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Gemünden
Badeverbot im Sindersbachsee wird missachtet, obwohl nicht mehr gemäht wird
Merklich ruhiger geworden ist es am Sindersbachsee bei Langenprozelten, seit die Wiesen nicht mehr gemäht werden.
Seit einem Jahr wird der Sindersbachsee zwischen Langenprozelten und Ruppertshütten nicht mehr als Badegewässer gepflegt. Das Baden ist schon seit 1981 verboten.
Foto: Michael Fillies | Seit einem Jahr wird der Sindersbachsee zwischen Langenprozelten und Ruppertshütten nicht mehr als Badegewässer gepflegt. Das Baden ist schon seit 1981 verboten.
Michael Fillies
Michael Fillies
 |  aktualisiert: 10.02.2024 13:27 Uhr

So schnell wuchert ein See nicht zu. Zwar steht das blühende Gras auf der ehemaligen Liege- und Spielwiese hoch, doch lassen sich dadurch manche Besucher nicht davon abhalten, wie eh und je zu lagern. Vor einem Jahr hat die Stadtverwaltung Gemünden die Mahd am Sindersbachsee eingestellt, die bis dahin regelmäßig mehrmals im Jahr erfolgte. Es wird dabei bleiben, sagt Gemündens Bürgermeister Jürgen Lippert auf Anfrage der Redaktion.

Der See war 1976 als Ausgleichsbecken für das oberhalb liegende Pumpspeicherkraftwerk der Firma Rhein-Main-Donau AG, heute Uniper, angelegt worden. Nach einem Unfall mit zwei Toten im See erließ die Stadt Gemünden 1981 aus haftungsrechtlichen Gründen ein Badeverbot, auf das bis heute Schilder hinweisen. Dennoch blieb der kühle und saubere Waldsee ein beliebtes Badegewässer.

Verschärftes Haftungsrecht

Im vergangenen Jahr kamen die Firma Uniper als Eigentümerin des Geländes und die Stadtverwaltung wegen des weiter verschärften Haftungsrechts überein, die Pflege so einzuschränken, dass ihnen keine Verkehrssicherungspflicht entsteht. Schon das Aufstellen einer Ruhebank könne beispielsweise zu einer Verantwortung für etwaige Unfälle führen, erklärt Bürgermeister Lippert. Aus dem Grund wollte die Stadtverwaltung die Wiese am See nur noch einmal jährlich mähen lassen; jetzt werde jedoch ganz darauf verzichtet, so Lippert.

Das verbotene Baden könnte mit Bußgeldern geahndet werden, worauf die Stadtverwaltung bislang verzichtet hat. Da der Sindersbachsee auch bei Wanderern und Ausflüglern beliebt ist, unterhält und leert die Stadt die Abfallbehälter weiterhin. Dafür erhält sie auch weiterhin einen Zuschuss von Uniper.

Keine Beschwerden ans Rathaus

Das Badeverbot wie auch die Ankündigung im vergangenen Jahr, dass die bisherige Liegewiese nicht mehr gemäht werde, hatten zu einiger Kritik in den sozialen Netzwerken geführt. Im Rathaus hingegen seien bis heute noch keine Beschwerden oder Anträge auf Änderung eingegangen, berichtet Bürgermeister Lippert.

Weder die Firma Uniper als Eigentümer noch die Stadt Gemünden wollen die Verantwortung für einen Badebetrieb im Sindersbachsee tragen.
Foto: Michael Fillies | Weder die Firma Uniper als Eigentümer noch die Stadt Gemünden wollen die Verantwortung für einen Badebetrieb im Sindersbachsee tragen.
 
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Kommentare
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  • werner.mueller.65@freenet.de
    Sammeln bis 2026, bis zur nächsten Kommunalwahl, die Verantwortlichen darauf ansprechen und dann die Sache "wählerisch" neu bewerten........
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  • mtt2019
    Gerade in Corona-Zeiten wäre es wichtig Ausweich- und Erholungsflächen für die Bevölkerung zu schaffen. Sommerliche Temperaturen und Sonne sind bestimmt sehr förderlich in Zeiten der Epidemie. Vielleicht könnte man dieses Jahr einmal eine Ausnahme machen und vielleicht einen Bademeister abstellen.
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  • kaih@bonn-online.com
    Verfassung des Freistates Bayern, Art. 141 (3): Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.
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