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Karlstadt
Protestfahrt in Karlstadt: Zug erreicht die Stadt später und mit mehr Fahrzeugen
Statt der angemeldeten 100 Fahrzeuge zählte die Polizei 240 und erhielt kurzfristig Unterstützung von sieben Feuerwehren. Im Verlauf des Protests wurden Einsatzkräfte beschimpft.
Der Konvoi fuhr aus Richtung Retzbach nach Karlstadt und anschließend über den Stadtteil Mühlbach einen Bogen um die Stadt, dann fuhren die Fahrzeuge über die Karolingerbrücke zurück in die Stadt hinein.
Foto: Tabea Goppelt | Der Konvoi fuhr aus Richtung Retzbach nach Karlstadt und anschließend über den Stadtteil Mühlbach einen Bogen um die Stadt, dann fuhren die Fahrzeuge über die Karolingerbrücke zurück in die Stadt hinein.
Tabea Goppelt
 |  aktualisiert: 17.02.2024 02:54 Uhr

Mit lautem Hupen kündigte sich die Protestfahrt im Stadtgebiet an. Für Freitagnachmittag war eine Fahrt von Retzbach über Karlstadt nach Steinfeld als mobile Versammlung der Landwirtinnen und Landwirte angemeldet. Der Zug kam nicht wie vom Landratsamt geschätzt um 16.15 Uhr in Karlstadt an, sondern erst gegen 17 Uhr. Angemeldet waren nach Informationen des Landratsamt 100 Fahrzeuge; die Polizei zählte beim Protest mit 240 Fahrzeugen mehr als die doppelte Teilnehmerzahl. Im Verlauf des Protests kam es nicht vonseiten der Protestierenden, sondern von anderen Verkehrsteilnehmden zu verbalen Attacken gegenüber Feuerwehrleuten und zum mutwilligen Durchbrechen von Feuerwehrabsperrungen.

Nach ersten Informationen der Polizei kam es zu Verkehrsbehinderungen, aber nicht mehr als bei einem Konvoi mit dieser Anzahl an zu erwarten sei. Feuerwehr und Polizei regelten den Verkehr. Auf der "alten" Mainbrücke war zeitweise die Durchfahrt in die entgegengesetzte Fahrtrichtung nicht möglich, ansonsten zogen sich der Konvoi und der sonstige Verkehr nach ersten Beobachtungen der Redaktion recht flüssig durch die Stadt, selbst an Engstellen wie etwa in der Bodelschwinghstraße. Das konnte auch die Polizei bestätigen; hauptsächlich aus Richtung Würzburg habe es etwas Stau gegeben.

Aufgrund der unplanmäßigen Länge des Zuges musste die Strecke im Bereich der Arnsteiner Straße etwas abgeändert werden, sonst hätte sich die Fahrt gekreuzt. Kurzzeitig kam es zu einer Kreuzung auf der B 26 Höhe Eußenheimer Straße; dabei hatte sich laut Polizei allerdings ein Teilnehmer verfahren. Die Polizei habe die Gruppe verirrter Fahrzeuge schnell "wieder auf die richtige Spur bringen" können.

Lautstarkes Hupen und teils Musik

Blinkend und hupend schlängelte sich der Zug zunächst über die "alte" Mainbrücke und auf der anderen Mainseite an Karlstadt vorbei, dann über die Karolingerbrücke zurück in die Eußenheimer Straße. Teilweise spielten die Hupen auch verschiedene Musikstücke an oder die Fahrzeuge führten ganze Lautsprecher-Anlagen mit. Insgesamt fuhren hauptsächlich Traktoren mit, einige Autos und vereinzelt Lastwagen waren auch zu sehen.  

Die Polizei hatte sieben Feuerwehren mit insgesamt 59 Einsatzkräften kurzfristig als Unterstützung angefordert, als klar war, dass der Konvoi aus deutlich mehr Fahrzeugen besteht. Am Straßenrand sammelten sich stellenweise Zuschauerinnen und Zuschauer. Teils winkte das Publikum oder machte Fotos und Videos.

Gegen 18.30 verließen die ersten Fahrzeuge die Stadt in Richtung Steinfeld. Dort fand anschließend ein Mahnfeuer statt. Nach Informationen der Polizei Lohr sind alle teilnehmenden Fahrzeuge zum Versammlungsplatz auf einem Feld nahe der Windräder abgebogen; polizeiliche Betreuung habe es außerhalb der öffentlichen Verkehrswege allerdings nicht mehr gegeben. Eine Streife der PI Lohr habe keine Vorfälle im Rahmen des Mahnfeuers gemeldet.

