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DEUTELBACH
VGH entscheidet über Deutelbacher Wälle
Undurchdringlich: Eine mittlerweile eingegrünte sogenannte Benjeshecke 2010 mit ihrem Erfinder Heinrich Benjes.
| Undurchdringlich: Eine mittlerweile eingegrünte sogenannte Benjeshecke 2010 mit ihrem Erfinder Heinrich Benjes.
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 |  aktualisiert: 30.08.2012 12:02 Uhr

Langwierig sind die Auseinandersetzungen zwischen Großgrundbesitzer und Tierfreund Dieter Dauth und verschiedenen Behörden. Langwierig ist auch der Rechtsstreit wegen der Einfriedung seines weitläufigen Geländes in Auras Weiler Deutelbach. Im Mai vor zwei Jahren bestätigte das Verwaltungsgericht Würzburg eine Abrissverfügung des Landratsamts Main-Spessart, wogegen Dieter Dauth Berufung einlegte. Die hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München im April dieses Jahres zugelassen.

Wann die Verhandlung angesetzt wird, ist noch nicht absehbar, teilte die Pressestelle des obersten bayerischen Verwaltungsgerichts der Main-Post auf Anfrage mit. Das kann Monate oder auch mehr als ein Jahr dauern. Bis dahin zumindest bleiben die 2009 errichteten Metallzäune und meterhohen und -breiten (mittlerweile eingegrünten) Totholzwälle, die sich weit um Dauths Birkenhof ziehen, stehen. Seit 1990 kauft sich der 63-jährige Kaufmann aus Frankfurt im 50-Einwohner-Weiler Deutelbach an der Landesgrenze zu Hessen ein. Nach eigener Aussage besitzt er 370 000 Quadratmeter mit zehn Gebäuden, was einem Drittel der Gemarkung entspricht.

Im August 2009 ließ das Landratsamt die kilometerlange ungenehmigte Zäunung einstellen und ordnete den Rückbau an. Des Weiteren untersagte die Behörde die Nutzung der Grundstücke als Freigehege oder für Zwinger zur Hundehaltung und verbot die Haltung von mehr als zwei Hunden im Wohn- und Nebengebäude. Damals sollten sich nach Aussage Dauths bis zu 40 Hunde auf dem Gelände befinden, nach Aussage der Gemeinde 57. Dieter Dauth klagte gegen die Anordnungen und Beschränkungen. Im Mai 2010 gab das Verwaltungsgericht Würzburg nach einem Ortstermin dem Landratsamt Recht, mit Ausnahme der Beschränkung auf zwei Hunde.

Die Berufung gegen das Verwaltungsgerichtsurteil begründet der Frankfurter Rechtsanwalt Adam Rosenberg mit neun Punkten, darunter Verfahrensmängeln. Außerdem bestreitet er, dass es sich bei den Totholzwällen um bauliche Anlagen handelt, sondern vielmehr seien es ökologisch wertvolle sogenannte Benjeshecken.

Wallanlage: Mehrere Kilometer durchziehen Totholzwälle (Benjeshecken) die Deutelbacher Landschaft. Dieter Dauth hat damit etwa ein Drittel der Gemarkung eingefasst. Das verstoße unter anderem gegen den nach der Verfassung zu gewährenden freien Zugang zur Natur, urteilten Würzburger Richter 2010. Dagegen hat Dauth Berufung eingelegt.
Foto: Michael Fillies | Wallanlage: Mehrere Kilometer durchziehen Totholzwälle (Benjeshecken) die Deutelbacher Landschaft. Dieter Dauth hat damit etwa ein Drittel der Gemarkung eingefasst.
 
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