.
    Das ist deutsche Ingenieurskunst vom Feinsten in Verbindung mit origineller Steampunk-Ästhetik. Da wäre sicher ein Preis bei "Unser Dorf soll schöner werden" drin.
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  • T. H.
    Interessant: Der damalige Bürgermeister Gsell kann sich noch relativ gut an nicht geschehene Telefonate erinnern usw.

    Unser Bundeskanzler kann sich (CumEx) an nichts erinnern. 🙈🤣
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  • A. H.
    der hat scheints ein besseres Gedächtnis, als der Kanzler....
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  • G. A.
    Warum benötigt der Besitzer eine Rampe? Wie sieht es hinter dem Garagentor aus? Für was und wen gibt es die Treppenstufen?
    Seltsame Konstruktion.
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    Hinter dem Tor muss ein Flugtaxi stehen!🤭
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  • H. S.
    kein normal denkender Mensch kommt auf die Idee, seine Garage so anzulegen, dass er sie nicht befahren kann bzw. dies nur mit zusätzlichem Bauwerk auf fremden Grund.
    Aber wenn die Gemeinde es duldet, soll sie jeden Monat 100,- Pacht verlangen. Die Gastronomie muss ja auch zahlen, wenn sie Stühle auf öffentlichen Grund stellt.
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