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Main-Spessart
Online-Schule statt Grundschule vor Ort: Corona-Leugner aus Main-Spessart umgehen weiter die Schulpflicht
Er ist im Grundschulalter, doch war noch nie in der Schule: Ein Junge aus Main-Spessart wird wohl online unterrichtet. Warum das nicht sein darf, aber kein Einzelfall ist.
Online beschult, statt in die Grundschule zu gehen: Das bayerische Kultusministerium sieht das als illegales Homeschooling (Symbolbild). In Main-Spessart ist der Fall eines Jungen bekannt.
Foto: Getty Images | Online beschult, statt in die Grundschule zu gehen: Das bayerische Kultusministerium sieht das als illegales Homeschooling (Symbolbild). In Main-Spessart ist der Fall eines Jungen bekannt.
Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 26.11.2024 06:40 Uhr

In Deutschland gilt die Schulpflicht. Eigentlich. Doch allein an Grund- und Mittelschulen in Main-Spessart gibt es dem Landratsamt zufolge aktuell zehn Kinder und Jugendliche, die seit mehr als einem Jahr nicht zur Schule gehen. Darunter ist auch ein Junge, über dessen Fall diese Redaktion bereits berichtet hat. Er müsste inzwischen die vierte Klasse besuchen, war aber noch keinen Tag in der Schule.

Nach Informationen dieser Redaktion verkehrte seine Mutter in Corona-Leugner-Kreisen. Das Landratsamt Main-Spessart will zu dem konkreten Fall keine näheren Informationen geben und teilt lediglich mit, dass das Kind offenbar mittlerweile an einer Online-Schule angemeldet wurde. Man sei an die gesetzlichen Vorgaben und gerichtlichen Entscheidungen gebunden.

Schulpflicht nicht erfüllt: Fall für Gerichte in Gemünden und Würzburg 

Der etwa neun Jahre alte Junge scheint immerhin nicht ganz isoliert zu sein. Er gehe in den Sportverein, heißt es aus dem Umfeld. Aber die Familie fremdele mit dem deutschen Schulsystem. Die Mutter will sich auf Anfrage nicht äußern. Man möge sie in Ruhe lassen und "einfach die Leute leben lassen, wie sie wollen".

Das Verfahren um neun Bußgeldbescheide wegen Nichterfüllung der Schulpflicht ist laut Staatsanwaltschaft Würzburg vom Amtsgericht Gemünden eingestellt worden. Amtsgerichtsdirektor Volker Büchs teilt als Begründung mit, dass die infrage stehenden Tatvorwürfe von späteren, inzwischen rechtskräftig gewordenen Urteilen, darunter am Amtsgericht Würzburg, umfasst seien.

In Main-Spessart gibt es nach Recherchen dieser Redaktion mindestens einen weiteren Fall, in dem ein Kind Unterricht an einer Online-Schule erhält. Sind Internet-Schulen ein neuer Versuch von Eltern aus Kreisen von Corona-Leugnern, Impfgegnern oder auch Reichsbürgern, um die Schulpflicht zu umgehen?

Kultusministerium sieht Unterricht an Online-Schulen als illegales Homeschooling

Unterricht an Fern- oder Online-Schulen als Ersatz für den Besuch einer Schule dürfte es in Bayern nicht geben, Schulpflicht hat Verfassungsrang. Nur vorübergehend erhalten etwa erkrankte Schülerinnen und Schüler Hausunterricht, gegebenenfalls online. Den Unterricht an Fern- oder Online-Schulen betrachtet das Kultusministerium dagegen als unerlaubtes Homeschooling.

Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) urteilte im Juni 2022, dass der Besuch einer Schule ein Kernelement der Schulpflicht sei, das eine Online-Beschulung nicht erfüllen könne. Die Eltern eines Erstklässlers hatten vor dem Verwaltungsgericht Regensburg erfolglos beantragt, ihrem Sohn anstelle einer Grundschule den Besuch der Online-Schule "School Beyond Limitations" zu erlauben. Ihre Beschwerde beim VGH wurde abgelehnt. 

