Drei Werktage vor Silvester dürfen Feuerwerkskörper in Deutschland verkauft werden. Angezündet werden dürfen die Raketen und Böller laut dem Sprengstoffgesetz jedoch nur an Silvester und Neujahr, also am 31. Dezember und am 1. Januar. Doch selbst an diesen Tagen dürfen die Feuerwerkskörper nicht überall im Landkreis angezündet werden.
Laut dem Sprengstoffgesetz ist es verboten, in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, pyrotechnische Gegenstände anzuzünden.
Lohr hat eine Verbotszone in der Altstadt und um die Valentinuskapelle
In Lohr gibt es ein "absolutes Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern" in der Lohrer Altstadt und im Umfeld der Valentinuskapelle, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Altstadtbereich ist durch die Straßen Ottenhofstraße im Norden, Gerber- und Färbergasse im Süden, Obere Schlossgasse im Westen und dem Seeweg im Osten begrenzt.
In Rothenfels und Marktheidenfeld darf wegen Fachwerkshäusern nicht in der Altstadt geböllert werden
Über das Mitteilungsblatt der Stadt Rothenfels informiert Bürgermeister Michael Gram, dass im Altstadtbereich in Rothenfels aufgrund der Fachwerkhäuser keine Feuerwerkskörper angezündet werden dürfen. In Gemünden, Karlstadt und Arnstein gibt es keine besonderen Regeln zu Silvester, die über das Sprengstoffgesetz hinausgehen, heißt es auf Nachfrage.
Keine "eigens eingerichtete Verbotszone" gibt es auch in Marktheidenfeld, schreibt Pressesprecher Marcus Meier. Allerdings gibt es im gesamten Altstadtbereich zwischen der Luitpoldstraße und dem Mainufer sowie der Mainbrücke und dem Lohgraben Fachwerkhäuser, in deren Nähe das Böllern und Feuerwerk verboten ist, so Meier.
Auf Tiere Rücksicht nehmen und auf Kennzeichnung achten
Außerdem bittet Meier darum, auf Tiere Rücksicht zu nehmen und nicht in der Nähe von Tierställen zu böllern. Es drohen Strafverfahren und schwere Verletzungen, wenn Feuerwerkskörper verwendet werden, die keine BAM- bzw. CE-Kennzeichnung besitzen.