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Karlstadt
Landratsamt lässt Beschäftigte auf einer Schotterfläche neben kaum genutztem Parkhaus parken
Das Parkhaus musste laut Satzung der Stadt Karlstadt geschaffen werden, wird aber nicht gut angenommen. Auch der Kreis mietet sich dort nicht ein.
Das Parkhaus neben dem Gesundheitszentrum wird nicht gut angenommen. Für die Beschäftigten des Gesundheitsamts, die ihre Büros im Südtrakt des neuen Zentrums haben, hat das Landratsamt neben dem Parkhaus eine Schotterfläche aufschütten lassen.
Foto: Tabea Goppelt | Das Parkhaus neben dem Gesundheitszentrum wird nicht gut angenommen. Für die Beschäftigten des Gesundheitsamts, die ihre Büros im Südtrakt des neuen Zentrums haben, hat das Landratsamt neben dem Parkhaus eine ...
Tabea Goppelt
 |  aktualisiert: 07.07.2024 02:35 Uhr

Der Südtrakt des Gesundheitszentrums ist fertiggestellt, bald ziehen die Beschäftigten des Gesundheitsamts vom Hauptgebäude aus dorthin um. Dafür kommen ein neuer HNO-Arzt und ein Hörakustikgeschäft ins Haupthaus. Letztlich bleibt im gesamten Komplex nur eine Praxis frei. Genug Beschäftigte und Besucher, um das Parkhaus zu füllen – doch das bleibt das Sorgenkind der Betreiber.

Kritik von Parkhaus-Nutzenden gab es bereits zur Parkschein-Regelung. So muss schon zu Beginn des Parkens die Dauer festgelegt werden und es kann nicht zum Ende hin der fällige Betrag am Automaten beglichen werden. Mit einer Park-App ist es nun allerdings möglich, die Parkdauer nachträglich anzupassen. Belegt ist es nicht, aber einige Patienten und Patientinnen sollen den gegenüberliegenden Parkplatz auf dem ehemaligen Siligmüller-Gelände nutzen. Alles in allem wird das Parkhaus nicht gut angenommen – und jetzt parken auch die Beschäftigten des Gesundheitsamts auf einer Schotterfläche daneben statt darin.

Projektentwickler Alexander Weigand von der Beethovengruppe und Allgemeinarzt Johannes Kromczynski äußerten zuletzt Unverständnis über die neu geschaffene Schotterfläche. Weigand ist Geschäftsführer der Gesundheitszentrum Karlstadt GmbH, Kromczynski hält daran eine Beteiligung. Das Parkhaus mussten sie laut Stellplatzsatzung der Stadt Karlstadt schaffen.

Auf einem Einfahrt-verboten-Schild ist zu lesen, dass nur Beschäftigte des Gesundheitsamts Main-Spessart auf der Schotterfläche parken dürfen.
Foto: Tabea Goppelt | Auf einem Einfahrt-verboten-Schild ist zu lesen, dass nur Beschäftigte des Gesundheitsamts Main-Spessart auf der Schotterfläche parken dürfen.

Das Landratsamt bestätigt, dass 126 Stellplätze laut Satzung der Stadt Karlstadt erforderlich waren und 175 geschaffen wurden. Das Parkdeck sei Eigentum des Gesundheitszentrums, das Stellplätze gegen Parkgebühren vermietet. Es stehe den Mitarbeitenden des Gesundheitsamts frei, diese kostenpflichtigen Parkplätze zu nutzen. Das an das Parkdeck angrenzende Grundstück sei Eigentum des Landkreises. Das Landratsamt stelle grundsätzlich nicht immer Parkplätze für Beschäftigte bereit, erklärt Pressesprecher Markus Rill. Wenn eigene Flächen genutzt werden können, bestehe kein Anlass, anderswo welche anzumieten.

Nutzung als Parkfläche offenbar problemlos möglich

Die Fläche sei im Zuge der Bebauung geschottert worden, als Abstellfläche für Baugeräte. Derzeit werde sie von den Beschäftigten des Gesundheitsamts genutzt, aber das sei nicht der primäre Gedanke dahinter gewesen. Über eine dauerhafte Nutzung gibt es Rill zufolge noch keine Entscheidung. Jedoch: Nach aktuellem Stand werden vom Landratsamt keine Parkplätze im Parkhaus angemietet.

Nach Kenntnisstand der Stadt Karlstadt werde die Fläche als Parkplatz für die Mitarbeitenden der Heroldsstiftung genutzt, erklärt Uli Heck, Geschäftsführender Beamter der Stadt Karlstadt. Für die Aufschotterung und die Nutzung als Parkfläche sei kein Beschluss des Stadtrats nötig gewesen. Es handele sich um eine Privatfläche des Landratsamts und dem Amt stehe diese Nutzung frei, wenn der Betrieb das intern ausweist.

 
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  • Christian Göbel
    Ich sehe das Problem in der kostenpflichtigen Nutzung des Parkhauses. Die Parkfläche bei den Supermärkten ist kostenfrei und wird inzwischen video überwacht um die maximale Parkdauer die zum Einkaufen benötigt wird zu prüfen. Das Parkhaus ist Eigentum des Gesundheitszentrums und es vermietet die Parkfläche an die Patienten. Da das Gesundheitszentrum offensichtlich keine Einnahmen mit den Parkplätzen macht sollten sich die Betreiber überlegen die Parkflächen an die Praxen umzulegen und es so ermöglichen, dass diese Ihren Patienten kostenfrei einen Parkmöglichkeit in der geplanten Fläche verschaffen. Die ansässige Apotheke bietet ihren Kunden bereits jetzt den Service. Damit wäre den Patienten und den Supermärkten geholfen.
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  • Hans-Martin Hoffmann
    Hm

    im Fall des Falles können sich ja dann die Anwälte drum streiten, ob eine Strafandrohung verwirklicht werden kann (oder wie auch immer man das juristisch ausdrücken mag), wenn sie (einen) Rechtschreibfehler enthält, welche/r möglicherweise die Aussage unklar erscheinen lässt...
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  • Peter Koch
    Nachdem der Begriff "wiederrechtlich" in keiner Sprache vorkommt kann ihn kein Mensch verstehen. Somit darf auf diesem Parkplatz nicht abgeschleppt werden.
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  • Helga Scherendorn
    ich verstehe es so: wer das Recht hat dort zu parken und es öfters wahrnimmt wird abgeschleppt, also alle bitte nur einmal dort parken.
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  • Steffen Cyran
    Wie drollig...

    Und drollig auch das Zusatzschild mit Rechtschreibfehler.
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