Zuschauerinnen und Zuschauer sammelten sich am Straßenrand.
Foto: Simon Hörnig | Zuschauerinnen und Zuschauer sammelten sich am Straßenrand.
Auf der Mainbrücke Karlstadt war kurzzeitig kein Durchkommen in der Gegenrichtung.
Foto: Simon Hörnig | Auf der Mainbrücke Karlstadt war kurzzeitig kein Durchkommen in der Gegenrichtung.
Selbst an Engstellen wie in der Bodelschwinghstraße verlief der Verkehr flüssig.
Foto: Tabea Goppelt | Selbst an Engstellen wie in der Bodelschwinghstraße verlief der Verkehr flüssig.
Kurze Irrfahrt: Eine kleine Gruppe Fahrzeuge kam von der Strecke ab, die Polizei führte sie zügig wieder auf die richtige Spur.
Foto: Tabea Goppelt | Kurze Irrfahrt: Eine kleine Gruppe Fahrzeuge kam von der Strecke ab, die Polizei führte sie zügig wieder auf die richtige Spur.
 
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  • Tobias Göbel
    Da frage ich mich warum es immer wieder Autofahrer versuchen in den Konvoi einzuscheren. Es fährt ein Polizeifahrzeug voraus, alle folgenden Fahrzeuge ( in diesem Fall Traktoren) fahren hinterher. Da es sich um einen geschlossenen Verband handelt dürfen keine anderen Fahrzeuge sich einreihen. Ist das so schwer zu verstehen...
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  • Werner Müller
    Herr Cyran, es geht sogar noch eine Nummer größer. Normal gehört den Traktorfahrern, die als Geisterfahrer im Kreisel in den Gegenverkehr fahren, um die Fahrbahn zu blockieren, die Fahrerlaubnis entzogen. Nochmal: Wegen diesen wahnwitzigen Demos ist bereits ein LKW-Fahrer um Leben gekommen. Hier wurden bereits mit Mist und Heuballen Fahrbahnen blockiert. Straßenverkehr ist kein Betätigungsfeld für Schadenseintritte und auch nicht für Straftaten. Der jetzt schon im Straßenverkehr vorhandene Wahnsinn reicht vollkommen auf. Da brauchen wir nicht noch Bauern, die das Ganze noch wahnsinniger machen. Und um die Begrifflichkeiten, da machen Sie sich keine Sorgen. Die kenne ich vermutlich besser als Sie. Noch etwas: Versammlungsrecht und Streikrecht sind zwei Paar verschiedene Stiefel. Also bitte keine Schnittmenge bilden.
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  • Steffen Cyran
    Die Aussage mit dem tödlich verunglückten LKW-Fahrer ist Humbug, aber das wissen Sie sicher selbst.

    Er ist in ein gewöhnliches Stauende reingerast, aus Unaufmerksamkeit oder warum auch immer. Ob der Stau durch eine Demo, durch einen Unfall oder durch zu hohes Verkehrsaufkommen entstanden war, ist irrelevant.
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  • Andreas Gerner
    Die genannten Sachverhalte waren zum Teil bei uns nachzulesen (Abladen von Heuballen und Mist auf Bundesstraßen, Unfall am durch einen Bauernprotest verursachten Stau).
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  • Tabea Goppelt
    Sehr geehrter Herr Müller,

    ich bin Autorin des Textes und war vor Ort im Stadtgebiet Karlstadt unterwegs, als der Protestzug durch die Stadt fuhr. Dabei ist mir kein Fehlverhalten im Straßenverkehr vonseiten der Protestteilnehmer aufgefallen. Im Nachgang waren mein Kollege und ich mit Polizei und Feuerwehr in Kontakt. Beide Stellen meldeten keine besonderen Vorkommnisse vonseiten der Protestteilnehmer.

    Mit freundlichen Grüßen
    Tabea Goppelt
    Redaktion
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  • Werner Müller
    Sehr geehrte Frau Goppelt! Ich beziehe meine Aussage auch nicht auf KAR, sondern auf meine Wahrnehmung auf den KVP in Retzbach, als von einem Landwirt eigenmächtig in den Verkehr eingegriffen wurde - im Vorfeld auf den Konvoi, der dann durch KAR zog.
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  • Andreas Gerner
    Ihre Unterstellungen gehen zu weit.
    Selbst wenn Ihre Beobachtung stimmen sollte (was ich Ihnen nicht glaube), sind die daraus abgeleiteten Anschuldigungen haltlos.
    Zudem liefern Sie keinerlei Beleg.

    -"Versuchte Schwere Körperverletzung" (nicht fahrlässig oder so) setzt eindeutige Absicht voraus, das Ziel (Schwerstverletzung) zu erreichen.
    Wie ist die mit Beobachtung des vorübergehenden Blockieren des Verkehrs begründbar ?

    -"Freiheitsberaubung" ist durch vorübergehendes zum Anhalten Bewegen eines Fahrzeugs nicht gegeben.
    In Ihrem Beruf wissen Sie das.

