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Marktheidenfeld
Meinung: Die Entscheidung zum Wonnemar macht Hoffnung
Dass trotz aller Erfolge vor Gericht das Marktheidenfelder Schwimmbad noch nicht geöffnet ist, ist schwer zu verstehen. Das jetzige Urteil macht aber Hoffnung, findet unsere Autorin.
Noch kann noch immer nicht gebadet werden im Wonnemar. Doch mit der jüngsten Entscheidung des Landgerichts Würzburg kommt die Stadt der Wiedereröffnung des Bades einen Schritt näher.
Foto: Silvia Gralla | Noch kann noch immer nicht gebadet werden im Wonnemar. Doch mit der jüngsten Entscheidung des Landgerichts Würzburg kommt die Stadt der Wiedereröffnung des Bades einen Schritt näher.
Katrin Amling
 |  aktualisiert: 10.01.2025 02:34 Uhr

Auch wenn der Marktheidenfelder Bürgermeister sich nur vorsichtig über das Urteil zum Wonnemar freut und der Anwalt der 0815 GmbH gleich eine weitere Klage ankündigt: Die Nachricht, dass der Betreiber das Schwimmbad herausgeben muss, ist ein Grund zur Freude. Nach der eher vorsichtigen Entscheidung des Gerichts zu den Pflichten des Betreibers von vor zwei Wochen, ist das jetzige Urteil wohltuend klar. Es zeigt, dass die Spielchen von Interspa auf Dauer keinen Erfolg haben.

Denn die Hängepartie zehrt an den Nerven aller Beteiligten. Vor allem bei den Marktheidenfeldern ist das Verständnis aufgebraucht. Wie soll man auch verstehen, dass die Stadt ständig vor Gericht gewinnt und das Schwimmbad trotzdem nicht öffnet? Der Glauben an unser Rechtssystem wird mit der Entscheidung wieder ein Stück weit gestärkt. Ob Interspa doch wieder etwas einfällt, um die Herausgabe herauszuzögern, weiß niemand. Doch der Raum für rechtliche Schlupflöcher wird immer kleiner.

 
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