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Karlstadt
Main-Spessart: Kreisräte streiten wieder über die B26n
Armin Beck wirft der Landrätin Versäumnisse vor. Das Landratsamt widerspricht. Alexander Hoffmann attackiert die Bürgerinitiative gegen die B26n.
Bauabschnitt 1 der B26n reicht bis Müdesheim.
Foto: Grafik: Jutta Glöckner | Bauabschnitt 1 der B26n reicht bis Müdesheim.
Markus Rill
Markus Rill
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:42 Uhr

Grünen-Kreisrat Armin Beck aus Karlstadt, stellvertretender Vorsitzender der Bürgerinitiative gegen den Bau der B26n, wirft Landrätin Sabine Sitter (CSU) Versäumnisse vor. In der Sitzung des Ausschusses für Landkreisentwicklung, Mobilität und Digitalisierung am Donnerstag fragte Beck, warum die Landrätin nicht über das aktuelle Planfeststellungsverfahren zur geplanten Bundesstraße informiere. 

Sitter war von der Frage überrascht und erklärte zunächst, sie stehe der B26n grundsätzlich positiv gegenüber. In der Ausschusssitzung äußerte sie sich nicht konkret zum Planfeststellungsverfahren oder Einwendungen des Landratsamts. Beck erklärte, selbst die Stadt Karlstadt habe eine Einwendung erhoben, obwohl Bürgermeister Michael Hombach und die Stadtratsmehrheit für den Bau der Straße seien.

Beck: "Interessen des Landkreises verletzt"

In einer anschließend verschickten Stellungnahme Becks heißt es, die aktuelle Planung verletze "wesentliche Interessen des Landkreises", unabhängig davon, ob die B26n befürwortet oder abgelehnt werde. Die Bildung eines Bauabschnittes von Arnstein bis Müdesheim ohne eine gemeinsame Genehmigung bis Karlstadt führe zu einer deutlich längeren Belastung während der Bauphase. Für die Werntalgemeinden von Müdesheim bis Karlstadt gehe es teilweise um bis zu 2000 Fahrzeuge pro Tag.

Zudem fehle im Planfeststellungsverfahren, dass eine Ertüchtigung des nachgeordneten Straßennetzes bereits mit dem ersten Bauabschnitt angegangen werde. Beck verweist auf die Verkehrsuntersuchungen der Straßenbauamtes, die eine erhebliche Mehrbelastung des nachgeordneten Straßennetzes schon durch den beantragten ersten Bauabschnitt voraussagen. 

Landratsamt war ins Verfahren eingebunden

Einen Tag darauf antwortet das Landratsamt Main-Spessart in einer Stellungnahme auf Becks Vorwürfe: "Das Landratsamt wurde als Träger öffentlicher Belange im Planfeststellungsverfahren beteiligt. Nach Einbeziehung der Fachstellen erfolgte dann eine Stellungnahme."

Weiter heißt es in der Mail aus der Pressestelle des Landratsamts: "Wir haben uns gewundert, dass Herr Kreisrat Beck das Thema im gestrigen Ausschuss zur Sprache gebracht hat." Als stellvertretender Vorsitzender der BI sowie als Karlstadter Stadtrat hätte ihm die Möglichkeit Einwendungen zu erheben, sicherlich bekannt sein müssen, wie auch die Tatsache, dass die Frist dafür bereits am 12. November abgelaufen ist.

Die Demonstranten setzten sich für den Erhalt von Boden und Natur ein, die durch den Bau der B26n bedroht werden. 
Foto: Thomas Josef Möhler | Die Demonstranten setzten sich für den Erhalt von Boden und Natur ein, die durch den Bau der B26n bedroht werden. 

Die Geschäftsordnung des Kreistages gestattet den Kreisräten, schriftlich Anträge zu stellen, die in einer Kreistagssitzung behandelt werden sollen. Ein derartiger Antrag – der auch schon konkrete Einwendungen hätte beinhalten können – sei weder von Beck noch von anderen Kreisrätinnen oder Kreisräten gestellt worden. Zudem hätte in diversen Kreistags- und Ausschusssitzungen im September und Oktober die Möglichkeit bestanden, das Thema anzusprechen. 

Hoffmann wettert gegen die Bürgerinitiative

Der Bundestagsabgeordnete Alexander Hoffmann wendet sich in einer Stellungnahme gegen die von der Bürgerinitiative gegen den Bau der B26n erhobenen Einwände: "Wer ernsthaft behauptet, die B 26n wäre plötzlich verfassungswidrig, der hat eine völlig abwegige Rechtsauffassung." Die Argumentation, der Bundesverkehrswegeplan sei vor Verabschiedung nicht auf die Klimaschutzziele überprüft worden, sei nicht fundiert, schreibt der Jurist. Denn: "Der Bundesverkehrswegeplan wurde im Jahr 2016 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Das Klimaschutzgesetz wurde erst 2019 verabschiedet."

Hoffmann, Befürworter des Straßenbau-Projekts, meint: "Auch bei einem mittlerweile emotionalisierten Projekt wie der B 26n sollte die Argumentation sachlich-seriös bleiben. Billige Nebelkerzen verhindern eine sachliche Debatte, bringen die Region nicht weiter und die Menschen nicht näher zusammen."

 
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  • e.max.s@t-online.de
    Landratsamt war ins Verfahren eingebunden

    ... "Das Landratsamt wurde als Träger öffentlicher Belange im Planfeststellungsverfahren beteiligt. Nach Einbeziehung der Fachstellen erfolgte dann eine Stellungnahme."
    ...

    Mich würde interessieren was in dieser Stellungnahme steht.
    Kein Wort darüber zu lesen!
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  • 2robinia@gmx.de
    Herr Hoffmann, selbst der BVWP wurde 2016 schon negativ beurteilt durch das Umweltbundesamt!
    Das kommt nicht plötzlich! PolitikerInnen haben einfach die Augen zu gemacht.
    https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/dokumente/stellungnahme_des_umweltbundesamtes_zum_entwurf_des_bundesverkehrswegeplans_2030_mit_umweltbericht.pdf
    KLIMASCHUTZ jetzt!
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  • rauch.reinhard@t-online.de
    Ein heute eingereichter Bauantrag muss den aktuellen Gesetzen entsprechen. Die Planfeststellung entspricht dem Genehmigungsverfahren des Bauantrags. Nur weil die B26n ein altes Projekt ist, kann doch nicht altes Recht gelten. Wenn man sich an der Sachlichkeit von Herrn MdB Hoffmann orientiert müsste die Frage lauten: Hat sich Herr MdB Hoffmann im Nebel seiner eigenen B26n-Dunstglocke verirrt, in der er seit Jahren gefangen ist?
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  • bertgs
    Herr Hofmann, sie sind auf dem falschen Weg. Da hat Herr Beck recht. Nein zur B26n.
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  • bertgs
    Herr Hofmann, die sind auf dem falschen Weg. Sie müssen noch was von Herrn Beck lernen. Nein zu B26n.
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  • Franken48
    Herr Hofmann Sie sind auf dem richtigen Weg. Das muss Herr Beck noch lernen. Ja zur B26n
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  • kretzers
    Hoffmann ... nicht Hofmann.
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