Die Biere der Marke „Keiler“ haben neue Etiketten. Weil die alten den Eindruck erweckten, die Biere würden immer noch in Lohr gebraut, war der Kulmbacher-Konzern vom Landratsamt Main-Spessart dazu aufgefordert worden, Etiketten und Werbeträger zu ändern. Die Behörde hätte sich dabei weiterreichende Änderungen gewünscht, als jetzt von der Brauerei vorgenommen. Unverändert bleiben die Etiketten des in Kulmbach gebrauchten „Sternla“-Biers.
„Es darf nicht der Gesamteindruck entstehen, dass das Bier in Lohr gebraut wird“, hatte Hans-Joachim Engler, Leiter der Lebensüberwachung am Landratsamt, gefordert. Auf den neuen Etiketten des seit Jahren in Würzburg und Kulmbach gebrauten „Keiler Biers“ fehlt deshalb der Spruch „nach urtypischer Brautradition aus dem Spessart“, stattdessen steht dort „gebraut nach dem bayerischen Reinheitsgebot“.
Hinten steht vor „Keiler Bier GmbH, Postfach 1364, 97803 Lohr a. Main“ jetzt der Zusatz „gebraut für“.
Die vorgenommenen Änderungen erfüllen aus Sicht des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, das das Landratsamt in der Frage um eine Einschätzung gebeten hatte, die maßgeblichen Anforderungen von Artikel 7 und 26 der Lebensmittelinformationsverordnung. In Artikel 7 heißt es, dass Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein dürfen. Artikel 26 schreibt vor, dass der Herkunftsort zu nennen ist, wenn etwa ein Etikett den Eindruck erweckt, das Lebensmittel werde an einem bestimmten Ort hergestellt.
Landratsamt hätte gern Nennung des Brauorts gehabt
„Nichtsdestotrotz hätte das Landratsamt eine konkrete Nennung des Brauortes für jede Biersorte begrüßt, um jeden Zweifel bezüglich der tatsächlichen Herkunft der Biere auszuräumen“, teilt die Behörde auf Anfrage der Redaktion mit. Da jedoch das Landesamt davon ausgehe, dass die getroffenen Maßnahmen ausreichend sind, müsse noch behördenintern geklärt werden, ob man tatsächlich auf strengeren Anforderungen bestehen kann.
Die Kulmbacher Brauerei AG kann sich auf Artikel 8 und 9 der obigen Verordnung stützen, wonach es reicht, wenn die Anschrift des Inverkehrbringers genannt wird. Deshalb ist es beispielsweise offenbar in Ordnung, wenn auf den Flaschen der Biermarke „Sternla“ auf der Rückseite „Sternla Bier GmbH, Höchberger Straße 28, 97082 Würzburg“ angegeben ist, aber nicht der Brauort Kulmbach oder ein Hinweis, dass das Bier dort nicht gebraut wird.
„Sternla“-Bier nicht zu beanstanden
Beim „Keiler Bier“ besteht laut Aleksander Szumilas vom Landesamt der Unterschied, dass es seit langen Jahren mit Lohr verknüpft ist, weil es früher dort gebraut wurde. Würde dort nur der Inverkehrbringer, also die Keiler Bier GmbH Lohr, genannt, könnte der Eindruck entstehen, das Bier würde immer noch hier gebraut. Der Zusatz „gebraut für“ leistet der gewünschten Klarheit hier offenbar Genüge.
Stünde beim „Sternla“ das Wort „Brauerei“ oder „Bräu“, könnte die Sache anders aussehen, so Szumilas. Laut Claudia Lother, Pressesprecherin der Stadt Würzburg, wäre es auch anders, wenn beim „Sternla“ auf dem Etikett etwa „Würzburger Sternla“ stünde.
Kulmbacher Brauerei darf alte Etiketten aufbrauchen
Das Bayerische Landesamt sieht keinen Grund, warum „Keiler Bier“ nicht die alten Etiketten aufbrauchen sollte, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit nicht zu erwarten sei. Es wird also bis auf Weiteres noch Flaschen mit den alten Etiketten im Handel geben.
Die Kulmbacher Brauerei war am Freitagnachmittag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.