Zur geplanten Neugestaltung der Ladestraße in Gemünden hat es zahlreiche Stellungnahmen gegeben. Insgesamt 19 Träger öffentlicher Belange gaben der Stadt Rückmeldung. Dieter Heinrich vom Planungsbüro Bautechnik Kirchner in Ebenhausen erläuterte dem Gremium am Montag sämtliche relevanten Auszüge der Stellungnahmen sowie die geplanten Anpassungen rund um die Bauleitplanung auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhofs. Der Stadtrat stimmte der Beachtung aller Stellungnahmen einstimmig zu.
Vonseiten des Landratsamtes, Fachbereich Bauleitplanung, kamen mehrere Anmerkungen, die die bauliche Nutzung des Gebietes einschränken. Um die Einschränkungen zu verhindern, macht die Stadt das Areal, das bisher als Gewerbegebiet galt, fortan zum Sondergebiet, das ein "großflächiges Handels- und Dienstleistungszentrum der Nahversorgung" abbildet. Diese Umbenennung führt auch dazu, dass die Gebäude des ehemaligen Güterbahnhofs besser im geplanten Nutzungskonzept integriert werden können. Ein daraus entstehender Vorteil zeigt sich bei der Frage nach dem Thema Lärmschutz. "Sondergebiete können mit Lärmschutzkontingenten belegt werden, um die Lärmemissionen einzelner Betriebe zu beschränken, Gewerbegebiete hingegen nicht", erklärte Heinrich.
Grundrissplanung als Element des Lärmschutzkonzeptes
Weitere Bedenken gab es zur offenbar unzureichenden Beachtung des Lärms von der nahen Bahnstrecke oder der B26 wird in deren Stellungnahme genannt. Man habe, so der Bauplaner, die Immissionswerte der Nachbarschaft untersucht und schon bei der Planung auf die Orientierung von Geräuschquellen geachtet. So habe man auch im Blick, dass Abschirmwirkungen von Gebäuden für den Lärmschutz genutzt werden können. Auch wenn Wohnungen im Sondergebiet ohnehin ausgeschlossen sind, sei die Entstehung von anderen schutzbedürftigen Räumen wie Büros wahrscheinlich. Die Grundrissplanung soll gewährleisten, diese Räume von Lärmquellen abzuschirmen.
Nicht zulässig ist laut Fachbereich Bauleitplanung, sich, wie bisher vorgesehen, auf nur jeweils einen Einzelhandelsmarkt für Lebensmittel, einen Getränkemarkt und einen Drogeriemarkt auf dem Areal zu beschränken. Eine neue landesplanerische Regelung verhindere dies. Die Festsetzung als Sondergebiet sowie die neue Zweckbestimmung sollen auch dazu beitragen, ein "Konglomerat aus synergiehaften Nutzungen" zu schaffen, wie Heinrich es nennt. Für die Nutzung der Gebäude inklusive des ehemaligen Güterbahnhofs schließe der Bauplaner abgesehen von den genannten Märkten deshalb auch Gastronomie, Versicherungsbüros, Arztpraxen oder andere Betriebe nicht aus.
Planung mit Photovoltaik- und Begrünungsquoten
Auch ökologische Bedenken äußerte das Landratsamt und fordert eine Verpflichtung zum Ausbau erneuerbarer Energien. Die angepasste Planung sieht nun vor, mindestens ein Drittel der nutzbaren Dachfläche der einzelnen Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen oder Solarwärmekollektoren auszustatten. "Mehr als das vorgeschriebene Drittel ist immer möglich", ergänzte Bürgermeister Jürgen Lippert. Außerdem sei vorgesehen, 15 Prozent der gesamten Grundstücksfläche zu begrünen, bei denen die Dächer mit Drittelregelung schon inklusive wären. Die ergänzende Begrünung durch flächengebundene Baumpflanzgebote ergebe in etwa 30 Laubbäume, die über das Areal verteilt würden.
Ein "Wettrüsten" zwischen groß dimensionierten Lebensmitteleinzelhändlern will die Handwerkskammer für Unterfranken verhindern. Im Gemündener Sitzungssaal war man sich einig, dass ein Umzug von Lidl und dm aus Langenprozelten in den Gemündener Süden per se keine Gefahr für den Lebensmittelhandel bedeute. "Die Frage, ist aber, was mit der jetzigen Lidl-Fläche passiert", merkte Helmut Aulbach an. Lippert entgegnete, dass dort natürlich das Risiko bestehe, dass ein neuer Einzelhandelsmarkt für Lebensmittel eröffnet, aber ebenso gut ein anderes Sortiment wie ein Hersteller von Sportartikeln oder andere Gewerbe einziehen könnten.
Was passiert mit den Gebäuden von Dm Lidl in der Würzburger Straße? Gibt es dort dann schon interessenten?