Die Silvesterfeierlichkeiten stehen bevor. Die Stadt Schweinfurt erinnert in einer Pressemitteilung an das bestehende Abbrennverbot von Feuerwerk im Kernbereich der Schweinfurter Innenstadt. Grund für das von der Stadt mit einer Allgemeinverfügung im November 2020 erlassene Verbot ist der Schutz des denkmalgeschützten Alten Rathauses, das aus dem Jahr 1572 stammt und als eines der bedeutendsten Renaissancegebäude Süddeutschlands gilt. Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf und damit auch für den Jahreswechsel 2023/24.
Die Stadtverwaltung weist deshalb darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (handelsübliches Silvesterfeuerwerk wie Knaller, Raketen, Böller etc.) am 31. Dezember 2023 und am 1. Januar 2024 ganztägig in folgendem Bereich verboten ist:
Markt, Rückertstraße bis einschließlich der Einmündung Linsengasse, Brückenstraße bis einschließlich der Einmündung Judengasse, Metzgergasse zwischen Spitalstraße und einschließlich der Kreuzung Judengasse, Judengasse zwischen Brückenstraße und einschließlich der Kreuzung Metzgergasse (einschließlich Platz hinter dem Rathaus), Rathausinnenhof.