
Mit lautem Hupen kündigte sich die Protestfahrt im Stadtgebiet an. Für Freitagnachmittag war eine Fahrt von Retzbach über Karlstadt nach Steinfeld als mobile Versammlung der Landwirtinnen und Landwirte angemeldet. Der Zug kam nicht wie vom Landratsamt geschätzt um 16.15 Uhr in Karlstadt an, sondern erst gegen 17 Uhr. Angemeldet waren nach Informationen des Landratsamt 100 Fahrzeuge; die Polizei zählte beim Protest mit 240 Fahrzeugen mehr als die doppelte Teilnehmerzahl. Im Verlauf des Protests kam es nicht vonseiten der Protestierenden, sondern von anderen Verkehrsteilnehmden zu verbalen Attacken gegenüber Feuerwehrleuten und zum mutwilligen Durchbrechen von Feuerwehrabsperrungen.
Nach ersten Informationen der Polizei kam es zu Verkehrsbehinderungen, aber nicht mehr als bei einem Konvoi mit dieser Anzahl an zu erwarten sei. Feuerwehr und Polizei regelten den Verkehr. Auf der "alten" Mainbrücke war zeitweise die Durchfahrt in die entgegengesetzte Fahrtrichtung nicht möglich, ansonsten zogen sich der Konvoi und der sonstige Verkehr nach ersten Beobachtungen der Redaktion recht flüssig durch die Stadt, selbst an Engstellen wie etwa in der Bodelschwinghstraße. Das konnte auch die Polizei bestätigen; hauptsächlich aus Richtung Würzburg habe es etwas Stau gegeben.
Aufgrund der unplanmäßigen Länge des Zuges musste die Strecke im Bereich der Arnsteiner Straße etwas abgeändert werden, sonst hätte sich die Fahrt gekreuzt. Kurzzeitig kam es zu einer Kreuzung auf der B 26 Höhe Eußenheimer Straße; dabei hatte sich laut Polizei allerdings ein Teilnehmer verfahren. Die Polizei habe die Gruppe verirrter Fahrzeuge schnell "wieder auf die richtige Spur bringen" können.
Lautstarkes Hupen und teils Musik
Blinkend und hupend schlängelte sich der Zug zunächst über die "alte" Mainbrücke und auf der anderen Mainseite an Karlstadt vorbei, dann über die Karolingerbrücke zurück in die Eußenheimer Straße. Teilweise spielten die Hupen auch verschiedene Musikstücke an oder die Fahrzeuge führten ganze Lautsprecher-Anlagen mit. Insgesamt fuhren hauptsächlich Traktoren mit, einige Autos und vereinzelt Lastwagen waren auch zu sehen.
Die Polizei hatte sieben Feuerwehren mit insgesamt 59 Einsatzkräften kurzfristig als Unterstützung angefordert, als klar war, dass der Konvoi aus deutlich mehr Fahrzeugen besteht. Am Straßenrand sammelten sich stellenweise Zuschauerinnen und Zuschauer. Teils winkte das Publikum oder machte Fotos und Videos.
Gegen 18.30 verließen die ersten Fahrzeuge die Stadt in Richtung Steinfeld. Dort fand anschließend ein Mahnfeuer statt. Nach Informationen der Polizei Lohr sind alle teilnehmenden Fahrzeuge zum Versammlungsplatz auf einem Feld nahe der Windräder abgebogen; polizeiliche Betreuung habe es außerhalb der öffentlichen Verkehrswege allerdings nicht mehr gegeben. Eine Streife der PI Lohr habe keine Vorfälle im Rahmen des Mahnfeuers gemeldet.




Er ist in ein gewöhnliches Stauende reingerast, aus Unaufmerksamkeit oder warum auch immer. Ob der Stau durch eine Demo, durch einen Unfall oder durch zu hohes Verkehrsaufkommen entstanden war, ist irrelevant.
ich bin Autorin des Textes und war vor Ort im Stadtgebiet Karlstadt unterwegs, als der Protestzug durch die Stadt fuhr. Dabei ist mir kein Fehlverhalten im Straßenverkehr vonseiten der Protestteilnehmer aufgefallen. Im Nachgang waren mein Kollege und ich mit Polizei und Feuerwehr in Kontakt. Beide Stellen meldeten keine besonderen Vorkommnisse vonseiten der Protestteilnehmer.
Mit freundlichen Grüßen
Tabea Goppelt
Redaktion
Selbst wenn Ihre Beobachtung stimmen sollte (was ich Ihnen nicht glaube), sind die daraus abgeleiteten Anschuldigungen haltlos.
Zudem liefern Sie keinerlei Beleg.
-"Versuchte Schwere Körperverletzung" (nicht fahrlässig oder so) setzt eindeutige Absicht voraus, das Ziel (Schwerstverletzung) zu erreichen.
Wie ist die mit Beobachtung des vorübergehenden Blockieren des Verkehrs begründbar ?
-"Freiheitsberaubung" ist durch vorübergehendes zum Anhalten Bewegen eines Fahrzeugs nicht gegeben.
In Ihrem Beruf wissen Sie das.
-"von einem Landwirt". Wie diese Zuordnung ? Haben Sie sich von Ihm seinen Meisterbrief oder Einkommenssteuerbescheid zeigen lassen ?
Und dass die Behörden keine Umzüge mit Traktoren usw. genehmigen dürfen, stimmt auch nicht mit der Gesetzeslage überein.
Ihre nachweislich falschen Anschuldigungen sind strafrechtlich relevant.
Eine Nummer kleiner gehts nicht, oder? Was erzählen Sie denn da?
Vielleicht sollten Sie sich erstmal über die Begrifflichkeiten informieren.
Und das Versammlungs-/Streikrecht steht jedem zu, und selbstverständlich wird keiner Organisation der dafür erforderliche Aufwand der Polizei in Rechnung gestellt.
Warum sprechen Sie den Landwirten an dieser Stelle das gesetzlich manifestierte Streikrecht ab!?
Ebenda dem GDL, unseren Ärzten, den Piloten, etc.pp.!?
Bauern sind keine Menschen 2. Klasse!!! - Art. 3 GG: Vor dem Gesetz sind ALLE(!) Menschen gleich.