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Eußenheim
Gefälschter Impfpass führt zu Cannabis-Plantage in Eußenheim
Nach Hinweisen auf eine Impfpass-Fälschung durchsuchte die Polizei eine Wohnung im Landkreis Main-Spessart. Dabei entdeckten die Beamten eine professionellen Cannabis-Aufzuchtanlage.
Eine illegale Hanf-Plantage entdeckte die Polizei in Main-Spessart durch Zufall. Eigentlich war sie auf der Suche nach gefälschten Impfpässen.
Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa | Eine illegale Hanf-Plantage entdeckte die Polizei in Main-Spessart durch Zufall. Eigentlich war sie auf der Suche nach gefälschten Impfpässen.
Bearbeitet von Andreas Köster
 |  aktualisiert: 08.02.2024 16:08 Uhr

Ermittlungen der Polizei Würzburg-Stadt im Zusammenhang mit der Verwendung eines gefälschten Impfpasses führten bei einer Wohnungsdurchsuchung am Mittwochmorgen vergangener  Woche in Eußenheim nicht nur zur Sicherstellung von zwei gefälschten Impfpässen, sondern auch zu einer professionellen Cannabis-Aufzuchtanlage.

Ein 28-Jähriger muss sich nun wegen der Verwendung eines gefälschten Impfausweises und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten, so der Pressebericht aus dem Polizeipräsidium Unterfranken.

Ins Rollen kamen die Ermittlungen der Polizei, als der 28-Jährige seinem Arbeitgeber den Impfpass vorlegte, um die Impfungen gegen Corona nachzuweisen. Dabei ergaben sich jedoch berechtigte Zweifel an der Echtheit des vorgelegten Impfpasses, sodass die Polizeiinspektion Würzburg-Stadt über den Vorfall informiert wurde. Die Ermittler der dafür zuständigen „Ermittlungsgruppe Operativ“ fanden Anhaltspunkte dafür, dass der Impfpass wohl tatsächlich gefälscht war und beantragten bei der Staatsanwaltschaft Würzburg einen Beschluss für eine Wohnungsdurchsuchung.

Polizei stellt zehn Cannabis-Pflanzen sicher

Mit der richterlichen Anordnung machten sich die Beamten schließlich am Mittwochmorgen der letzten Woche auf den Weg zur Wohnung des 28-Jährigen. Bei der Durchsuchung in Eußenheim fanden sie nicht nur den gefälschten Impfpass, sondern stießen im Dachgeschoss des Hauses auf eine professionelle Aufzuchtanlage für Marihuanapflanzen. Die Polizei stellte zehn Pflanzen mit einem Gewicht von gut einem Kilogramm sicher. Für die Freundin des Mannes haben die Ermittlungen ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen, da ihr Impfpass wohl auch gefälscht ist, so der Polizeibericht.

Den Tatverdächtige erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verwendens eines gefälschten Impfausweises und des Besitzes und Anbaus von Betäubungsmitteln.

Wohnungsdurchsuchungen bei gefälschten Impfpässen sind möglich

Die Polizei Unterfranken weist darauf hin, dass nicht nur die Herstellung und der Verkauf, sondern auch die Nutzung von gefälschten Impfpässen strafbar ist. Diese Taten würden konsequent verfolgt und können Wohnungsdurchsuchungen sowie weitere polizeiliche Maßnahmen nach sich ziehen, so die polizeiliche Mitteilung.

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Unterfranken seien in den vergangenen neun Monaten knapp 800 Fälle im Zusammenhang mit dem Fälschen oder Verwenden von gefälschten Impfpässen und falschen Impfzertifikaten bekannt geworden, endet der Pressebericht.

 
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  • olivergehrsitz@web.de
    Immer wieder beeindruckend wie leicht und ungestraft sich die Beamten über Art. 13 GG hinwegsetzen können.
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  • mainpost@wegner.email
    ... und wieder ein Mensch, der davon ausgeht, dass das was im GG steht ultima ratio sei und jedes andere Gesetz und jede Verordnung per se ausser Kraft setzen würde.