    -"von einem Landwirt". Wie diese Zuordnung ? Haben Sie sich von Ihm seinen Meisterbrief oder Einkommenssteuerbescheid zeigen lassen ?

    Und dass die Behörden keine Umzüge mit Traktoren usw. genehmigen dürfen, stimmt auch nicht mit der Gesetzeslage überein.

    Ihre nachweislich falschen Anschuldigungen sind strafrechtlich relevant.
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  • Werner Müller
    Herr Gerner, Sie müssen mal richtig lesen.......
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  • Werner Müller
    Im Vorfeld und vor der Verkehrsregelung durch Polizei und Feuerwehr kam es durch einige Landwirte zur Eigenmacht. Eigenmacht im Sinne von gef. Eingriffen in den Straßenverkehr, Nötigung, Freiheitsberaubung, vers. gef. KV, Beleidigung, hier: Geistfahrer mit Traktor im Kreisel. Mir ist nicht bewusst, Zeichen und Weisungen von Landwirten ohne jegliche Legimation beachten zu müssen! Aus diesem Grunde sind solche Konvois zu verbieten. Ein Traktor darf niemals eine "Waffe" und Nötigungsmittel sein. Das LRA ist hier in der Pflicht entsprechend zu handeln.Aufzüge im öffentlichen Verkehrsraum mit derartigen Verkehrsmitteln sind schon alleine aus den daraus resultierenden Gefahren nicht verhältnismäig. Polizei und Feuerwehren können ihre Personalressourcen, soweit überhaupt vorhanden und nicht durch Zusatzdienst eingebracht, bestimmt auch besser und sinnvoller nutzen. Persönlich und an maßgeblicher Stelle würde ich dem Veranstalter den Zeitaufwand für Feuerwehr und Polizei in Rechnung stellen.
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  • Steffen Cyran
    "... gef. Eingriffen in den Straßenverkehr, Nötigung, Freiheitsberaubung, vers. gefährliche Körperverletzung..........Traktor als Waffe...."

    Eine Nummer kleiner gehts nicht, oder? Was erzählen Sie denn da?

    Vielleicht sollten Sie sich erstmal über die Begrifflichkeiten informieren.

    Und das Versammlungs-/Streikrecht steht jedem zu, und selbstverständlich wird keiner Organisation der dafür erforderliche Aufwand der Polizei in Rechnung gestellt.
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  • Werner Müller
    Legitimation natürlich :))
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  • Klaus Fiederling
    Sie haben schon ein recht eingeschränktes Demokratieverständnis mit einem wenig fundierten Wissen augenscheinlich, das Sie hier anklagend mit eindeutigem Fingerzeig für sich in Anspruch nehmen.

    Warum sprechen Sie den Landwirten an dieser Stelle das gesetzlich manifestierte Streikrecht ab!?

    Ebenda dem GDL, unseren Ärzten, den Piloten, etc.pp.!?

    Bauern sind keine Menschen 2. Klasse!!! - Art. 3 GG: Vor dem Gesetz sind ALLE(!) Menschen gleich.
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  • Werner Müller
    Herr Fiederling, ich klage nicht an, ich berichte. Ich habe auch nichts gegen eine Demo und ich habe auch nichts gegen einen Streik. Ich möchte nur keine Vermengung der Begrifflichkeiten. Streikdurchführungen sind in Deutschland nämlich nur den Gewerkschaften erlaubt. Bauern sind auch keine Menschen 2. Klasse, da bin ich voll bei Ihnen. Sie sollen sich aber auch an Recht und Gesetz halten. In diesem Sinne bitte ich Sie, auch Art. 3 des GG richtig zu bewerten. Und nochmal: Ich habe mich nicht gegen das Versammlungsrecht ausgesprochen, sondern über die Art und Weise, wie man es ausführt. Mit "PS und druff" werden auch bald Sie die gegen sich haben, die für Ihren Berufsstand immer Verständnis hatten, vielleicht sogar mit der Materie groß geworden sind. Ach ja, noch zu meiner CO2-Bilanz und meinem Urlaubsverhalten, da Sie in vormaligen Kommentaren ansprachen: 4 mal bis jetzt geflogen, davon 2 mal beruflich bedingt, im Leben vielleicht 15mal Urlaub, meist mit dem Rad zur Arbeit,Age:60
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  • Helga Scherendorn
    @müller, auch sie werden noch bald verstehen, dass die Proteste gegen diese Ampel-Regierung mehr als nötig sind. Ein Riesen Pleitewelle rollt gerade durch das Land.
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  • Andreas Gerner
    Nach allem was von offizieller Seite (Polizei, Feuerwehr, Veranstalter), der anwesenden Journalsitin, und sonstigen ernst zu nehmenden Beobachtern überliefert ist, Haben sich die Demo-Teilnehmer an Recht und Gesetz gehalten.
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  • Robert Hippeli
    @Werner Müller: Umweltverschmutzung fehlt noch!
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