
Bei der Klärung des Mordes an der 19-jährigen Mezgin bewegt sich das Landgericht Aschaffenburg auf dünnem Eis: Ohne die Aussagen zweier Kronzeugen steht die Anklage gegen Mezgins Vater Hashem N. auf wackligen Beinen. Und nach Prozessbeginn Anfang März war unklar, ob der heute 17-jährige Halbbruder der getöteten Berufsschülerin und ihr 26-jähriger Freund vor Gericht erscheinen würden.
Dabei müsste das Gericht dringend vom Halbbruder des Mordopfers erfahren, welche seiner früheren Aussagen beim Untersuchungsrichter stimmt: Zwang sein Vater den damals 13-Jährigen im Mai 2017, seine Schwester zu töten? Oder tötete der jetzt angeklagte Hashem N. seine Tochter mit eigener Hand?
Angeklagt wegen Mordes und Mordversuchs
Der Syrer ist nur nur des Mordes, sondern auch wegen Mordversuchs an Mezgins damaligem Freund angeklagt. Doch dieser müsste jetzt bezeugen, dass Hashem N. auch ihn hatte umbringen wollen, was misslang.
Mezgin war 2015 mit Vater und Halbbruder aus Aleppo geflohen, vor dem Bürgerkrieg in Syrien. Zwei Jahre später wurde sie in ihrer neuen Heimat Aschaffenburg als vermisst gemeldet. Erst nach 18 Monaten wurde ihre Leiche gefunden - von Spaziergängern im Wald.
Vater Hashem flüchtete 2017 ohne Pass aus Aschaffenburg zur Familie seiner Ex-Frau nach Istanbul. Und er säße jetzt, vier Jahre später, noch immer nicht auf der Anklagebank, wenn ihn die Türkei nicht 2020 ausgeliefert hätte.
Sein zur Tatzeit 13-jähriger und damit strafunmündiger Sohn soll sich noch in der Türkei verstecken, vermutet die Kriminalpolizei. Mezgins Freund indes lebt in Deutschland, hielt sich laut Kripo aber aus Angst im Verborgenen.

Überraschende Aussage des 26-Jährigen
In der vergangenen Woche erschien überraschend der Rechtsanwalt Jens Goymann vor Gericht. Er kündigte an, Mezgins Freund als Nebenkläger im Prozess zu vertreten. Der 26-Jährige werde als Zeuge vor Gericht aussagen.
Tatsächlich erschien er am Freitag nun - sichtlich verängstigt - im Aschaffenburger Schloss. Dort findet angesichts der vielen Verfahrensbeteiligten aus Platzgründen coronabedingt der Mordprozess statt. Ein Polizist saß zu seinem Schutz hinter dem Zeugen, als er wesentliche Punkte der Anklage bestätigte.
Vier Wochen nach dem Verschwinden seiner Freundin habe ihn Mezgins Vater nachts am Floßhafen getroffen. Nach einem stundenlangem Gespräch habe Hashem N. plötzlich ein Messer gezückt und ihn angegriffen, so der 26-Jährige vor Gericht. Auf der Flucht habe er verzweifelt an eine Haustür geklopft, die ihm geöffnet wurde. Er sei haarscharf mit dem Leben davon gekommen.
Mezgins Freund im Zeugenstand: Keinen Geschlechtsverkehr gehabt
Besonders tragisch: Der angeklagte Vater, der in den konservativen Vorstellungen seiner syrischen Heimat lebte, soll laut Staatsanwaltschaft ausgerastet sein, weil er davon ausging, dass seine Tochter nicht mehr Jungfrau gewesen sei. Doch Mezgins Freund betonte am Freitag vor Gericht: Die 19-Jährige und er hätten keinen Geschlechtsverkehr gehabt.
Die 19-jährige Berufsschülerin selbst soll dies Vertrauten vor ihrem Tod anders erzählt haben. Auch ihre Mutter ging offenbar davon aus, dass ihre Tochter Geschlechtsverkehr gehabt hatte, berichtete ein Kriminalbeamter im Zeugenstand: Mezgins Mutter soll befüchtet haben, ihr Mann werde seine Tochter töten, wenn er dies erfahre. Sie soll heimlich einen Arzt gesucht haben, der Mezgins Jungfräulichkeit operativ wieder herstellen sollte.
Der Prozess wird fortgesetzt, ein Urteil wird Ende April erwartet.
Mein Hochachtung an die Türkei was die Auslieferung betrifft; ich denke so etwas ist aufgrund der momentanen Beziehungen der beiden Länder nicht unbedingt selbstverständlich.
Meine Hochachtung auch vor dem Freund der Tochter! Auch seine Aussagebereitschaft erscheint nicht selbstverständlich. Im Artikel wird gut seine Angst dargestellt. Eine Angst vor etwas vor das ihm kein deutsches Gericht schützen kann! Ganz abgesehen davon was er bereits am eigenen Leib erfahren musste!
Hoffentlich kann der Angeklagte zu einer hohen Strafe verurteilt werden! Reue wird nur schwer zu erwarten von jemanden sein der aus derartigen Beweggründen (Religion, Tradition) seine eigene Tochter tötet. Zumindest ein weltliches Gericht kann von so einem Fanatiker keine ernsthafte Reue erwarten.