Man möchte meinen, jedes Argument pro/contra B26n sei inzwischen ausgetauscht. Seit Jahrzehnten plant das Staatliche Bauamt in Würzburg stellvertretend für den Bund am Konzept dieser Bundesstraße herum, die die Autobahn 7 im Osten mit der Autobahn 3 im Westen des Landkreises Main-Spessarts verbinden sollte. Die neue Straße sollte zudem das Werntal vom Schwerlastverkehr entlasten.
Genauso alt wie diese Planungen ist die Kritik an ihnen: unnötige Versiegelung, Kostenexplosion, Zunahme des Verkehrs in vielen Teilen Main-Spessarts, die nicht das Werntal sind. Keine Woche ist es her, da lief die Frist für solche Einwendungen zur Planung des ersten Abschnitts zwischen Arnstein und Müdesheim (Lkr. Main-Spessart) aus.
Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz stellten die Bürgerinitiative gegen die B26n und der Bund Naturschutz am Dienstagmorgen nun noch einmal ihre Einwendungen vor. Eine Rechtsprüfung hat nun noch einmal ein neues Argument ergeben. Und das hat es in sich: So bezeichnete der zuständige Rechtsanwalt Eric Weiser-Saulin die aktuellen Pläne der B26n als nicht genehmigungsfähig – und in Teilen sogar als verfassungswidrig.
Fehlende Gutachten
Nun muss man sagen, dass die Möglichkeit, im Planfeststellungsverfahren Einwände einzubringen, genau dazu dient, die Behörde auf Fehler in der Planung aufmerksam zu machen, damit sie diese beheben kann.
Insgesamt elf Versäumnisse hat Weiser-Saulin in den Unterlagen zur B26n entdeckt. Ein paar Beispiele: Die Aufteilung des Baus in vier Abschnitte, von denen nur zwei finanziell gesichert seien, widerspreche diametral den Anforderung des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach müssten Teilabschnitte eine selbstständige Verkehrsfunktion haben. Dies sei bei der B26n nicht gegeben. Dem Gesamtvorhaben dürften auch keine "unüberwindlichen Hindernisse" entgegenstehen, zu denen er Arten-, Gebiets- und Grundwasserschutz zählt.
Trotzdem: Ein Verstoß gegen die Verfassung hat da ein anderes Gewicht. Woher kommt er also?
Hintergrund ist das vom Bund vor zwei Jahren verabschiedete Klimaschutzgesetz. Das regle, dass das alle Pläne auf die dorthin vereinbarten Klimaschutzziele hin überprüft würden. Bei dem Bundesverkehrswegeplan sei dies nicht passiert. Deshalb hätte es bei der Planung der B26n passieren müssen. Doch auch hier fehle das Gutachten dazu. "Wenn die Planungen so weitergehen, ohne sie zu aktualisieren, sehen wir hier einen Verstoß gegen die Verfassung", erklärte Weiser-Saulin.
Hervorgerufene CO2-Emissionen, die Auswirkung auf die Minderungsziele der Bundesregierung und die Bedeutung für das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens: "Diese Planungen sagen nichts darüber aus", so Weiser-Saulin. "Der Staat muss aber sein Vorgehen an den Zielen des Klimaschutzgesetzes orientieren."
Dabei reiche es nicht, die geforderten Gutachten nachzureichen. Die Planung müsste daraufhin überarbeitet und öffentlich noch einmal ausgelegt werden. "Ich glaube nicht, dass es leicht wird, da einfach so nachzubessern", so Weiser-Saulin.
Wenn das Staatliche Bauamt die Planung weiter so belassen würde, so kündigten die Beteiligten schon mal den Rechtsweg an. Weiser-Saulin verwies dabei auf ein Urteil von diesem Jahr, mit dem das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung zwang, große Teile des Klimaschutzes vorzuziehen, um folgende Generationen nicht zu stark mit den Folgen der Klimakrise zu belasten. Sollten alle bundesweiten Straßenbauvorhaben wie geplant umgesetzt werden, so argumentierte Weiser-Saulin, "dann würde es bis 2030 diesen Einfluss nicht mehr geben, im Verkehrssektor etwas zu sparen".
Bund Naturschutz fordert Moratorium für Straßen
Steffen Jodl, Regionalreferent des Bund Naturschutz, forderte mit Blick auf die aktuellen Sondierungsverhandlungen deshalb ein Moratorium für alle Bundesstraßen. Armin Beck, stellvertretender Vorsitzender der Bürgerinitiative gegen die B26n, forderte Änderungen in der Straßenverkehrsordnung. Noch immer dürften Kommunen keine Tempo-30-Zonen ausweisen, noch immer könne man manche Bundesstraßen nicht für Schwerlastverkehr sperren (in diesem Fall die B26). Beck: "Mit diesen Maßnahmen ist den Betroffenen schneller geholfen und billiger ist es auch noch."
an der Notwendigkeit nichts! Wer mit dem Lastenfahrrad täglich vom Maintal z.B. täglich vom Maintal auf die Fränkische Platte fahren will kann das ja bis ins höhere Alter tun.
Wo sind denn eigentlich ihre Argumente?
Seit Jahren nur immer das gleiche Gelaber.