
Der Südtrakt des Gesundheitszentrums ist fertiggestellt, bald ziehen die Beschäftigten des Gesundheitsamts vom Hauptgebäude aus dorthin um. Dafür kommen ein neuer HNO-Arzt und ein Hörakustikgeschäft ins Haupthaus. Letztlich bleibt im gesamten Komplex nur eine Praxis frei. Genug Beschäftigte und Besucher, um das Parkhaus zu füllen – doch das bleibt das Sorgenkind der Betreiber.
Kritik von Parkhaus-Nutzenden gab es bereits zur Parkschein-Regelung. So muss schon zu Beginn des Parkens die Dauer festgelegt werden und es kann nicht zum Ende hin der fällige Betrag am Automaten beglichen werden. Mit einer Park-App ist es nun allerdings möglich, die Parkdauer nachträglich anzupassen. Belegt ist es nicht, aber einige Patienten und Patientinnen sollen den gegenüberliegenden Parkplatz auf dem ehemaligen Siligmüller-Gelände nutzen. Alles in allem wird das Parkhaus nicht gut angenommen – und jetzt parken auch die Beschäftigten des Gesundheitsamts auf einer Schotterfläche daneben statt darin.
Projektentwickler Alexander Weigand von der Beethovengruppe und Allgemeinarzt Johannes Kromczynski äußerten zuletzt Unverständnis über die neu geschaffene Schotterfläche. Weigand ist Geschäftsführer der Gesundheitszentrum Karlstadt GmbH, Kromczynski hält daran eine Beteiligung. Das Parkhaus mussten sie laut Stellplatzsatzung der Stadt Karlstadt schaffen.

Das Landratsamt bestätigt, dass 126 Stellplätze laut Satzung der Stadt Karlstadt erforderlich waren und 175 geschaffen wurden. Das Parkdeck sei Eigentum des Gesundheitszentrums, das Stellplätze gegen Parkgebühren vermietet. Es stehe den Mitarbeitenden des Gesundheitsamts frei, diese kostenpflichtigen Parkplätze zu nutzen. Das an das Parkdeck angrenzende Grundstück sei Eigentum des Landkreises. Das Landratsamt stelle grundsätzlich nicht immer Parkplätze für Beschäftigte bereit, erklärt Pressesprecher Markus Rill. Wenn eigene Flächen genutzt werden können, bestehe kein Anlass, anderswo welche anzumieten.
Nutzung als Parkfläche offenbar problemlos möglich
Die Fläche sei im Zuge der Bebauung geschottert worden, als Abstellfläche für Baugeräte. Derzeit werde sie von den Beschäftigten des Gesundheitsamts genutzt, aber das sei nicht der primäre Gedanke dahinter gewesen. Über eine dauerhafte Nutzung gibt es Rill zufolge noch keine Entscheidung. Jedoch: Nach aktuellem Stand werden vom Landratsamt keine Parkplätze im Parkhaus angemietet.
Nach Kenntnisstand der Stadt Karlstadt werde die Fläche als Parkplatz für die Mitarbeitenden der Heroldsstiftung genutzt, erklärt Uli Heck, Geschäftsführender Beamter der Stadt Karlstadt. Für die Aufschotterung und die Nutzung als Parkfläche sei kein Beschluss des Stadtrats nötig gewesen. Es handele sich um eine Privatfläche des Landratsamts und dem Amt stehe diese Nutzung frei, wenn der Betrieb das intern ausweist.
im Fall des Falles können sich ja dann die Anwälte drum streiten, ob eine Strafandrohung verwirklicht werden kann (oder wie auch immer man das juristisch ausdrücken mag), wenn sie (einen) Rechtschreibfehler enthält, welche/r möglicherweise die Aussage unklar erscheinen lässt...
Und drollig auch das Zusatzschild mit Rechtschreibfehler.