
Nach mehreren Jahren der Beratung und der Beteiligung der Öffentlichkeit beschloss der Karlstadter Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung, die Neufassung des Flächennutzungsplans dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen. Marco Amrhein, Fachbereichsleiter von Bauwesen und Stadtentwicklung, stellte die Änderungen in den einzelnen Stadtteilen vor, die sich durch die Neufassung des Flächennutzungsplans von 1985 ergeben.
In den Stadtteilen wurden teils Wohnbaugebiete ausgewiesen, teils Wohnbauflächen zurückgenommen oder Mischgebietsflächen dargestellt. In der Kernstadt wurde beispielsweise das künftige Wohnbaugebiet Hirschfeld dargestellt und der Wurzgrund wurde zum allgemeinen Wohngebiet statt zu einem Mischgebiet. Durch die Zurücknahme von Baugebietsflächen werde auch dem Gedanken des Flächensparens Rechnung getragen, so Amrhein.
Stellungnahmen im Bauausschuss vorgebracht
Der Bauausschuss hat zuletzt in einer Sitzung Ende Januar über die Neufassung des Flächennutzungsplans beraten und Stellungnahmen der Träger öffentlicher und privater Belange angehört. Darunter waren mehrere Anliegen von Privatpersonen, aber auch von Behörden sowie vom Stromnetzbetreiber Tennet und der Telekom.
Die Abwägungsvorschläge nahm der Bauausschuss in der damaligen Sitzung einstimmig an und empfahl, die Verwaltung zu beauftragen, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans dem Landratsamt Main-Spessart zur Genehmigung vorzulegen. Dem schloss sich der Stadtrat in einem einstimmigen Beschluss an. Außerdem empfahl der Ausschuss die dritte Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich Feuerwehrgerätehaus Stadelhofen; auch dies beschloss der Rat einstimmig.
Förderung für die Südstadt und den Altstadtring
Für die Südstadt mit Hegewaldgelände und den Altstadtring empfahl der Bauausschuss, ein Stadtbaugebiet festzulegen. Die räumliche Festlegung eines solchen Gebiets ist nötig, damit die Stadt Fördermittel beantragen kann. Ins Auge gefasst hat die Stadtverwaltung dabei das Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung – lebenswerte Quartiere gestalten" als Teilprogramm der Städtebauförderung.
Durch das Fördergebiet soll gewährleistet werden, dass die Gesamtmaßnahme sowie förderfähige Einzelmaßnahmen nach den Städtebauförderrichtlinien mit Mitteln bedacht wird. Der Stadtrat beschloss einstimmig, das "Stadtbaugebiet IV – Altstadtring" dafür festzulegen. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung des Förderverfahrens beauftragt.
Abgeschaltetes Funkmodul bei Wasserzählern könnte Mehrkosten bedeuten
Der Werkausschuss empfahl dem Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung, aus der Wasserabgabesatzung der Stadt Karlstadt den Paragraphen 19 Absatz 1a zu streichen. Hintergrund war, dass das Widerspruchsrecht gegen die Funkübertragung seit 1. Januar 2024 per Landesgesetz abgeschafft wurde.
Bei lediglich 43 von 6254 elektronischen Wasserzählern von Kunden der Stadtwerke Karlstadt ist das Funkmodul deaktiviert. Auf die Einschaltung der Funkmodule zu drängen, ist nicht geplant, hieß es bereits im Ausschuss. Möglich ist jedoch eine Gebührenerhöhung für den Mehraufwand bei Wasserzählern, bei denen das Funkmodul abgeschaltet ist. Auch diese Empfehlung beschloss der Stadtrat ohne Gegenstimmen.