
Geprüft und abgelehnt: Im Juli hatte die AfD Main-Spessart/Miltenberg eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Lohrer Bürgermeister Mario Paul eingereicht. Der Hintergrund: Nach einer AfD-Veranstaltung in der Lohrer Stadthalle im April hatte Paul die Mieteinnahmen von 200 Euro auf 400 Euro aufgestockt und das Geld an den Helferkreis Asyl gespendet. Für die AfD nicht nur eine Verschwendung von Steuergeldern, sondern vor allem eine Beleidigung der eigenen Partei. Mit seiner Handlung habe Paul "die AfD in aller Öffentlichkeit madig gemacht, ausgegrenzt und vorsätzlich diskreditiert", schreibt der AfD-Kreissprecher Kurt Schreck.
Landratsamt: Kein Dienstvergehen
Nun hat das Landratsamt die Dienstaufsichtsbeschwerde geprüft und ist zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen: Nach rechtlicher Prüfung des Landratsamtes habe der Lohrer Bürgermeister kein Dienstvergehen begangen. Die Vorwürfe der AfD gegen Paul enthielten im Wesentlichen zwei Aspekte: "Zum einen die Zweckentfremdung steuerlicher Gelder und zum anderen die öffentliche Diffamierung der AfD", schreibt die Pressestelle des Landratsamtes auf Anfrage.
Zu dem ersten Vorwurf erklärt das Landratsamt: Die Bewirtschaftung der Verfügungsmittel des Ersten Bürgermeisters obliege Paul im Rahmen des Haushaltsansatzes. Diese stünden ihm ohne vorbestimmte Zweckbestimmung zur Verfügung. Eine Ermächtigung hierfür liege durch die vom Stadtrat beschlossene Haushaltssatzung vor. Die Unterstützung des Helferkreises Asyl sei letztlich keine Verschwendung von Steuergeldern, befindet das Landratsamt. Nach der Gemeindeordnung seien die Verschenkung und die unentgeltliche Überlassung von Gemeindevermögen unzulässig.
Das Gesetz sehe aber auch Ausnahmen vor: etwa bei der Erfüllung von Gemeindeaufgaben. Die von Paul geleistete Spende an den Helferkreis Asyl falle nach Einschätzung des Landratsamtes eben unter diesen Ausnahmetatbestand, da der Helferkreis Asyl die Kommune bei ihren Aufgaben unterstütze – der Integration und Förderung des Gemeinschaftslebens im Rahmen der Flüchtlingsproblematik.
Zum zweiten Vorwurf, der angeblichen Diffamierung der AfD durch den Bürgermeister, holt das Landratsamt in seiner Begründung weiter aus: Paul habe klar kommuniziert, dass die AfD-Veranstaltung der konkrete Anlass für seine Spende war, womit eine politische Meinungsäußerung vorliege. Auch ein Bürgermeister dürfe sich in seiner politischen Funktion aktiv am politischen Meinungskampf beteiligen, sofern er bei seinen Äußerungen die Grenzen des "sogenannten Sachlichkeits- und Neutralitätsgebots" einhalte.
Handlungen "im Rahmen"
Ebenso könne ein Bürgermeister sich am politischen Meinungskampf mit symbolischen Handlungen beteiligen, solange er die Ebene argumentativer Auseinandersetzungen nicht verlasse. Das bedeutet: Laut Bundesverwaltungsgericht müsse gewährleistet sein, dass die Vertreter anderer Meinungen weder ausgegrenzt noch gezielt diskreditiert werden. "Das Vorgehen von Bürgermeister Paul bewegt sich nach unserer rechtlichen Würdigung innerhalb dieses zulässigen Rahmens", beurteilt das Landratsamt. Paul habe mit der Spende symbolisch zum Ausdruck gebracht, dass er die AfD-Flüchtlingspolitik nicht durch die Überlassung von Räumlichkeiten für Parteiveranstaltungen unterstützen möchte. Dies habe er aber ohne Polemik kommuniziert.
