
Für Naturliebhaber ist es eine Freude. Der Biber hat im Stadtbereich von Marktheidenfeld zwischen Würzburger Straße und Staufenbergring mit Dämmen den Erlenbach aufgestaut. Dadurch verbreitet sich das Bett zum Auwald, der Bach bildet Kaskaden, es sind Tümpel entstanden, die wiederum anderen Tieren als Lebensraum dienen.
Doch was dem einen eine Freude ist, ist dem anderen ein Leid. Der Weg zu den neben der Würzburger Straße gelegenen Stallungen und dem Heulager des Marktheidenfelders Stefan Krebs wird dadurch überschwemmt. Er hatte daher einen Antrag an die Stadt gestellt, für die Zugänglichkeit seiner Grundstücke zu sorgen. Krebs hält dort im landwirtschaftlichen Nebenerwerb zwei Pferde.
Am Dienstag begutachtete der Bauausschuss von Marktheidenfeld daher die Lage vor Ort. Es wurde einstimmig entschieden, dem Antrag von Stefan Krebs auf Bau eines öffentlichen Flurwegs nicht stattzugeben. Auf Vorschlag von Bürgermeister Thomas Stamm will die Verwaltung aber prüfen, ob die Festigkeit des Weges durch eine Aufschüttung von Schotter verbessert werden kann. Für eine Anlage eines Flurwegs fehle das öffentliche Interesse, war sich das Gremium einig. Und rein aus Gefälligkeit dürfe die Stadt nicht handeln.
Bauamtsleiter Andreas Burk hatte zuvor drei Möglichkeiten aufgezeigt, wie man das Problem lösen könnte, wenn man wollte. Das Bauamt empfahl aber auch eine Ablehnung. Sein erster Vorschlag war die Anlage eines Flurwegs. Dazu aber wäre der Erwerb von überwiegend in Privatbesitz befindlichen Grundstücken nötig. Nur der vordere Teil des Weges ist im Besitz der Stadt.
Biber baut Damm schnell wieder auf
Die zweite Möglichkeit wäre, die Biberdämme abzutragen. Das bedürfe allerdings der Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde, denn Biberdämme sind streng geschützt. Diese Lösung wäre vermutlich nicht von langer Dauer, denn die Erfahrung zeigt, dass es den Bibern schnell gelingt, die Dämme wieder aufzuschichten. Zudem sieht das Bauamt die freie Entfaltung des Bibers in diesem Bereich aus ökologischen Gründen positiv, so Burk.

Ein neuer Zugang zu dem Anwesen wäre die dritte Möglichkeit. Da dies für landwirtschaftliche Maschinen von der Würzburger Straße nicht möglich ist, müsste dieser Zugang von der anderen Seite des Erlenbachs erfolgen, was wiederum den Bau einer Brücke nötig macht. Damit war auch dieser Vorschlag erledigt und scheiterte an der Verhältnismäßigkeit. Schließlich ist die Stadt nicht verpflichtet, allen Bürgern einen Zugang zu ihren landwirtschaftlichen Grundstücken zu verschaffen.
Beim Lokaltermin dabei war der Antragssteller Stefan Krebs und auch er kam zu Wort. Er begrüßte die Rückkehr des Bibers, bat aber um Verständnis für seine Lage. Bei Regen seien die Überschwemmungen noch viel schlimmer, als die Stadträte dies derzeit vorfinden würden. Ein Zutritt zu seinen Grundstücken sei nicht möglich.
Schotter auf den Weg
Das Bauamt will nun prüfen, ob eine grobe Aufschotterung des häufig überschwemmten Teilstücks des Weges eine Lösung ist. Dies könne unter moderatem Kostenaufwand erfolgen, so Stamm. Da es auch einen Wasserdruck vom Hang gibt, müsste das Teilstück verrohrt werden, damit das Wasser abfließen kann. Für die im Privatbesitz befindlichen Flächen muss Stefan Krebs selbst eine Lösung finden, um zu seinen Grundstücken zu kommen.
Krebs sieht zwar ein öffentliches Interesse als gegeben an, denn auch die Stadt muss seiner Ansicht nach mit schweren Maschinen zum Erlenbach gelangen, schließlich ist sie für die Pflege zuständig. Doch sollte der Weg wie geplant aufgeschottert werden, wäre er damit einverstanden.
Wollen wir den wirklich die Natur bewusst zerstören. Was passiert eigentlich? Werden hier elementare Interessen zerstört.
Wenn wir hier nicht schaffen Alternativen zu generieren, ist die Natur dem Ausverkauf preisgeben. Ist das die Lösung?
Es gäbe noch mehr Lösungen.
1. Die UNB und der BN legen ein Konto an und kommen je zur Hälfte für Schäden, die der Bieber anrichtet auf!
Hier wären alle Bürger (UNB) an den Kosten beteiligt und die, denen es eine Freude ist eben ein bisschen mehr!
2. Wir leben mit dem Biber, dann aber mit allen Konsequenzen!
Kein Eingreifen mehr auf Kosten der Gemeinden die für Gewässer 3. Ordnung zuständig sind!
Das heißt, aber auch keine Verpflichtung seitens des WWA oder LRA.
3. Wir entnehmen den Biber!
Genau genommen hat der Biber in unserer Kulturlandschaft nichts verloren.
Wenn man sieht, mit welcher Geschwindigkeit sich Biber vermehren muss man erst Recht aufpassen, dass er nicht noch mehr Schaden anrichtet (oder Nr.1 tritt ein).
Der Biber hat nur sich selbst im Sinn, er schert sich einen Dregg um ökologisch wertvolle Streuobstwiesen und Biotope.
Tja hier wieder Nr. 2.
Ein Schutz der Obstbäume mit Draht oder sonstige Maßnahmen?