Stark angeschlagen scheint der Umgang des Bürgermeisters einer Marktgemeinde im Landkreis mit einem dort lebenden Landwirt zu sein. Dies wurde sehr deutlich, als sich die beiden Männer vor dem Amtsgericht Gemünden trafen. Der Bürgermeister hatte den Landwirt angezeigt, weil dieser Gemeindeflächen gemäht und das Heu an seine Kühe verfüttert hat.
Seit dem Jahr 1996, betonten der 62-jährige Landwirt und sein Verteidiger, pflegt der Angeklagte kostenlos Gemeindewege in der Flur, in dem er sie mit seinen Geräten mäht. Dafür durfte er bislang das Mähgut mitnehmen und an seine Kühe verfüttern. Bei zwei vorhergehenden Bürgermeistern war diese stille Übereinkunft geduldet, so die Aussage des Mannes. Sie war sogar gern gesehen, denn die Kommune sparte Personal- und Materialkosten.
Wert des Heus ist umstritten
Das änderte sich, als ein neuer Bürgermeister ins Rathaus einzog, der auch gleichzeitig Jagdpächter des Reviers ist, in dem sich die von dem Landwirt gemähten Wege befinden. "Acht bis zehn Flächen", sollen nach den Worten des Bürgermeisters betroffen sein. Ein Teil dieser angezeigten Grundstücke können wegen ihrer Art überhaupt nicht gemäht werden, erklärte der Verteidiger dem Gericht, da es sich um hohe Böschungen oder auch geschotterte Wege handelt.
"Es gibt keinen Grund diese Flächen zu mähen", erklärte der Bürgermeister dem Gericht und hob auf die "naturschutzrechtlich wertvolle Bedeutung" ab. Nach seiner Darstellung habe er dem von ihm angezeigten Landwirt schon einmal verboten, Flächen, die der Gemeinde gehören, zu mähen. Im Folgejahr hat sich der Mann aber nicht an dieses Verbot gehalten. Den Wert der Heurundballen bezifferte der Rathauschef auf rund 600 Euro. Diesen Preis will er mithilfe einer Heubörse ermittelt haben. Auf maximal 250 Euro belief sich die Schätzung des Verteidigers.
Angeklagte bekam Bußgeld über 3500 Euro
An den angeklagten Landwirt verpachtete Flächen hat die Gemeinde nach Aussage des Verteidigers inzwischen gekündigt. "Der Bürgermeister will meinem Mandanten die Existenz entziehen", lautete die Schlussfolgerung des Anwaltes. "Für ihn ist mein Mandant ein rotes Tuch".
Ursprünglich war die Tat des Landwirtes mit einem Bußgeldbescheid über 3500 Euro (70 Tagessätzen zu 50 Euro) geahndet worden. Dagegen hatte der Mann Widerspruch eingelegt. Einen Freispruch wollte jetzt der Verteidiger erreichen. Doch danach sah es nach der Anhörung von zwei Zeugen nicht aus. Dazu kam, dass der 62-Jährige mit acht Einträgen im Bundeszentralregister steht. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung, Tierquälerei und Unterschlagung wagen die Gründe für einige Verurteilungen.
Staatsanwältin beantragt 1500 Euro Strafe
Vor diesem Hintergrund regte Strafrichter Dr. Sven Krischker an, den Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Rechtsfolgen zu beschränken. Nach kurzer Beratung stimmten Verteidiger und Angeklagter diesem Vorschlag zu. Auch die Staatsanwältin zeigte sich dem aufgeschlossen. Sie wies aber darauf hin, wenn die Gemeinde über viele Jahre das Mähen toleriert habe, dass der Landwirt daraus kein ständiges Einverständnis ableiten kann. Sie beantragte die im Strafbefehl festgelegte Höhe auf 1500 Euro (50 Tagessätze zu 30 Euro) zu reduzieren. Dies war für den Verteidiger immer noch zu hoch.
Mit 1200 Euro Geldstrafe (40 mal 30 Euro) blieb Richter Krischker noch etwas weiter unter dem Strafbefehl. Das Urteil wurde gleich rechtskräftig.