"Ein willkürliches, unsachliches oder gar gegenüber der AfD herabwürdigendes Verhalten ist aus unserer Sicht nicht erkennbar", so das Landratsamt. Auch ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot sei nicht ersichtlich. "Die symbolische Handlung von Paul sowie die damit verbundene Kommunikation haben den Charakter einer Meinungsäußerung und nicht eines Appells oder einer gezielten politischen Beeinflussung von Bürgern zu Lasten der AfD", begründet die Pressestelle. Das Recht der AfD-Bundestagsfraktion, die Räumlichkeiten der Stadthalle als öffentliche Einrichtung zu nutzen, sei von Paul in keiner Weise in Frage gestellt worden.
Paul: Urteil so erwartet
Ein Unterlaufen dieses Zugangsrechts als Folge der getätigten Spende sei ebenfalls nicht festzustellen. Nichts anderes hatte auch Mario Paul erwartet. Für eine telefonische Stellungnahme war der Bürgermeister nicht zu erreichen. Die Pressestelle des Lohrer Rathauses antwortet: Paul sei davon ausgegangen, dass die Spende rechtlich nicht zu beanstanden sei, sonst hätte er das nicht so gemacht. "Selbstverständlich würde er auch heute den Helferkreis Asyl in Lohr mit einer Spende unterstützen. An seiner Wertschätzung für die wertvolle Arbeit der ehrenamtlich engagierten Menschen im Helferkreis hat sich nichts geändert", schreibt Pressesprecher Dieter Daus. Der weitere Rechtsweg stehe der AfD offen. Genau den wolle die AfD nun auch gehen, gibt Kurt Schreck in einer Stellungnahme an die Redaktion an.
Die Antwort des Landratsamtes auf die eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde weise die AfD mit aller Entschiedenheit zurück. Man erwarte "eine ernsthafte Prüfung unseres Antrages und eine erneute Bewertung dieses Vorgangs. Davon unabhängig behält sich der AfD-Kreisvorstand ausdrücklich vor, die gesamte Angelegenheit auch der nächsthöheren Dienststelle zugänglich zu machen", schreibt Schreck.
AfD: "Absichtlich vorgeführt"
Man stelle nicht in Abrede, dass "die Mieteinnahme von 200 Euro aufgrund der AfD-Veranstaltung am 6. April 2021 in der Stadthalle Lohr buchungsmäßig korrekt gehandhabt wurde". Dennoch sehe sich die AfD durch die Symbolik der Spende an den Helferkreis Asyl als "Rechtsstaatspartei, die eindeutig auf der Grundlage des Grundgesetzes steht, durch einen grünen Bürgermeister absichtlich vorgeführt", so der AfD-Kreisvorsitzende.
Das Landratsamt sieht auf Nachfrage keine Veranlassung, seine rechtliche Würdigung der Dienstaufsichtsbeschwerde zu revidieren. Sollte die AfD neue Sachverhaltsmomente vortragen, werde man auch diese prüfen. Der AfD bleibe es nun unbenommen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Regierung von Unterfranken gegen das Landratsamt Main-Spessart anzustrengen.
es geht hier um eine Dienstaufsichtsbeschwerde die die AfD an "Das Landratsamt" eingereicht hat.
Und meines Erachtens haben die zuständigen Mitarbeiter im LRA richtig entschieden.
Das Wort "wir" kommt im ganzen Artikel zudem überhaupt nicht vor.
Wieso wollen Sie denn eigentlich wissen "wer" da entscheiden "durfte"?
Was würden Sie denn mit dieser Erkenntnis anfangen wollen? ...
Es haben diejenigen sich mit der Dienstaufsichtsbeschwerde befasst die im LRA dafür vorgesehen sind!
Wer das ist spielt doch gar keine Rolle.
Ist "das LRA" unparteiisch?
Um es zu verdeutlichen, es geht um eine einsame Entscheidung eines einzelnen Bürgermeisters UND es geht um eine Behörde, die NEUTRAL urteilen sollte!