zurück
Gemünden
Prozess um häusliche Gewalt vor dem Amtsgericht Gemünden: Wer sagt die Wahrheit?
Ein 59-Jähriger muss sich wegen Bedrohung und Körperverletzung verantworten. Der Fall dreht sich um einen Streit mit seiner Ehefrau, bei dem ein Holzstock und eine Ohrfeige eine Rolle spielten.
Ein 59-Jähriger und seine Ehefrau stehen im Mittelpunkt eines Prozesses um häusliche Gewalt. Die Aussagen beider Seiten widersprechen sich.
Foto: Benjamin Brückner (Symbolbild) | Ein 59-Jähriger und seine Ehefrau stehen im Mittelpunkt eines Prozesses um häusliche Gewalt. Die Aussagen beider Seiten widersprechen sich.
Wolfgang Dehm
 |  aktualisiert: 06.10.2024 02:34 Uhr

Wegen Bedrohung und Körperverletzung musste sich ein 59-jähriger Mann aus dem Landkreis Main-Spessart vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, an einem Abend im Juli 2023 während eines Streits mit seiner Ehefrau diese mit einem Holzstock bedroht und ihr mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen zu haben.

Der Angeklagte schilderte den Vorfall so: Seine Frau habe versucht, die Kabel der Waschmaschine im Keller mit einem Bolzenschneider zu durchtrennen, worauf er ihr diesen mit Kraft abgenommen und sie aus dem Haus gedrückt habe. Daraufhin habe sie die Polizei gerufen.

Der Grund, weshalb sich die Frau an der Waschmaschine zu schaffen machte, scheint gewesen zu sein, dass die Maschine mit Wäsche blockiert war, die einer der beiden im gleichen Haus, aber in eigenen Räumen lebenden Töchter des Angeklagten gehörte.

Wer gab wem eine Ohrfeige?

Im Anschluss an den Vorfall an der Waschmaschine kam es nach Angaben des Angeklagten zu weiteren verbalen Streitereien. In deren Verlauf sei er über einen Luftbefeuchter gestolpert, mit der Folge, dass Wasser auf das Bett seiner Ehefrau geschwappt sei. Kurz darauf sei sie zu ihm nach oben gekommen mit der Absicht, im dortigen trockenen Bett zu schlafen. In der Hand habe sie einen Stock gehabt. Den habe er ihr abgenommen, damit aufs Bett geschlagen und gesagt, dass es nun reiche. Daraufhin habe ihm seine Frau eine Ohrfeige gegeben und er habe ihr ebenfalls eine gegeben. Schließlich habe seine Frau die Polizei erneut gerufen.

Auf die Frage von Richterin Kristina Heiduck, wie es nach dem Vorfall, der ja schon über ein Jahr zurückliege, weitergegangen sei, sagte der Angeklagte, es sei immer ein Hoch und Nieder. Seine Frau sei wie "Dr. Jekyll und Mr. Hyde", die Streitereien gingen immer um seine Töchter. Er wisse auch nicht, ob er das so weitermachen werde.

Zeugin macht ungenaue Aussagen

Seine als Zeugin geladene 43-jährige brasilianische Ehefrau, die sich mithilfe einer Dolmetscherin verständigte, sagte aus, sie sei von ihrem Mann schon sehr oft angegriffen und verletzt worden. Der Grund für ihre Streitereien sei immer der gleiche: Sie müsse alle Arbeiten im Haus machen und ihr Mann gebe immer seinen Töchtern recht.

Die Richterin forderte die Frau auf, den angeklagten Vorfall etwas genauer zu schildern, doch die Zeugin blieb in ihren Beschreibungen ungenau. Erst nach weiteren Fragen der Richterin sagte die Frau, ihr Mann habe sie mit einem Stock bedroht und anschließend mit der Hand am Kopf geschlagen. "Haben Sie ihn auch geohrfeigt?", fragte die Richterin und bekam ein klares "Nein" zur Antwort; sie habe nur versucht, ihn wegzuschubsen, um sich zu verteidigen, so die Zeugin. Auch habe sie nie versucht, die Waschmaschine zu beschädigen.

Der Verteidiger des Angeklagten wollte von der Frau wissen, weshalb sie nicht einfach die in der Waschmaschine herumliegende Wäsche herausgenommen und die eigene hineingetan und gewaschen habe. Sie müsse sehr vorsichtig sein, antwortete sie.

Verfahren wird eingestellt

Mit Blick darauf, dass das Ehepaar nach dem Vorfall zusammengeblieben ist, sagte die Zeugin, es sei zwischenzeitlich ruhiger geworden. Auf die Frage des Verteidigers, ob sich sein Mandant danach bei ihr entschuldigt habe, sagte sie, ja, das habe er. Aber das mache er immer und schlage sie dann doch wieder.

An dieser Stelle regte Richterin Heiduck ein nichtöffentliches Rechtsgespräch mit dem Staatsanwalt und dem Verteidiger des Angeklagten an. Dessen Ergebnis teilte sie kurz darauf mit: Einstellung des Verfahrens, sofern der Angeklagte bis 1. November 500 Euro an die Elterninitiative Regenbogen für leukämie- und tumorkranke Kinder Würzburg überweist.

Das werde er umgehend tun, versicherte der Angeklagte und betonte nochmals: "Ich hab' ihr nicht mehr getan, als ich gesagt habe – die eine Ohrfeige, ja."

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Gemünden
Wolfgang Dehm
Amtsgericht Gemünden am Main
Ehefrauen
Polizei
Richter (Beruf)
Staatsanwälte
Waschmaschinen
Zeugen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top