Für die Freunde des Wonnemars war die Verhandlung vor dem Obersten Landesgericht sehr ernüchternd. Vor einem Jahr gab es Hoffnung, denn ein Schiedsgericht hatte geurteilt, die Stadt solle das Bad zurückerhalten. Über das Oberste Landesgericht hat die Stadt die Vollstreckung des Schiedsspruchs gefordert, sodass sie das Bad wieder selber führen kann.
Und nun, ein Jahr später, erfolgt die deutliche Ansage der Richterin am Obersten Landesgericht. Die Klage sei der falsche Weg. Sie beschrieb, was alles passieren wird: Gegen einen möglichen Sieg der Stadt könnten wieder Rechtsmittel eingelegt werden. Dann könnte möglicherweise eine Zurückweisung an das Schiedsgericht erfolgen, gegen dessen Urteil dann wieder Klage erhoben werden könnte. Die Richterin warnte davor, diesen Weg weiterzugehen. Diesen Kampf kann die Stadt nicht gewinnen. Sie sprach von „chaotischen Zuständen“, die viel Geld kosten.
Illegale Wassernentnahme wurde vor Gericht ausgeklammert
Das bedeutet, der Schiedsspruch, der der Stadt Marktheidenfeld das Bad zusprach, ist nichts wert. Ausschlaggebend für den Schiedsspruch war die illegale Wasserentnahme zur Füllung der Becken, die der Geschäftsführer sogar vor dem Amtsgericht Gemünden zugegeben hat. Aber darüber wurde in der Verhandlung des Obersten Landesgerichts gar nicht gesprochen.
Das ist bitter für die Stadt Marktheidenfeld. Und das Schlimme ist: Die Richterin hat wohl recht. Zu hoffen ist es da, dass es zu einer Einigung im Sinne der "kleinen Lösung" kommt. Die Stadt steigt ein, übernimmt die Zahlungen an die Gläubiger und erhält damit schon Zugang zum Bad. Für die Menschen, die das Wonnemar nutzen wollen, wäre es das beste. Denn eine Einigung über Entschädigungszahlungen scheint in weiter Ferne. Aber diese Frage könnte man dann in Ruhe klären.
So blöd wie das klingen mag, nur ein Deal hilt hier weiter. Offenbar sind die Verträge nicht so klar, dass man hier noch „recht“ bekommt.
Tja, jetzt müssen Entscheidungen getroffen werden. Da sind wir mal gespannt 🤩