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Gemünden/Würzburg
Bundesgerichtshof: Neuer Prozess im Fall der Babytötung in Gemünden nötig
Die Revision hatte teilweise Erfolg: Der gewaltsame Tod eines Säuglings wird in Würzburg neu verhandelt. Über was eine andere Strafkammer des Landgerichts jetzt zu entscheiden hat.
Der Prozess um die Tötung eines Säuglings in Gemünden (Lkr. Main-Spessart) muss in Würzburg erneut aufgerollt werden.
Foto: Schweidler | Der Prozess um die Tötung eines Säuglings in Gemünden (Lkr. Main-Spessart) muss in Würzburg erneut aufgerollt werden.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 09.02.2024 11:49 Uhr

Das Landgericht Würzburg muss die Umstände zum gewaltsamen Tod eines Babys in Gemünden (Lkr. Main-Spessart) erneut untersuchen und sein Urteil nachbessern. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hat an diesem Dienstag das 2021 gefällte Urteil geprüft - und den Fall zur erneuten Verhandlung zurück nach Würzburg verwiesen.

Neue Entscheidung vor Gericht: Totschlag oder Mord?

Nun muss eine andere Strafkammer das Verfahren zwar nicht völlig neu aufrollen. Aber als Schwurgericht hat es anhand des Verhaltens des Angeklagten zu entscheiden: Wird der Angeklagte zu elf Jahren Haft wegen Totschlags oder zu lebenslänglich für Mord verurteilt? "Ich sehe erneut eine umfangreiche Beweisaufnahme auf uns zukommen", sagte der Verteidiger des 25-Jährigen, Hanjo Schrepfer, nach der Entscheidung des BGH am Dienstag.

Das Landgericht Würzburg hatte den Angeklagten im Februar 2021 zu elf Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags verurteilt. Er soll das acht Monate alte Baby seiner Freundin kurz vor Weihnachten 2019 im Raum Gemünden misshandelt und erstickt haben, weil ihn das Geschrei des Säuglings beim Fernsehen störte. Der Mann hatte dies stets bestritten.

Gutachterin: Angeklagter voll schuldfähig

Sein Verteidiger hatte sich im vergangenen Jahr in seinem Plädoyer für eine Haftstrafe von sieben Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren wegen Totschlags plädiert.

Der 25-Jährige war zunächst wegen Mordes angeklagt gewesen. Eine psychiatrische Gutachterin hatte im Laufe des Prozesses seine volle Schuldfähigkeit festgestellt. Nach dem Urteil waren sowohl  Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung in Revision gegangen.

 
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