    Um es ganz einfach auszudrücken: Das GG erlaubt es, individuelle (Grund-) Rechte einzuschränken, wenn (Grund-) Rechte anderer Menschen bedroht sind.
    Den Gründervätern und -müttern der Bundesrepublik sei Dank, dass wir ein Verfassungsorgan haben, das allein darüber zu entscheiden hat, ob eine Rechtsnorm im Konflikt mit dem GG steht.
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  • olivergehrsitz@web.de
    Jeder Richter, der wegen Cannabis noch einen Durchsuchungsbefehl unterschreibt, hat jegliche Verhältnismäßigkeit verloren. Das Bundesverfassungsgericht wird dieses Jahr entscheiden und diesen Krieg gegen die Bevölkerung beenden. Dann kann sich die bayrischen Exekutive warm anziehen!
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  • mainpost@wegner.email
    Und schon wieder nicht verstanden, dass ein Richter auf diesen Entscheidungsebenen nach dem aktuell geltenden Gesetzen zu entscheiden hat und eben nicht nach einem vielleicht, eventuell, könnte doch, oder auch nicht, was in einer (un)gewissen zukünftigen Entscheidung liegt!
    Kann sein, dass da BVG einen Fingerzeig geben hat, wo die Reise hingehen wird. Das kann, muss zum jetzigen Zeitpunkt einen Richter aber nicht kümmern. Da, und genau deswegen, sind Richter in der Ausübung ihres Amtes keiner anderen staatlichen Gewalt gegenüber rechenschaftspflichtig. Mag mensch*******. finden, ist aber so. Klingt komisch, wollten die Gründer-Väter und -Mütter der Bundesrepublik genau so und haben das im GG festgeschrieben.
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  • christian@kreatil.de
    Also erstens kürzt man das Bundesverfassungsgericht meines Wissens BVerfG ab. Zweitens dürfen geltende Gesetze nicht gegen Rechtsprinzpien verstoßen, die in der Verfassung (GG) festgelegt sind. Es stimmt: Richter haben zunächst nach geltendem Recht zu entscheiden. Verstößt ein Gesetz nach Auffassung der von ihm persönlich betroffenen Personen gegen das GG, haben sie das Recht, es unter Beachtung der Rechtswege durch das BVerfG überprüfen zu lassen (Stichwort „Verfassungsbeschwerde“).
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  • mainpost@wegner.email
    zu 1. Herzlichen Glückwunsch. Sie haben meine falsch verküzte Schreibweise des BVerfG enttarnt. Chapeau, was für eine Glanzleistung! Ja, ich erkenne meinen Fehler an dieser Stelle an und gelobe Besserung.
    zu 2. Auch das ist richtig, dazu müssen aber eine ganze Reihe von Bedingungen erfüllt sein. Ich schätze, dass die wichtigste Bedingung ist, dass ein Richter/eine Richterin den Eindruck hat, dass hier ein Widerspruch mit dem GG besteht. Sonst passiert da nichts in dieser Richtung. Eine Entscheidung fällt dann nach aktuell geltendem Gesetz und den jeweiligen richterlichen Grundsätzen in den einzelnen Bundesländern; und da versteht die Justiz in Bayern halt keinen Spaß beim Besitz von Hanf. Das ist, momentan zumindest, gelebte Praxis in Bayern. Wer das nicht akzeptieren kann, wird wohl erst einmal mit den Konsequenzen leben müssen.
    Und so ganz nebenbei, die Polizei macht ihre Arbeit ziemlich genau innerhalb dieses Rechtsrahmens.
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  • christian@kreatil.de
    Jeder Bürger und jede Bürgerin hat das Recht, Verfassungsbeschwerde zu erheben, wenn 1) persönliche Betroffenheit vorliegt, 2) der Rechtsweg vollständig beschritten ist und 3) die Beschwerde mit einem Verstoß gegen ein Grundrecht begründet ist. Über die Annahme einer solchen Beschwerde entscheidet das BVerfG alleine.
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  • normalo1960
    gute Polizeiarbeit-die Plantage war sicher nicht für den Eigenverbrauch
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  • gowell70@yahoo.de
    Der Kommentar von #gardner zeigt vorbildlich auf, wie politische Propaganda funktioniert, und das nicht nur in Putins Russland.

