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Gemünden
Kommentar: Gemündens Bürgermeister verstößt gegen Grundsatz der Öffentlichkeit
Gemündens Bürgermeister Jürgen Lippert lässt Themen mitunter hinter verschlossenen Türen "vorberaten". So verletzt er den Anspruch der Bürger auf demokratische Teilhabe.
Das Rathaus in Gemünden.
Foto: Michael Mahr | Das Rathaus in Gemünden.
Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 11.02.2024 02:24 Uhr

Sitzungen von Gemeinde- und Stadträten müssen zwingend öffentlich sein, wenn es keine wirklich triftigen Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit gibt. Indem Gemündens Bürgermeister Jürgen Lippert Dinge anstatt öffentlich im Geheimen beraten lässt, verstößt er nicht nur gegen die Gemeindeordnung. Vielmehr verletzt er dadurch den Anspruch der Bürger auf Teilhabe am demokratischen Prozess.

Es macht die ganze Sache nicht besser, dass er dies angeblich nur bei "Vorberatungen" tut, was eine spitzfindige Kategorie ist. Denn so könnten Themen ohne Beteiligung der Öffentlichkeit längst entschieden sein, bevor die Bürger überhaupt davon erfahren. Öffentliche Sitzungen des Stadtrats, in denen dann nur noch pro forma ein Beschluss gefällt wird, verkommen so zu reinen Schausitzungen. In Gemündener Stadtrat wird gern diskutiert, daher verwundert es Beobachter mitunter, wie schnell und ohne Diskussion manch strittiger Punkt durchgewunken wird. Wurde da womöglich schon ausgiebig "vorberaten"? Der Anspruch der Bürger auf demokratische Teilhabe lässt sich aber nicht beliebig interpretieren.

Wollen Stadträte überhaupt Öffentlichkeit?

Nach der bayerischen Gemeinde- und der Geschäftsordnung hat jeder Stadt- oder Gemeinderat das Recht, zu Beginn einer nichtöffentlichen Sitzung die Verlegung eines Tagesordnungspunkts in die öffentliche Sitzung zu beantragen. Darüber muss der Bürgermeister abstimmen lassen. Mitunter scheinen Stadträte, zulasten der Öffentlichkeit, jedoch ganz froh, wenn Dinge nichtöffentlich behandelt werden und sie "ungestört" ihre Meinung sagen können.

In anderen Gemeinden und Städten im Landkreis soll es noch viel schlimmer sein mit der Nichtöffentlichkeit als in Gemünden, etwa in Frammersbach, wo der Haushalt nichtöffentlich beraten wird. Oft bleibt es zudem nicht bei Beratungen und "Vorberatungen", sondern es werden auch zu Unrecht Beschlüsse gefasst. Kein Wunder, dass die Politikverdrossenheit bei einem solchen Gemauschel steigt.

 
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  • zwrecht@aol.com
    Unserer macht das auch. Das Problem dabei, warum das so ist: 1.der Bürgermeister hat überhaupt kein Problembewussstein 2.die Rechtsaufsicht, das Landratsamt hat ebenso keinerlei Problembewusstsein und 3.die Presse findet da auch nix dabei! In unserer jüngsten Sitzung war von Gemeinderatsseite schriftlich beantragt worden, den Gemeinderatsbeschluss über die Festlegung von Baulandpreisen! zu veröffentlichen. Der Bürgermeister doch glatt: das geht ja nicht, der Beschluss war nichtöffentlich! Die Preise sind veröffentlicht und kann jeder erfahren. Der Presse ist das aber keine Erwähnung wert. Der gleiche Bürgermeister setzt gerne auch mal die Anschaffung von Kinderspielplatzgeräten, deren Unterschriftsliste er zuvor öffentlich initiert hat, in den nichtöffentlichen Teil oder hat auch schon mal ne Satzung über Vorkaufsrecht im nicht öffentlichen Teil oder am liebsten gleich die ganze Haushaltsberatung im nicht öffentlichen Teil. Bürgermeister ohne Rechtsaufsicht. Ist halt so: CSU-Klüngel?
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  • gowell70@yahoo.de
    Ich denke,man kann CSU-Klüngel durchaus mit einem Ausrufezeichen versehen ❗
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  • ub-ejournals@uni-wuerzburg.de
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  • gowell70@yahoo.de
    In meiner Heimatgemeinde im nördlichen Landkreis Haßberge sind solche nichtöffentlichen Vorbesprechungen zumindest unter dem derzeitigen Bürgermeister seit Jahren üblich.

    In der öffentlichen Gemeinderatssitzung
    ein paar Tage später wird dem interessierten Bürger dann ein

    Laienschauspiel

    besonderer Güte dargeboten.

    Gänzlich zu Statisten geschrumpfte Ratsmitglieder geben dann Aufführungen, damit das Ganze irgendwie nach Diskutieren ausschaut.

    Rechtlich sehr bedenklich ist jedoch,
    daß bei den nicht öffentlichen Generalproben zum
    Laienschauspiel Gemeinderatssitzung
    des Öfteren Personen anwesend sein sollen, welche dann auch noch mitreden dürfen und möglicherweise Entscheidungen des gewählten Gremiums beeinflussen.

    Verhindern könnte man dieses undemokratische Spektakel vermutlich nur, wenn zumindest ein Ratsmitglied nicht mehr mitspielen würde und die Diskussion in die öffentliche Gemeinderatssitzung tragen würde.

    Aber bei einer einzigen Fraktion im Gremium ist das wohl Utopie.
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  • BuergerKar
    Liebe Main-Post, ich vermisse Ihren Tipp, was der ausgesperrte Bürger in diesem Fall tun könnte.
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  • Erding
    Mein Tipp, einfach das "Ganze" der Rechtsaufsicht, hier: dem Landratsamt, hier: Frau Sabine Sitter schreiben. Ein paar kurze Sätze mit Datum und Unterschrift genügen. Als Beweis einfach diesen Artikel beilegen. Und der Bitte um schriftliche Mitteilung über den Ausgang der Beschwerde. Dann könnten man/Sie das Ganze auch an den Regierungspräsidenten vorlegen. Grundlage Gemeindeordnung.
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  • bjoern.kohlhepp@mainpost.de
    Lieber BuergerKar, das ist gar nicht so einfach. Sich beschweren kann man natürlich immer. Gegen einen unrechtmäßig nichtöffentlich gefassten Beschluss können aber wohl nur direkt Betroffene vorgehen. In Hettstadt könnte ein nichtöffentlicher Beschluss unwirksam sein, weil er möglicherweise nicht rechtmäßig nichtöffentlich gefasst wurde, wie das Landratsamt dort schrieb, siehe https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/hettstadter-protestieren-gegen-geheime-spielplatzentscheidung-art-10520404

    Schöne Grüße
    Björn Kohlhepp
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