Sitzungen von Gemeinde- und Stadträten müssen zwingend öffentlich sein, wenn es keine wirklich triftigen Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit gibt. Indem Gemündens Bürgermeister Jürgen Lippert Dinge anstatt öffentlich im Geheimen beraten lässt, verstößt er nicht nur gegen die Gemeindeordnung. Vielmehr verletzt er dadurch den Anspruch der Bürger auf Teilhabe am demokratischen Prozess.
Es macht die ganze Sache nicht besser, dass er dies angeblich nur bei "Vorberatungen" tut, was eine spitzfindige Kategorie ist. Denn so könnten Themen ohne Beteiligung der Öffentlichkeit längst entschieden sein, bevor die Bürger überhaupt davon erfahren. Öffentliche Sitzungen des Stadtrats, in denen dann nur noch pro forma ein Beschluss gefällt wird, verkommen so zu reinen Schausitzungen. In Gemündener Stadtrat wird gern diskutiert, daher verwundert es Beobachter mitunter, wie schnell und ohne Diskussion manch strittiger Punkt durchgewunken wird. Wurde da womöglich schon ausgiebig "vorberaten"? Der Anspruch der Bürger auf demokratische Teilhabe lässt sich aber nicht beliebig interpretieren.
Wollen Stadträte überhaupt Öffentlichkeit?
Nach der bayerischen Gemeinde- und der Geschäftsordnung hat jeder Stadt- oder Gemeinderat das Recht, zu Beginn einer nichtöffentlichen Sitzung die Verlegung eines Tagesordnungspunkts in die öffentliche Sitzung zu beantragen. Darüber muss der Bürgermeister abstimmen lassen. Mitunter scheinen Stadträte, zulasten der Öffentlichkeit, jedoch ganz froh, wenn Dinge nichtöffentlich behandelt werden und sie "ungestört" ihre Meinung sagen können.
In anderen Gemeinden und Städten im Landkreis soll es noch viel schlimmer sein mit der Nichtöffentlichkeit als in Gemünden, etwa in Frammersbach, wo der Haushalt nichtöffentlich beraten wird. Oft bleibt es zudem nicht bei Beratungen und "Vorberatungen", sondern es werden auch zu Unrecht Beschlüsse gefasst. Kein Wunder, dass die Politikverdrossenheit bei einem solchen Gemauschel steigt.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung
ein paar Tage später wird dem interessierten Bürger dann ein
Laienschauspiel
besonderer Güte dargeboten.
Gänzlich zu Statisten geschrumpfte Ratsmitglieder geben dann Aufführungen, damit das Ganze irgendwie nach Diskutieren ausschaut.
Rechtlich sehr bedenklich ist jedoch,
daß bei den nicht öffentlichen Generalproben zum
Laienschauspiel Gemeinderatssitzung
des Öfteren Personen anwesend sein sollen, welche dann auch noch mitreden dürfen und möglicherweise Entscheidungen des gewählten Gremiums beeinflussen.
Verhindern könnte man dieses undemokratische Spektakel vermutlich nur, wenn zumindest ein Ratsmitglied nicht mehr mitspielen würde und die Diskussion in die öffentliche Gemeinderatssitzung tragen würde.
Aber bei einer einzigen Fraktion im Gremium ist das wohl Utopie.
Schöne Grüße
Björn Kohlhepp