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Homburg
Geplanter Windpark bei Homburg: Landratsamt Main-Spessart sieht Lärm und Schattenwurf kritisch
Bei einem Immissionsgutachten müsse man auch das Zementwerk einbeziehen, empfiehlt die Behörde.
Die in Dertingen geplanten Windräder liegen auf der Baden-Württembergischen Seite der Landesgrenze, aber sehr nach an Wüstenzell und Homburg.
Foto: M. Drossel (Symbolfoto) | Die in Dertingen geplanten Windräder liegen auf der Baden-Württembergischen Seite der Landesgrenze, aber sehr nach an Wüstenzell und Homburg.
Bearbeitet von Carolin Schulte
 |  aktualisiert: 25.01.2025 02:33 Uhr

Direkt hinter der Landesgrenze in Baden-Württemberg sollen nah an Homburg und Wüstenzell mehrere Windräder mit besonderer Höhe entstehen. In Homburg regt sich dagegen Widerstand, eine Bürgerinitiative hat sich gegründet. Bis zum 10. Januar konnten sogenannte Träger öffentlicher Belange, also zum Beispiel Kommunen und Landkreise, Einwände gegen den Windpark beim Landratsamt Main-Tauber vorlegen. Das Landratsamt Main-Spessart informiert nun in einer Pressemitteilung über seine Stellungnahme.

Fledermäuse und Rotmilane schützen

In der Pressemitteilung wird Landrätin Sabine Sitter zitiert: "Es geht beim Thema Windkraft darum, die Balance zu halten. Wir brauchen die Energiewende und einen Mix aus regenerativen Energien. Gleichzeitig behalten wir die Bedürfnisse und Bedenken der Menschen im Blick, die in der Nähe von potenziellen oder bestehenden Windkraftanlagen wohnen." Als Vorsitzende des Regionalen Planungsverbands habe sie die Entwicklung sehr genau beobachtet, das Landratsamt habe den Antrag zum Windpark Dertingen außerdem sorgfältig geprüft.

Das Landratsamt Main-Spessart sieht die Planung mit den vorliegenden Gutachten aus immissionsschutzfachlicher Sicht kritisch, heißt es in der Mitteilung weiter. Sowohl im schalltechnischen Gutachten als auch im Gutachten für Schattenwurf seien einige Vorbelastungen nicht berücksichtigt worden. Das Landratsamt empfiehlt außerdem, die Immissionsorte in der Nähe des Steinbruchs und Zementwerks der Firma Heidelberg Materials mit in das schalltechnische Gutachten mit aufzunehmen.

Von Seiten des Natur- und Landschaftsschutzes kann dem Vorhaben nur zugestimmt werden, sofern die im Landschaftspflegerischen Begleitplan aufgeführten Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Abregelung der Anlagen zum Schutz von Fledermäusen auf Grundlage eines akustischen Monitorings im Gondelbereich. Zusätzlich sind aus Sicht des Landratsamtes geeignete Maßnahmen zum Schutz des Rotmilans durchzuführen. Weitere Einwände wurden nicht erhoben.

 
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