Ist der Angeklagte für sich und andere so gefährlich, dass eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie nötig ist? Mit dieser Frage hat sich derzeit das Würzburger Landgericht zu befassen. Ein 33-Jähriger, der schon zahlreiche Aufenthalte in psychiatrischen Krankenhäusern und geschlossenen Abteilungen hinter sich hat, hatte im Mai vergangen Jahres unvermittelt einen Pfleger des Lohrer Bezirkskrankenhauses brutal angegriffen. Der 28-jährige Pfleger hat einen Strafantrag gestellt. Der Täter leidet unter paranoider Schizophrenie und ist daher schuldunfähig. Eine vom Gericht um den Vorsitzenden Richter Thomas Schuster angeordnete dauerhafte Zwangsunterbringung steht daher im Raum.
Angefangen hat es mit Cannabis und Kokain
Ein Oberarzt des Lohrer Krankenhauses, der den 33-Jährigen seit gut 15 Jahren psychiatrisch behandelt, beschrieb ihn vor Gericht als einen Patienten, dessen Krankengeschichte durch eine regelmäßige Abfolge von stationären Aufenthalten in psychiatrischen Krankenhäusern, Entlassungen und Wiedereinweisungen gekennzeichnet ist. Anfangs habe seine Erkrankung in einem engen Zusammenhang mit dem Missbrauch von Drogen wie Cannabis und Kokain gestanden. Dies habe sich mit den Jahren verfestigt und schließlich zu einer chronischen Schizophrenie ausgewachsen. Eine Heilung der Erkrankung hält er nicht mehr für möglich. "Es gibt kein Weg zurück", stellte er vor Gericht fest. Es gehe nur noch darum, die Krankheit so "unter Kontrolle zu bringen", dass er sich und andere nicht gefährde.
Eine erste Zuspitzung seiner psychotischen Erkrankung war 2017/18 zu beobachten, als drei Vorfälle aktenkundig wurden. Schon damals wurde er vom Gericht jedoch als schuldunfähig eingestuft. Der Umzug in den Landkreis Aschaffenburg zu seiner Mutter habe sich, so der Oberarzt, zunächst stabilisierend ausgewirkt. Im Frühjahr 2021 kam es jedoch zu einem erneuten Schub. Im April 2021 randalierte er in der Wohnung seiner Mutter. Ein Nachbar schilderte als Zeuge, dass sich die Nachbarn, die schon seit längerem "verunsichert" fühlten, in ihren Wohnungen eingeschlossen hätten. Die Mutter habe bei einem Nachbarn Schutz gesucht. Auf Selbstgespräche des jungen Mannes seien oft Einsätze von Polizei und Rettungsdienst gefolgt.
Krankenpfleger bekam Faustschlag ins Gesicht
Auch nach seiner erneuten Unterbringung im Bezirkskrankenhaus Lohr war der 33-Jährige zunächst nicht zu bremsen: Nur wenige Tage später verletzte er einen Mitpatienten mit einem Faustschlag und einem Tritt gegen den Kopf so schwer, dass dieser eine Nasenbeinfraktur und beim Sturz einen Hüftbruch erlitt, der operiert werden musste. Schon im Mai folgte die nächste Attacke. Diesmal traf es den 28-jährigen Krankenpfleger, den er mit einem unvermittelten Faustschlag ins Gesicht niederstreckte. Nur das Eingreifen einer weiteren Person verhinderte wohl Schlimmeres. Laut Aussage des Pflegers hatte der Mann bereits zu einem Tritt von oben herab auf den Kopf ausgeholt. Bis heute leide er unter erheblichen Schlafstörungen. Psychologische Hilfe habe er nicht gesucht. "Ich habe mich dafür entschieden, das mit mir selber auszumachen", sagte er. Er habe sich in eine andere Station versetzen lassen, lebe weitgehend isoliert und gebe seine ganze Kraft in seine Arbeit.
Was besonders zu denken gab, war die aggressive und unvermittelte Art der Angriffe. Bei beiden Vorfällen schlug der 33-Jährige mit großer Kraft und ohne Vorwarnung zu. Eine Einsicht in seine Taten ist nicht zu erkennen. "Das Risiko, dass etwas wieder passiert, ist sehr hoch", so der Oberarzt. Gegenüber seiner Bezugstherapeutin, die ebenfalls vor Gericht aussagte, erklärte der 33-Jährige sein Verhalten damit, dass er ferngesteuert würde. Jemand habe ihm Metall in den Körper implantiert und ihn zu einem Cyborg gemacht. Er schlüpfe zudem in die Rolle anderer Person und spreche mit veränderter Stimme, berichtete sie. Hinzu kämen Momente großer Angst, in denen er suizidale Neigungen zeigt. Therapeutische Gespräche seien kaum und wenn, dann nur sehr kurz möglich.
Es sind zwei weitere Verhandlungstage angesetzt. Eine große Rolle wird dem hinzugezogenen Gutachter zukommen.