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Gemünden
Fahruntüchtig oder nicht? Prozess am Amtsgericht Gemünden bringt kein klares Ergebnis
Widersprüchliche Einschätzungen von der Polizei und einem Arzt führen zur Einstellung eines Verfahrens gegen einen 22-Jährigen, der auf dem Heimweg von der Spessartfestwoche liegenblieb.
Auf der Spessartfestwoche 2022 trank ein 22-Jähriger zwei Maß Radler. Auf dem Heimweg hatte er eine Panne - und wurde von der Polizei aufgegriffen. (Symbolbild)
Foto: Josef Lamber | Auf der Spessartfestwoche 2022 trank ein 22-Jähriger zwei Maß Radler. Auf dem Heimweg hatte er eine Panne - und wurde von der Polizei aufgegriffen. (Symbolbild)
Wolfgang Dehm
 |  aktualisiert: 08.02.2024 17:20 Uhr

Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs aufgrund Fahruntüchtigkeit musste sich ein 22-jähriger Mann am Mittwoch vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten; gegen einen entsprechenden Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt. Da einige Widersprüche nicht geklärt werden konnten, stellte Richterin Maryam Neumann das Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 800 Euro ein.

Was war passiert? Im August vergangenen Jahres besuchte der Angeklagte, der eigenen Angaben zufolge kaum Alkohol trinkt, am Abend der Betriebe die Lohrer Spessartfestwoche. Er sei gegen 15 Uhr gekommen und bis zum Schluss geblieben, berichtete er. In dieser Zeit habe er eine Haxe sowie ein Hähnchen gegessen und zwei Maß Radler getrunken. Gegen 20 Uhr habe er noch ein von einer Psychologin verschriebenes Antidepressivum eingenommen.

Im Kreisel angeeckt und liegengeblieben

Bei der Heimfahrt in der Nacht habe er sich ganz normal gefühlt, sagte er. Allerdings sei er am Bordstein des Kreisels an der neuen Mainbrücke in Marktheidenfeld auf Zimmerner Seite hängengeblieben. Weil danach zwei Reifen platt waren, habe er die Warnblinker eingeschaltet und seinen Vater mit Bitte um Hilfe angerufen.

Der kam auch, allerdings kam auch die Polizei, die von einem anderen Autofahrer über die Situation im Kreisel informiert worden war. Da die Polizistin und der Polizist Alkoholgeruch wahrnahmen, führten sie einen Atemalkoholtest durch und nahmen ihn mit auf die Dienststelle. Ein Arzt stellte schließlich 0,79 Promille Alkoholgehalt im Blut fest sowie eine gewisse Menge eines Antidepressivums.

Während der Arzt in seinem Bericht von einem deutlich sichtbaren Alkoholeinfluss schrieb, hörten sich die Aussagen der als Zeugen geladenen Polizisten, die damals vor Ort waren, weniger dramatisch an.

Zwar seien ihr der gerötete Kopf und die geröteten Augen des Mannes aufgefallen, aber ansonsten sei er ihr "eigentlich normal" erschienen, sagte die Polizistin. Er habe auf sie einen ganz aufgeschlossenen Eindruck gemacht und auch ihren Fragen folgen können, wenngleich seine Aussprache manchmal ein bisschen undeutlich gewesen sei. Die Frage der anwesenden sachverständigen Ärztin, ob der Angeklagte damals müde gewirkt und verlangsamt reagiert habe, verneinte die Polizistin.

"Mischwirkung" durch Alkohol und Antidepressiva

Etwas anders hat der Polizist, der damals ebenfalls vor Ort war, die Situation in Erinnerung. Er habe zwar nicht das Gefühl gehabt, dass der Angeklagte "besoffen war", allerdings habe man diesem seine Alkoholisierung angemerkt; der junge Mann habe verzögert reagiert.

Der Vater des Angeklagten sagte aus, er habe nicht den Eindruck gehabt, dass sein Sohn damals betrunken gewesen sei. Das Fahrverhalten seines Sohnes beschrieb er als "im Großen und Ganzen angepasst, manchmal ein bisschen sportlich"; sein Sohn sei ein sicherer Fahrer.

Laut der Sachverständigen entsteht durch Alkohol und das eingenommene Antidepressivum eine Mischwirkung, die Effekte einer Fahruntüchtigkeit erwarten lasse. Allerdings wies sie auf die widersprüchlichen Beurteilungen durch die Polizisten vor Ort und den untersuchenden Arzt hin.

Vor diesem unklaren Hintergrund stellte Richterin Maryam Neumann mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten das Verfahren gegen Zahlung von 800 Euro an die Kreisverkehrswacht Main-Spessart ein.

Fahruntüchtigkeit

Wer in Deutschland mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille Auto fährt, gilt als absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat. Anders sieht es aus, wenn jemand mit einer Blutalkoholkonzentration zwischen 0,3 und unter 1,1 Promille Auto fährt (relative Fahruntüchtigkeit). Gerät er in eine Kontrolle und zeigt keine weiteren Auffälligkeiten, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
Quelle: wde
 
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  • Werner Müller
    Ich bin grundsätzlich für 0,00. Wer fährt, der trinkt nicht, der ist Profi und der zeigt Abstinenz.
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  • Peter Koch
    Ein sehr schönes Urteil, allerdings nur für den Angeklagten.
    Zwei Radlermass, auf 5 Stunden verteilt, führen niemals zu 0,79 Promille. Daran ändern auch Antidepressiva nichts, die verstärken nur die Wirkung das Alkohols,
    Promille hin, Promille her, wer Antidepressiva plus Alkohol braucht, der braucht keinen Führerschein.
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  • Helga Scherendorn
    na hoffentlich brauchen sie niemals Antidepressiva!
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