Oberlandesgericht Bamberg: Schulverweigerung bedeutet nicht automatisch Kindeswohlgefährdung

Und doch gibt es Kinder und Jugendliche in Bayern, die an einer privaten Online-Schule unterrichtet werden. Im Landkreis Main-Spessart waren laut dem Gemündener Amtsgerichtsdirektor Volker Büchs in den vergangenen beiden Jahren zwei Verfahren in Familiensachen anhängig, in denen es nebenbei auch um Online-Beschulung ging. Büchs macht zu beiden Verfahren keine näheren Angaben, verweist aber auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg von 2021: Demnach könne im Fall einer Schulverweigerung nicht automatisch eine Kindeswohlgefährdung angenommen werden.

Die im Regensburger Fall genannte "School Beyond Limitations" aus Großbritannien richtet sich unter anderem an "Kinder aus Familien, die reisen oder oft umziehen". Bei einer Internetsuche finden sich einige Online-Schulen auch für deutsche Kinder und Jugendliche, teils mit Sitz in Costa Rica und Kosten beispielsweise ab 4380 Euro für ein Schuljahr. In Bayern hat keine Fern- oder Online-Schule ihren Sitz.

Kultusministerium und Regierung von Unterfranken: Keine Zahlen zu Schulverweigerern

Wie groß das Problem mit Dauer-Schulverweigerern und Online-Beschulung bayernweit ist, ist unklar. Das Kultusministerium gibt an, dazu keine Zahlen zu haben. Auch für Unterfranken gibt es keine Daten.

"Die Erfassung unentschuldigter wie entschuldigter Fehlzeiten liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Schulen, die sich ihrerseits bei Bedarf an die zuständigen Schulaufsichtsbehörden sowie (bei der Verfolgung als Ordnungswidrigkeit bzw. der Beantragung von Schulzwang) die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden wenden können", teilt Alexander Warkosch, Sprecher der Regierung von Unterfranken, mit. Ein zentrales Meldeverfahren würde einen "nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand" bedeuten.

Nach Auskunft des Verwaltungsgerichts Würzburg waren dort "in den letzten Jahren keine Verfahren in Sachen Zulässigkeit von Online-Beschulungen anhängig".

Das Landratsamt Main-Spessart gibt an, nur die Informationen über Schülerinnen und Schüler im Zuständigkeitsbereich des dortigen Schulamtes zu haben, also Grund- und Mittelschulen: "Bei Realschulen und Gymnasien wenden sich Schulleiter bei Verstößen direkt an den Ministerialbeauftragten des Regierungsbezirks."

 
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  • Stefan Wolz
    Daa Kindcwird unterricht und den Eltern ist das Ganze 4000 Euro wert. Passt doch, warum arbeitet man sich als Staat daran ab..... Lasst die Leute in Ruhe. Die Schulen sind eh zu voll und wir haben Lehrermangel an jeder Schule. Dann kann man doch einfach froh sein und nen Haken dran machen. Anstatt die Menschen auch noch mit Gerüchten zu überschütten...
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  • Lutz Saubert
    Wissen Sie, was das Kind in dieser Onlineschule lernt? Schule haben sich an Lehrpläne zu halten.
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  • Matthias Horn
    Ah interessant!
    Eine Frage habe ich:
    Welche Relevanz hat in diesem Zusammenhang die Nennung, die Mutter "habe in Corona-Leugnerkreisen" verkehrt?
    Soll das einer der vielen Schubladen sein in die jhemand gesteckt wird, der nicht dem Mainstream folgen will?
    Wo ist der Zusammenhang zwischen den beiden Themen?
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  • Björn Kohlhepp
    Sehr geehrter Herr Horn,
    wir erklären es gern: Anfangs hatte es wohl mit den Corona-Schutzmaßnahmen zu tun, dass die Mutter das Kind nicht in die Schule gehen ließ. Korrigieren Sie mich, falls ich falsch liege, aber Corona-Leugner waren oft Leute, die generell etwas fremdelten mit dem Staat und erst recht mit verpflichtenden Impfungen wie der Masernimpfung. Da könnte man schon mal auf die Idee kommen, sein Kind nicht mehr in einer staatlichen Schule "indoktrinieren" zu lassen. Die Nennung diente tatsächlich lediglich der Einordnung.
    Schöne Grüße
    Björn Kohlhepp, Redaktion Main-Post
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  • Ulrike Schneider
    Der Einordnung. Also der Schublade.

