
"Nur wegen dem einen blöden Fahrchip", ärgerte sich eine 46-jährige Schaustellerin in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Gemünden. Sie und ein 38 Jahre alter Besucher der Lohrer Festwoche waren dort am 5. August 2023 aneinander geraten.
Jetzt wurde die Schaustellerin wegen Körperverletzung in einem minderschweren Fall und wegen Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe von 9750 Euro verurteilt.
"Da haben sich zwei Personen nicht ordnungsgemäß verhalten" - Mit diesen Worten machte Strafrichter Sven Krischker deutlich, dass sich die angeklagte Schaustellerin, aber auch der geschädigte Festbesucher nicht so verhalten haben, wie es sich gehört. Sehr kritisch sah der Richter auch, dass der Familienvater im Beisein seines vierjährigen Sohnes deutlich alkoholisiert war.
Männer verbrachten die Zeit im Festzelt
Doch der Reihe nach: Die Familie des Geschädigten hatte mit Freunden die Spessartfestwoche in Lohr besucht. Nach dem Festumzug ließen sie sich im Festzelt nieder. "Die Oktoberfeststimmung hat mir nicht zugesagt", sagte die 39 Jahre alte Ehefrau des Mannes. Deshalb sei sie mit ihrem Sohn und einer Freundin ins Hotel gegangen. Die Ehemänner blieben hingegen im Festzelt.
Gegen 16 Uhr trafen die Frauen wieder bei ihren Ehemännern ein, um gemeinsam den Heimweg anzutreten. Da der Vierjährige einmal mit dem Autoscooter fahren wollte, kaufte die Frau an der Kasse einen Chip. Zu Beginn einer neuen Fahrrunde will der Familienvater den Chip in das Fahrzeug eingeworfen haben, ohne dass sich dieses sich in Bewegung setzte. Wütend sei der kräftig gebaute Mann dann hingegangen, habe das rund 600 Kilogramm schwere Fahrzeug an einer Stelle angehoben und mehrmals auf den Boden fallen lassen, so die Zeugenaussagen. Der 38-Jährige selbst behauptete, nur auf den Einwurfschlitz des Scooters gehauen zu haben, damit der Chip reinfalle
Eingefallene Scheibe verletzte Schaustellerin und ihre Tochter
Erbost soll der Festbesucher dann zum Kassenhäuschen gelaufen sein und soll zunächst mit der Faust auf den Tresen geschlagen haben, bevor er gegen die zum Schutz vor Corona angebrachte Plexiglasscheibe vor der Sprechluke geschlagen haben soll. Die Scheibe fiel in das Kassenhäuschen, wo sie die Schaustellerin an der Unterlippe traf und anschließend ihre neben ihr sitzende Tochter an der Hand verletzte.
Sofort wollte der Mann den Bereich verlassen, wurde jedoch von Augenzeugen daran gehindert. Diese hatten die Lautsprecherdurchsage der Schaustellerin mit dem Ruf nach Polizei und Security mitbekommen. Die Schaustellerin hatte in der Zwischenzeit ihren Kassenbereich verlassen und war mit einem Schlagstock bewaffnet auf den Mann zugerannt.
"Nur einen Schlag an den Kopf", und den nicht einmal sehr fest, hat der Zeuge, der die Situation am genauesten geschildert hat, beobachtet. Die Frau soll mit dem Stock gegen das Gesicht des renitenten Gastes geschlagen, ihn dabei an der Nase und der Hand getroffen haben. Weitere Verletzungen hat der Mann bei der Behandlung im Lohrer Krankenhaus auch nicht angegeben. Vier Tage nach dem Vorfall hat er sich jedoch noch wegen einer Prellung des Augapfels in ärztliche Behandlung begeben.
Geschädigter reagierte vor Gericht aggressiv
Während die Schaustellerin vor Gericht Reue zeigte und ihr Verhalten bedauerte, trat der von ihr verletzte Mann, der zum Tatzeitpunkt über 1,2 Promille intus hatte, weniger einsichtig auf. Auf die Frage des Verteidigers nach seinen allgemeinen Trinkgewohnheiten, wurde er sogar verbal aggressiv, bevor ihn Richter Krischker zur Ordnung rief.
Eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten für die Angeklagte forderte die Staatsanwältin. Eine Geldstrafe, die unterhalb von 90 Tagessätzen liegt, war der Vorschlag des Verteidigers. Die Schaustellerin hatte keinen eigenen Strafantrag gegen den Mann gestellt. 150 Tagessätze zu 65 Euro lautete schließlich das noch nicht rechtskräftige Urteil von Richter Krischker.
Die Krux mit dem Schlagstock und die Situation, die eigentlich vorbei war.
Da kommst Du an einer Strafe nicht vorbei.
"Während die Schaustellerin vor Gericht Reue zeigte und ihr Verhalten bedauerte" ist normalerweise ein Strafmilderungsgrund und dass der Mann aus Sicht der "Täterin" für sie wohl eine Bedrohung darstellte, schlägt sich in diesem Urteil auch nicht nieder.
Unterm Strich leider ein "Freibrief" für besoffene Gewalttäter bzw. gewalttätige Säufer.
Und es ist (zum Glück) verboten, seinen Mitmenschen mit Stöcken auf den Kopf zu schlagen, nur weil die vorher frech waren. Im Moment des Angriffs hätte sie sich natürlich wehren dürfen.
Hätten die beiden Strafantrag gegen ihn gestellt, gäbe es auch ein Verfahren gegen ihn. Vielleicht läuft ja sowieso eines.
1,2 Promille nachmittags um vier
im Beisein des Kindes
und auch allgemein eher ein Rambo
also für mich ist das Urteil NICHT
im Namen des Volkes