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Mittelsinn
Landratsamt Main-Spessart begrüßt im Streit um Christbaumflächen in Mittelsinn einen Runden Tisch
Der Landkreis nimmt Stellung zur Anhörung im Landtag und betont: Mit den aktuellen Vorgaben gebe es für die Naturschutzbehörde keine Möglichkeit, die Christbaumflächen zu genehmigen.
Die Christbaum-Kulturen (im Bild) von Uwe Klug in Mittelsinn stehen zum Teil auf sogenannten Freihaltungsflächen. Damit er seinen Betrieb fortführen kann, müsste der Landschaftsplan geändert werden. (Archivbild)
Foto: Michael Fillies | Die Christbaum-Kulturen (im Bild) von Uwe Klug in Mittelsinn stehen zum Teil auf sogenannten Freihaltungsflächen. Damit er seinen Betrieb fortführen kann, müsste der Landschaftsplan geändert werden. (Archivbild)
Bearbeitet von Carolin Schulte
 |  aktualisiert: 09.02.2024 13:47 Uhr

Wo dürfen in Mittelsinn (Lkr. Main-Spessart) Christbäume angebaut werden und wo nicht? Mit dieser Frage beschäftigte sich in dieser Woche der Landtag in München. Christbaum-Anbauer Uwe Klug und einige seiner Kollegen haben ihre Bäume auf Flächen stehen, die nach den Vorgaben des Landschaftsplans der Gemeinde Mittelsinn frei von Christbäumen sein müssten. Die Anbauer schlugen einen Flächentausch vor, die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Main-Spessart lehnte diesen jedoch bisher ab.

Der Landtagsausschuss regte nun an, den Landschaftsplan der Gemeinde zugunsten der Christbaum-Anbauer zu ändern. Bei der Anhörung hatte Petitionsleiter Alexander Flierl (CSU) wenig Gutes über die Behörden im Landkreis Main-Spessart zu sagen. Bayern brauche keine "Verhinderungsbehörden", kritisierte er.

Das Landratsamt nimmt nun zum Ergebnis der Anhörung in München Stellung. Die Einberufung eines Runden Tischs, den der Landtagsausschuss vorgeschlagen hatte, begrüße man ausdrücklich. "Wir sind lösungsorientierten Gesprächen gegenüber aufgeschlossen und haben diese bereits selbst angeregt", heißt es in der schriftlichen Stellungnahme.

Landratsamt: Mit bestehendem Landschaftsplan gibt es keinen Spielraum

Grundsätzlich sei festzustellen, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Karlstadt (Lkr. Main-Spessart) die zuständige Genehmigungsbehörde für die Anlage von Christbaumkulturen ist. In dieses Genehmigungsverfahren sei die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Main-Spessart als Fachbehörde eingebunden.

Weil Teile der von Klug genutzten Flächen im Landschaftsplan als Freihaltungsflächen eingestuft sind, bestehe für die Untere Naturschutzbehörde derzeit kein Spielraum, die Christbaumkulturen auf diesen Flächen zu genehmigen, heißt es in der Mitteilung weiter. Das hatte auch Flierl in der Anhörung klargestellt.

Der Landkreis gehe nun davon aus, dass an einem Runden Tisch zeitnah "gemeinsam Lösungen für eine Änderung des gemeindlichen Landschaftsplans gefunden werden können". Die Planungshoheit dafür liege bei der Gemeinde Mittelsinn. Der Landkreis stellt jedoch auch noch einmal klar: "Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde sind möglichst gleichwertige Ausgleichsflächen für die bis dato ausgewiesenen Freihaltungsflächen zu finden."

 
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