Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg ermittelt nicht weiter wegen des Verdachts der Urkundenfälschung gegen einen früheren Handballprofi und heutigen -trainer. Über die Verfahrenseinstellung in dem Fall, über den diese Redaktion berichtet hatte, informierte Oberstaatsanwalt Dr. Marco Schmitt, der Pressesprecher der Behörde ist.
Die Ermittlungen waren, wie Schmitt zu Jahresbeginn mitteilte, aufgenommen worden, weil der Trainer in Verdacht stand, "in einer Apotheke einen gefälschten Impfpass" vorgelegt zu haben, "um ein digitales Impfzertifikat mit QR-Codes zu erlangen". Kurz darauf hatten sich der Coach und sein damaliger Verein ohne Angabe von Gründen getrennt.
Dass das Verfahren nun eingestellt wurde, hat rechtliche Gründe und ist eine Reaktion auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg, nach dem die bis zum 23. November 2021 geltenden einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches als speziellere Regelungen die Strafbarkeit des Umgangs mit Gesundheitszeugnissen abschließend regeln und daher der Straftatbestand der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) nicht in Betracht kommen soll.
"In Fällen wie dem vorliegenden, in denen vor dem 24. 11. 2021 ein Impfpass nicht einer Behörde oder einer Versicherung, sondern insbesondere einer Apotheke zur Täuschung im Rechtsverkehr vorgelegt wurde, ist dieses Verhalten nach der genannten Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg weder nach § 279 StGB a.F. noch nach § 267 StGB strafbar", schreibt Oberstaatsanwalt Schmitt.
Neue Rechtslage
Allerdings hat sich die Rechtslage mit einer neuen Fassung der einschlägigen Vorschriften im Strafgesetzbuch zum 24. November 2021 geändert. Seitdem ist die Vorlage falscher Impfzertifikate strafbar, wenn sie "zur Täuschung im Rechtsverkehr" erfolgt, womit die Strafbarkeit nicht länger auf die Vorlage bei Behörden und Versicherungen beschränkt ist.
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Das Internet vergisst nichts! Und selbst Dinge, die schon wirklich vergessen geglaubt scheinen, tauchen Plötzlich in Roll-Back-Machines, nach über zehn Jahren, wieder auf...
Es fehlt hier eine wichtige Charaktereigenschaft: Ehrlichkeit!
Ich dachte immer, Betrug oder Fälschung ist strafbar.