    Alles klar!
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  • Björn Kohlhepp
    Der Erklärung, sonst würde sich ja jeder noch mehr fragen, wie es kommt.
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  • Enno Nöth
    Die Einordnung erfolgt unter ihrer Annahme, da sie schreiben " Anfangs hatte es wohl..." wissen Sie es nicht genau. Sie stellen eine persönliche Vermutung an, in dem Sie den Eltern Unterstellen, sie seien Corona-Leugner oder Reichsbürger, obwohl sie vll. nur diesen hundsmisserablen Schulsystemen nicht vertrauen und sich eine bessere Bildung für Ihr Kind wünschen.

    Wenn Sie hier Ihre persönliche Meinung kund tun, dann kennzeichnen Sie den Artikel als "Komentar" oder "Meinung".
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  • Ulrike Schneider
    Corona-Leugner, Impfgegner, Schwurbler, Querdenker und, quasi als i-Tüpfelchen, Reichsbürger - das sind die Schubladen in die man ganz schnell gesteckt wird wenn man nicht dem Mainstream folgt.

    Nirgends steht klar geschrieben, dass die Eltern obiges sind. Es heisst lediglich man hörte, man sagt, es könnte, es soll angeblich sein...

    Hat man überlegt, dass die Eltern ganz andere Gründe haben und diese Gründe in der Schulsituation selbst liegt? Das diese Eltern nicht wollen, dass ihr Kind gemobbt, geschlagen, erpresst wird? Und wie kommt man eigentlich auf die abstruse Idee, dass diese Kinder isoliert aufwachsen? Auch dafür gibt es keinerlei Beweise. Aber es wird munter unterschwellig alles Negative unterstellt.

    Zitat: In Bayern hat keine Fern- oder Online-Schule ihren Sitz.

    Das mag so sein. Aber in anderen BL gibt es sie. Zwei Beispiele:

    https://www.deutsche-fernschule.de/

    https://www.grenzenlos-onlineschule.de/
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  • Jürgen Neuwirth
    Und welche Qualifikation haben sie Lehrkräfte, die dort unterrichten?
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  • Lutz Saubert
    Sie kritisieren Schubladen und reden selbst vom Mainstream.
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  • Michael Kreißig
    Wenn "Corona Leugner" heißt, dass jemand behauptet, es gibt kein Corona, dann kann er doch sein Kind in die Schule schicken. Da passiert doch nichts.
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  • Matthias Horn
    Daher erschließt sich mir der Zusammenhang nicht.
    Vermutlich wollte die Redaktion aufzeigen, jemand der sich nicht konform verhält, der müsse ja in irgendeiner Weise auch sonst auffällig sein.
    Oder ist es umgekehrt?
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  • Walter Stöckl-Manger
    Seltsam verschwurbelte Antworten der bayerischen Schulbehörden und des Kulturministeriums, die sonst immer gern und schnell urlaubsbedingte Fehlzeiten (völlig zu Recht) drakonisch ahnden. Es gibt halt nicht nur Parallelgesellschaften syrisch-libanesischer Clans, sondern auch diese gewiss bio-deutschen Varianten.
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  • Walter Stöckl-Manger
    Kulturministerium = Kultusministerium
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