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Langenprozelten
Sindersbachsee: Wie streng ist das Badeverbot?
Für viele nicht nachvollziehbar ist das Badeverbot für den Sindersbachsee bei Langenprozelten. In der jüngsten Stadtratssitzung gab es eine weitere Erklärung dazu.
Der untere Teil des Sindersbach-Stausees bei Langenpropzelten, hier bei Wartungsarbeiten.
Foto: Michael Fillies | Der untere Teil des Sindersbach-Stausees bei Langenpropzelten, hier bei Wartungsarbeiten.
Michael Fillies
Michael Fillies
 |  aktualisiert: 16.12.2021 11:51 Uhr

Ein weiteres Mal war das 1981 erlassene und alle Jahre bekräftigte Badeverbot der Stadt Gemünden für den Sindersbachsee ein Thema im Stadtrat. Nachdem Bürgermeister Jürgen Lippert in der vorangegangenen Sitzung das Verbot bekräftigt und angekündigt hatte, die Liege- und Spielwiese des Langenprozeltener Sees "nicht (zu) mähen, um deutlich zu machen, es handelt sich nicht um einen Badesee", relativierte er jetzt am Montag: "Ich habe überhaupt kein Problem mit dem Baden!" Aber: "Die Verordnung (von 1981) gibt's nun mal." Gemäht werde das künftig jeweils "erst später im Jahr".

Das Verbot wie auch die bisherigen Verlautbarungen der Stadtverwaltung und des Bürgermeisters dazu stoßen bei den Besuchern des Sindersbachsee auf Unverständnis - und Nichtbeachtung. Wie mehrfach berichtet, wird das saubere, vom Sindersbach durchströmte Gewässer von der Europäischen Union als Badesee geführt; das Staatliche Gesundheitsamt kontrolliert die Güte regelmäßig. Der See wurde in den 1970er als Ausgleichsbecken des Pumpspeicherkraftwerks künstlich angelegt und als Erholungsgelände für die damals selbstständige Gemeinde Langenprozelten gestaltet. Um eine Haftung für Unfälle auszuschließen, hatte die Stadt Gemünden als Rechtsnachfolgerin das Badeverbot erlassen. 

"Wir drücken schon alle Augen zu"

In der Sitzung am Montag hatte Stadtrat Helmut Aulbach das Thema nochmals angeschnitten und den Bürgermeister gefragt: "Warum tun Sie sich so schwer, den Status quo (das geduldete Baden, d. Red.) zu belassen?" Der See sei eine Attraktion Gemündens, die Besucher kommen aus dem weiten Umkreis. Jetzt restriktiv dagegen vorzugehen, sei keine positive Reklame für die Stadt Gemünden. Darauf Bürgermeister Lippert: "Ich habe die Verordnung (das Badeverbot) zu vollziehen. Wir drücken ja schon alle Augen zu. Wir werden auch künftig nicht mit der Polizei dort antreten und kassieren."

Das gesamte Gelände befindet sich im Eigentum der Uniper SE. Die Firma hat die Pflege (Mähen, Müllentsorgung) des Erholungsgeländes gegen Entgelt der Stadt Gemünden übertragen. Auf Nachfrage Aulbachs sagte Lippert, dieser Vertrag bestehe weiter. Dass künftig die jeweils erste Mahd im Jahr "später im Jahr" erfolge, sei auch der Wunsch von Uniper.

 
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  • werner.mueller.65@freenet.de
    Nicht alles, was als Attraktion angesehen wird, ist Attraktion. Der Nutzen, zumindest der wirtschaftliche und touristische für Gemünden sei mit dem Badesee einmal dahingestellt. Er kann nicht beworben werden. Die meisten Nutzer des Sees werden nicht viel von Gemünden sehen. Und es bleibt dabei: Eines der schönsten Freibäder im Umkreis hat Gemünden. Es gibt dort eine geregelte Aufsicht, Sanitär- und Duschgelegenheit und das Wasser ist auch angenehm - Wasserproben werden übrigens auch im Freibad genommen. Dem Bürgermeister muss ich beipflichten - er vollzieht geltendes Recht. Warum dieses Thema immer wieder "aufgekocht" wird verstehe ich nicht und "schlafende Hunde", die sollte man nicht wecken.......
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