    Wenn man den Menschen in Deutschland fünfzig Jahre lang weismacht,
    die Hanfpflanze sei eine Killerdroge,
    ein Mörderkraut,
    die Einstiegsdroge schlechthin,
    BILD berichtete ausführlich;
    während die jeweiligen Bundesdrogenbeauftragten von Aserbaidschan-Lindner bis zur Sekt-Mortler steht's aufgrund pelzigen Ignorantentums ins Amt gekommen sind,
    dann glaubt der uninformierte Bürger(m/w/d) irgendwann auch das,
    was ihm erzählt wird.
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  • Petsch06120702
    Ihren Kommentar kann ich nur beipflichten.
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  • dbuettner0815@gmail.com
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  • Lebenhan1965
    Manche sind einfach

    saublöd und fälschen einen Impfpass,

    während sie gleichzeitig verbotene Pflanzen in der Wohnung haben.

    Es müsste sich doch mittlerweile auch bei den Quarkdenkern rumgesprochen haben, dass das Alkoholland Bayern bei Hanf keinen Spaß versteht.
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  • seneca
    Beim Impfen Furcht vor Langzeitfolgen, bei Cannabis nicht?
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  • th.faust@gmx.de
    "harte Drogen"?
    Unglaublich 🤣
    ...auch das Fälschen des Passes.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Da fälscht einer den Impfpass, weil er Angst vor der Impfung hat mit den vielen "Nebenwirkungen" und gleichzeitig konsumiert er harte Drogen ...
    Unglaublich 🤣
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  • Steler06501902
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • gowell70@yahoo.de
    Naja , harte Drogen sind Alkohol, Amphetamin, Kokain, Nikotin..., Alles, was potentiell tödlich wirkt.
    Hier geht's um Hanfblüten, die kann man noch als Heilpflanze definieren.
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  • Arcus
    Die härteste Drogen, von all den genannten, ist Alkohol. Ich hoffe mal, dass die Ampelregierung auch den Anbau von Cannabis in geringem Umfang zügig zulässt. Gerade jetzt wäre es doch alleine aus Gründen des Energiesparens dringend notwendig die „Schätzchen“ aus den Kunstlichtgefängnissen mit künstlicher Beatmung zu holen, damit sie ihr volles Potential, ohne Inanspruchnahme von elektrischem Strom aus fossilen Energieträgern, unter der unterfränkischen Sonne entfalten können. Vermutlich wird sich sogar der Geschmack verbessern und „Sweet Mary Jane“ eine blumige Note im Abgang verleihen.
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  • e.max.s@t-online.de
    Cannabis ist ihrer Meinung nach also eine harte Droge.
    Sicherlich lassen Sie sich ihr Bierchen oder auch Wein, vielleicht auch mal ein Schnäppschen schmecken.
    Macht ja nix, Alkohol ist ja nur eine der schlimmsten Suchtmittel die es gibt.
    Jährlich ca. 70tausend Tote durch, oder im Zusammenhang mit, Alkohol.
    Nur in Deutschland!
    Haben Sie schon mal was von Cannabistoten gehört?
    Sicherlich nicht. Es gibt keine.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    @ERMS: Schon mal was von Einstiegsdroge gehört? Aber ziehen Sie an Ihrem Pfeifchen nur weiter. Es sei Ihnen gegönnt!
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