Der Winter hat Einzug gehalten, auf Straßen und Gehwegen ist es glatt oder es liegt Schnee. Wer zuständig ist, dass an winterlichen Tagen geräumt und gestreut wird, das regeln Gesetze und Verordnungen der Städte und Gemeinde. Diese können sich von Ort zu Ort unterscheiden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen am Beispiel der Stadt Marktheidenfeld.
Wer ist zuständig dafür, dass Gehwege geräumt und gestreut werden?
Wer ein Haus an einem öffentlichen Gehweg hat, muss ihn von Schnee und Glatteis befreien. Das gilt für alle Wege, wenn das Anwesen an mehrere Straßen grenzt. Wohnt der Eigentümer beispielsweise nicht selbst dort, sondern hat es vermietet, kann er die Räum- und Streupflicht auf die Mieterinnen und Mieter übertragen oder einen Dienstleister beauftragen.
Auch auf privaten Wegen zur Haustür und zum Briefkasten muss Schnee geschippt und gestreut werden. Im Bereich der Fußgängerzone gilt das ebenfalls für die Zugänge zu den Geschäften. Auf der restlichen Fläche räumt und streut die Stadt Markheidenfeld.
Welche Bereiche muss man räumen und streuen?
Die städtische Verordnung unterscheidet nach verschiedenen Straßenteilen und definiert sogenannte Reinigungsflächen. Im Wesentlichen sind öffentliche Gehwege und private Straßen sowie Zugänge zu räumen und zu streuen.
Wann und wie oft muss der Gehweg von Schnee geräumt werden?
Die Gehwege sind an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr von Schnee freizumachen, bei Glätte zu streuen und in verkehrssicherem Zustand zu halten. Nachdem es aufgehört hat zu schneien, sollte man auf jeden Fall schaufeln, damit niemand ausrutscht. Fällt weiter Schnee, muss in regelmäßigen Abständen geräumt werden.
Darf man auch nachts Eis kratzen oder Schnee schippen?
Regelungen zur Ruhe in der Nacht, an Sonn- und Feiertagen gibt es weder beim Winterdienst durch den Bauhof, noch bei privaten Räum- und Streuarbeiten. Wer möchte, kann also auch nachts zu jeder Zeit tätig werden, ohne dass dies als Ruhestörung gewertet werden kann.
Wo darf man den geräumten Schnee anhäufen?
Abgeschobene Schnee- und Eismassen sind am Rand des Gehwegs, jedoch außerhalb der Fahrbahn, zu lagern. Sie dürfen Fußgängerinnen und Fußgänger nicht wesentlich behindern oder gefährden. Frei zu halten sind Hydranten, Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege. Kann ein Weg von einem Meter Breite nicht frei geräumt werden, sind Schneemassen auf dem eigenen Grundstück zu lagern.
Muss der Gehweg komplett von Eis oder Schnee befreit werden?
Der öffentliche Gehweg ist auf einer Breite von mindestens einem Meter Breite zu räumen.
Mit welchen Mitteln darf man streuen?
Tausalz ist mittlerweile in fast allen Orten im Landkreis verboten, unter anderem in Marktheidenfeld. Dort darf es bei Glatteis in geringen Mengen nur an Steilstücken, Treppen und Absenkungen von Gehwegen verwendet werden. Streusalz wirkt zwar schnell, versickert aber im Boden und ist schädlich für das Grundwasser, Pflanzen und Bäume.
Deshalb darf auf Gehwegen nur abstumpfendes Streumaterial, etwa Splitt, Sand oder Blähschiefer, verwendet werden. Diese Streumittel müssen nach den winterlichen Niederschlägen wieder zusammengefegt und entsorgt oder beim nächsten Schneefall wiederverwendet werden.
Was ist, wenn man trotz eines Verbots Streusalz verwendet?
In vielen Orten müssen Menschen, die trotz eines Verbots mit Tausalz gestreut haben, ein Bußgeld zahlen.
Was passiert, wenn man trotz Pflicht nicht räumt oder streut?
Passiert auf einem ungeräumten Gehweg ein Unfall, kann das teuer werden. Rutscht etwa eine Fußgängerin oder ein Fußgänger aus und verletzt sich, können auf den Anlieger Kosten für Schmerzensgeld und Verdienstausfall zukommen. Eine einheitliche Regelung für Städte und Gemeinden gibt es nicht.
Wie kann man den Bauhof beim Winterdienst unterstützen?
Die Stadt Marktheidenfeld bittet Anlieger darum ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß abzustellen. Damit Räumfahrzeuge eine Straße ungehindert befahren können, benötigen sie eine Breite von 3,50 Meter, auf Geh- und Radwegen 1,20 Meter. Probleme kann es auch geben, wenn Bäume oder Hecken überhängen und nach oben weniger als 4,50 Meter Platz ist. Die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs bitten darum, betroffene Pflanzen zurückzuschneiden.
Wer mit seinem Auto unterwegs ist, sollte Rücksicht auf Streufahrzeuge nehmen, nicht unnötig überholen und Vorfahrt gewähren.
Dieser Text beantwortet die gängigsten Fragen zur Räum- und Streupflicht in einfacher Form und ist keine Rechtsgrundlage. Ausführliche Informationen sind der Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt Marktheidenfeld zu entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothea Fischer (Redaktion)
Wenn der städtische Winterdienst diese öffentlichen Stichwege nie räumt, weil andere Straßen Vorrang haben, dann stellt sich mir noch die Frage, welches Streugut ein Anwohner nach dem Schneeschippen für die gefahrlose Befahrbarkeit eines steilen und engen öffentlichen Fahrstichweges verwenden darf, der 7 Anlieger mit einer Hauptverkehrsstraße verbindet.
Wäre Streusalz bei Eis - und Schneeglätte zulässig, damit die Autos den Berg hochkommen und beim Runterfahren nicht ins Rutschen geraten und ein Unfall passiert?